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Volker Bouffier „Wir dürfen nicht nachlassen“

21.11.2011 ·  Hessens Ministerpräsident warnt vor einem abermaligen NPD-Verbotsverfahren. Volker Bouffier im F.A.S.-Interview über Terror und Angriffe auf die Seele.

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Herr Ministerpräsident, wissen Sie, was am 6. April 2006 in Kassel geschah, beim Mord an Halit Yozgat?

Das herauszufinden war und ist Aufgabe der Ermittler, und jetzt ist auch die Stunde der Ermittler. Wir sollten uns alle mit Urteilen zurückhalten, solange wir nicht die Fakten kennen. Wir müssen besonnen sein.

Haben Sie erst aus der Zeitung erfahren, dass ein Mitarbeiter des hessischen Verfassungsschutzes 2006 offenbar noch im Kasseler Internetcafé war, als Halit Yozgat dort erschossen wurde? Bisher hatte es stets geheißen, er habe den Ort eine Minute zuvor verlassen.

Ich kann aus eigener Kenntnis dazu nichts sagen. In den Medien wird beispielsweise verbreitet, dass der Mann in seinem Heimatort angeblich „Kleiner Adolf“ genannt wird. Das ist neu für mich. Ich kann auch nicht sagen, ob der Mann zur Tatzeit am Tatort war. Woher wissen Sie das?

Das haben die Sicherheitsbehörden selbst bestätigt, auch die Staatsanwaltschaft Kassel.

Die Staatsanwaltschaft Kassel ist auch Ermittlungsbehörde. Weder der Innenminister noch der Ministerpräsident sind Ermittlungsbehörden und führen natürlich auch keine Ermittlungsakten.

Sie waren als Innenminister der Disziplinarvorgesetzte des Beamten und haben seine Versetzung in das Regierungspräsidium Kassel verfügt. Da müssen Sie doch die Akten gekannt haben.

Wie bereits gesagt: Der Innenminister ist keine Ermittlungsbehörde, und deshalb habe ich die Ermittlungsakten bis heute nicht gesehen. Es gäbe auch gar keine Begründung dafür. Ich habe erfahren, dass das Ermittlungsverfahren mangels Beweisen eingestellt worden ist. Mehr nicht.

Warum haben Sie die Versetzung dann verfügt?

Die Frage war: Macht es noch Sinn, einen Mitarbeiter im Verfassungsschutz zu haben, der bundesweit bekannt ist? Sicherlich nicht. Es musste deshalb für den Beamten eine andere Verwendung gefunden werden. Diese gab es dann beim Regierungspräsidium.

Wie kommen Sie heute ihrer Fürsorgepflicht für diesen Beamten nach, der ja - mindestens zwischen den Zeilen - schon der Mittäterschaft bezichtigt worden ist?

Es ist bereits veranlasst, dass die Polizei sich darum kümmert, ob und wie der Mann zu schützen ist.

Als Dienstherr müssten Sie doch gegen Medien vorgehen, die solche Behauptungen aufstellen.

Ich habe in öffentlicher Sitzung des Innenausschusses 2006 deutlich ausgeführt, dass es eine Fürsorgepflicht des Dienstherrn gibt. Die bedeutet, dass man sich nicht wahllos in öffentlicher Sitzung über persönliche Details äußert. Daran habe ich mich gehalten. Ich bedaure - kann aber nicht verhindern -, dass Details aus den Ermittlungsakten, die mir nicht vorlagen, an die Öffentlichkeit gekommen sind. Die Erfahrung lehrt außerdem, dass es schwierig ist, gegen Medien vorzugehen, die in dieser Form berichten.

Der thüringische Innenminister hat eine Kommission eingesetzt, um die Vorgänge im Verfassungsschutz zu untersuchen. Erwägen Sie einen solchen Schritt in Hessen ebenfalls?

Dies ist in erster Linie Aufgabe des Innenministers. Aber selbst, wenn ich’s wäre, hätte ich zur Stunde dazu keine Veranlassung. Ich habe keinen Anlass, das Vertrauen, das ich elf Jahre lang als Innenminister in die Mitarbeiter des Verfassungsschutzes hatte, im Nachhinein zu revidieren.

Nach allem, was Sie über die Verbrechen wissen, die dem rechtsextremen Trio aus Jena zur Last gelegt werden: Wie erklären Sie sich diese Taten?

Wir haben offenkundig zwei, vielleicht drei Täter, die schreckliche Morde begangen haben. Wahrscheinlich aufgrund ihrer rechtsextremen Gesinnung. Ich kenne aber keine terroristische Aktion, die nicht darauf zielt, öffentliche Wirkung zu erzielen. Die Täter haben dennoch nie ein Bekennerschreiben versendet. Dieses Verhalten ist für mich völlig neu.

Was irritiert Sie noch?

Ich will hier nicht den Ermittler spielen, aber mich irritiert, warum die Frau das Haus in Zwickau in die Luft gesprengt hat, wenn sie es denn gewesen ist. Hätte sie Beweismittel vernichten wollen, wäre das viel einfacher gegangen. Mir leuchtet auch nicht ein, warum die Täter eine gewöhnliche Streifenpolizistin in Heilbronn töten. Die passte doch gar nicht in ihr Opferprofil. Wir können nur hoffen, dass die Ermittlungen hier Klarheit bringen.

