Die Gesetzespläne der Regierungskoalition für einen strengeren Datenschutz für Arbeitnehmer stoßen auf heftige Kritik von Gewerkschaften und Opposition. Der DGB-Vorsitzende Michael Sommer sprach am Wochenende von einem „Anschlag“ auf die Rechte der Beschäftigten. Eine massive Ausweitung der Möglichkeiten zur offenen Überwachung schaffe gläserne Arbeitnehmer, monierte der Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbunds gegenüber der ARD. Die Gewerkschaften würden Widerstand leisten.
CDU/CSU und FDP hatten sich überraschend doch noch auf ein umfassendes Reformpaket geeinigt, wie die F.A.Z. am Samstag berichtet hat. Dazu gehört ein vollständiges Verbot der heimlichen Videoüberwachung. Dies geht über die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hinaus, das verdeckte Filmaufnahmen bei konkretem Verdacht auf schwere Delikte erlaubt hat. Die Vorschriften schränken jede „Erhebung, Verarbeitung und Nutzung“ von Daten ein. Dies betrifft etwa Fragen im Bewerbungsgespräch sowie die Anordnung von Eignungstests und ärztlichen Untersuchungen. Personalchefs dürfen sich in sozialen Netzwerken im Internet nicht als „Freunde“ ausgeben. Ortungssysteme und biometrische Zugangskontrollen sind unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Kontonummern und andere Angaben dürfen nur verfremdet abgeglichen werden, falls ein konkreter Verdacht auf gewichtige Verfehlungen besteht. Selbst Betriebsvereinbarungen dürfen keine ungünstigeren Regeln treffen. Betroffene dürfen auch nicht „diskriminiert“ werden, wenn sie nicht in Kontrollen einwilligen.
Die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Christine Lambrecht sprach von einer „Mogelpackung“: „Die Änderungen zum ursprünglich vorgelegten Entwurf täuschen darüber hinweg, dass die Arbeitgeberinteressen weiter eindeutig den Ton angeben.“ Durch die Neuregelung der Videoüberwachung werde der Spielraum für den Arbeitgeber „nur scheinbar eingeschränkt“, kritisierte auch der SPD-Innenpolitiker Gerold Reichenbach. Seine Fraktion lehne zudem die „viel zu weit gefasste Datenerhebung“ durch den Arbeitgeber ab, die zur Aufdeckung von Straftaten und schweren Pflichtverletzungen ohne Kenntnis des Beschäftigten zulässig sein solle.
Der CSU-Bundestagsabgeordnete Michael Frieser, der in der Union für das Thema zuständig ist, hatte dieser Zeitung zur Begründung der Neuregelungen gesagt: „Eine verdeckte Bespitzelung von Beschäftigten darf es in diesem Land nicht mehr geben.“ Sie sollen noch im Januar endgültig vom Bundestag verabschiedet werden. Mit dem Gesetz würden „Datenschutzskandale, bei denen Arbeitnehmer bis in die Umkleidekabine hinein bespitzelt wurden“, endlich der Vergangenheit angehören, erklärte am Wochenende auch FDP-Generalsekretär Patrick Döring. Die erlaubte offene Videoüberwachung am Arbeitsplatz werde an strikte Vorgaben gebunden, versicherte die innenpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Gisela Piltz. Sie dürfe nicht zur Verhaltens- oder Leistungskontrolle eingesetzt werden.
Rechtsverständnis im Geldmachtfeudalismus
Gottfried Lobeck (golo7)
- 14.01.2013, 09:19 Uhr
Lobbyismus
Matthias Tremmel (tchonk)
- 13.01.2013, 23:57 Uhr
In bestimmten Bereichen sinnvoll (Einzelhandel), in anderen etwas
Komisch (Büro)
Klaus Letis (odysseus_8)
- 13.01.2013, 22:26 Uhr
Was meiner Ansicht zulässig sein sollte sind Aufnahmen...
Erik Staack (E_Staack)
- 13.01.2013, 19:24 Uhr
