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Urteil verkündet Lebenslang für „Parkplatzmörder“

 ·  Unter erdrückender Beweislast ist ein 57 Jahre alter Frührentner für die sogenannten Parkplatzmorde an bekannten Homosexuellen-Treffpunkten verurteilt worden.

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Für die sogenannten Parkplatzmorde muss ein 57 Jahre alter Frührentner aus dem baden-württembergischen Esslingen lebenslang in Haft – sein Motiv für die Morde an zwei Männern an bekannten Homosexuellen-Treffpunkten bleibt auch nach dem Urteil ein Rätsel. Das Stuttgarter Landgericht schloss in seinem Urteil am Mittwoch eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren aus und beantragte zudem Sicherungsverwahrung.

„Dass er die Taten begangen hat, steht zweifelsfrei fest“, sagte die Vorsitzende Richterin Ute Baisch. Für die Kammer zeigten die Beweise eindeutig, dass der 57-Jährige Mitte 2010 zwei 30 und 70 Jahre alte Männer auf Parkplätzen, die als Homosexuellentreffpunkte gelten, erschossen hat. Beide Opfer waren völlig ahnungslos, als sie mit Kopfschüssen aus unmittelbarer Nähe getötet wurden. Auch eine Messerattacke auf einen Touristen in Freudenstadt lastete das Gericht ihm an.

Was den ehemaligen Postangestellten zu den Taten trieb, bleibt ein Rätsel. „Die Frage ist am schwersten zu beantworten, weil er im Grunde keine Angaben gemacht hat“, sagte Richterin Baisch. Klar sei, dass die Morde eine Affinität zum Homosexuellen-Milieu zeigen – in welcher Form, lasse sich aber nicht sicher sagen.

Beim seltenen Motiv der „Mordlust“ folgte die Kammer der Staatsanwaltschaft nicht. Dafür gebe es zwar intensive Anhaltspunkte, doch sie hätten „nicht ganz gereicht“, sagte Baisch. Sie sieht aber einen Vernichtungswillen und niedere Beweggründe.

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