Haben die Verfassungsschutzämter nach 2001 zu viele Ressourcen in die Verfolgung des islamistischen Terrorismus gesteckt und den Rechtsextremismus zu wenig beachtet?

Ich kann mich nur für Hessen äußern. Die Herausforderung durch den islamistischen Terrorismus hat den Großteil unserer Kräfte gebunden, das ist richtig. Wir haben eine neue Abteilung dafür aufgebaut. Wir haben aber nie in der Abteilung Rechtsextremismus Personal abgebaut, das war immer einer unserer Schwerpunkte. Wir dürfen trotzdem nicht die Illusion nähren, wir könnten alles mitbekommen.

Ist die Trennung von Polizei und Verfassungsschutz heute noch zeitgemäß?

Diese Trennung ist eine der Grundregeln unseres Staates. Sie muss auch beachtet werden, wenn eine zentrale Datei eingerichtet werden soll, um Informationen über Rechtsextreme abzugleichen. Wer das anders will, muss das sagen und auch die Konsequenzen tragen.

Was soll das heißen?

Ganze Legionen von Innen- und Justizministern haben jahrelang darüber gestritten, was in gemeinsamen Dateien gespeichert wird und wer darauf zugreifen darf. Die Diskussion wird auch jetzt wieder zu führen sein. Sie sollten aber keine Wunder davon erwarten. Realistisch ist nur eine bessere Vernetzung unter Wahrung des Trennungsgebots.

Was halten Sie von den Forderungen, die NPD in einem zweiten Anlauf zu verbieten?

In Hessen halten wir seit vielen Jahren ein Parteiverbot nicht für zielführend. Daran hat sich nichts geändert. Ich habe das erste NPD-Verbotsverfahren von Anfang an miterlebt. Das Bundesverfassungsgericht hat uns klipp und klar gesagt: Ein Verbot kann nur ausgesprochen werden, wenn eine Partei aggressiv kämpferisch gegen unsere Verfassung vorgeht. Das heißt, wir müssen sicherstellen, dass V-Leute nicht daran beteiligt sind. Es müssten also erstmal alle entsprechenden Personen zurückgezogen werden. Wir könnten die NPD also erst von jetzt an beurteilen.

Ein schnelles Verfahren wäre deshalb unrealistisch?

Nicht nur das, die NPD tritt im Vergleich zu früher eher zurückhaltend auf. Und das schon seit Jahren. Ich habe größte Sorge, dass es uns nicht gelingt, diese aggressive verfassungsfeindliche Bestrebung nachzuweisen. Wenn wir dann wieder scheitern, dann haben wir alles falsch gemacht, aber wirklich alles.

Wie wichtig ist es, dass der Verfassungsschutz V-Leute in der NPD hat?

Anders können Sie kaum herausfinden, was im Verborgenen geschieht. Die technische Überwachung ist nur bei dem Verdacht einer schweren Straftat oder der Staatsgefährdung zulässig. Natürlich dürfen V-Leute nicht ohne Regeln eingesetzt werden.

Haben Sie ein besseres Rezept gegen Rechtsextremisten?

Diesen Ungeist muss man viel breiter bekämpfen, und zwar an allen Fronten. Die Neonazi-Szene, die ganzen Kameradschaften kriegen Sie mit einem Parteienverbot ja gar nicht weg. Die Gefahr, dass sich eine Nachfolgepartei umgehend gründet, ist außerdem groß. Deshalb finde ich, wir müssen sie ganz breit gesellschaftlich ächten. In den elf Jahren, in denen ich als Innenminister Verantwortung hatte, gab es in Hessen nicht eine „national befreite Zone“, nicht eine Jagd auf Farbige, nicht ein Mal, wo die Polizei zurückgewichen ist, weil sie in Unterzahl war.

Im Internet rufen Rechtsextremisten zu Gewalt und Mord auf.

Solche Inhalte greifen die Seele junger Menschen an und es besteht die Gefahr, dass sie eindringen in ihr Gedankengut. In Hessen haben wir umfangreiche Programme, um Eltern und Schüler darüber aufzuklären. Wir dürfen auch nicht nachlassen im Bestreben, extremistische Inhalte aus dem Internet zu verbannen.

War es blanker Populismus, dass die CDU auf ihrem Parteitag beschlossen hat, ein abermaliges Verbotsverfahren zu prüfen?

Die Partei ist da in einer Zwickmühle. Sagen wir Ja zu einer Prüfung, heißt es, wir seien populistisch. Sagen wir nein, kommt sofort der Vorwurf, die bekommen ja gar nichts mehr mit. Ich finde es richtig, die Debatte zu führen, bleibe aber bei meiner Auffassung zu einem NPD-Verbot.

Das Gespräch mit dem hessischen Ministerpräsidenten führten Thomas Gutschker, Katharina Iskandar und Volker Zastrow.

Quelle: F.A.S.
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