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Urteil Juristischer 'Segen' für Zeugen Jehovas

24.03.2005 ·  Die Zeugen Jehovas sind nach einem Gerichtsurteil eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Dieser Status, um den sie jahrelang gekämpft haben, stellt sie rechtlich mit den christlichen Kirchen gleich. Den „Bibelforschern“ werden totalitäre Strukturen nachgesagt.

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Die Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas muß nach einem Urteil des Berliner Oberverwaltungsgerichts als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt werden und wäre damit den großen christlichen Kirchen in Deutschland gleichgestellt.

Damit entschied das Gericht am Donnerstag in dem jahrelangen Rechtsstreit gegen das Land Berlin, das diese Anerkennung verweigert hat. Öffentliche Körperschaften haben unter anderem Steuervergünstigungen. Das Gericht hat eine Revision nicht zugelassen. Das Land Berlin prüft nun eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht.

Entgegen den Behauptungen des Berliner Senats seien keine Beweise dafür gefunden worden, daß die „Zeugen Jehovas“ gegen grundlegende Prinzipien der Rechtsordnung verstoßen, sagte der Vorsitzende Richter des fünften Senats, Jürgen Kipp, bei der Urteilsverkündung.

Kritik der christlichen Kirchen

Damit bestätigte das Gericht in der Berufungsverhandlung einen eigenen Urteilsspruch von vor knapp zehn Jahren in der selben Sache. Scharfe Kritik an dem Richterspruch äußerte der Evangelische Arbeitskreis der CDU/CSU (EAK). Es sei nicht nachvollziehbar, dass einer Sekte das staatliche Privileg der Körperschaft öffentlichen Rechts zuerkannt wird, die immer wieder durch radikales Gedankengut und zweifelhafte Glaubenspraxis auffällt, erklärte der Bundesvorsitzende des EAK, Thomas Rachel, in Berlin.

Die damit besondere Privilegierung einer Organisation, die den freiheitlich-demokratischen Staat als „zum bösen System der Dinge“ zugehörig bezeichne, die Kirchen als „Werkzeuge des Satans“ ansehe und zum „Boykott von Wahlen“ aufrufe, sei in keiner Weise vertretbar. Die Senatskulturverwaltung kündigte an, nach Erhalt der schriftlichen Urteilsbegründung weitere Rechtsmittel zu prüfen. Zudem müßten nun die Folgen des Urteils auf den Umgang auch mit anderen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften „analysiert“ werden.

Kirchensteuern und Religionsunterricht?

Als Körperschaft des öffentlichen Rechts dürften die „Zeugen Jehovas“ unter anderem Kirchensteuern erheben und an staatlichen Schulen Religionsunterricht erteilen. Verbunden ist damit auch das Recht, Vertreter in Aufsichtsgremien öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten zu entsenden sowie eigene Beamte anzustellen. Im Gegensatz zu den „Zeugen Jehovas“ hatte der Berliner Senat einen im Dezember vergangenen Jahres vorgelegten Vergleichsvorschlag des Gerichtes zurückgewiesen.

Der Vorschlag sah unter anderem vor, daß die „Zeugen“ keine Kirchensteuern erheben und keinen Religionsunterricht erteilen dürfen. Zudem sollten sie auf das so genannte Dienstherrenprivileg verzichten, das dazu berechtigt, Mitarbeitern den Beamtenstatus zu verleihen.

Nach der Urteilsverkündung sagte ein Sprecher der Religionsgemeinschaft, es werde jetzt „neu überdacht“ werden, ob ein Antrag auf Erteilung von Religionsunterricht an staatlichen Schulen gestellt werde. Es bleibe aber dabei, daß keine Kirchensteuern erhoben und auch keine Beamten ernannt werden sollen.

Keine „objektive und verifizierbare“ Erkenntnisse

Der seit 1993 dauernde Rechtsstreit war nach einem Gang durch alle Instanzen 1997 vom Bundesverfassungsgericht an das Bundesverwaltungsgericht zurückverwiesen worden, daß zuvor gegen die „Zeugen“ entschieden hatte. Das oberste Verwaltungsgericht verwies dann die Klage an das OVG zurück. Es sollte insbesondere klären, inwieweit die „Zeugen“ Grundrechte Dritter verletzen.

Im Einzelnen ging es um die Auswirkungen des Verbotes von Bluttransfusionen, die angebliche Anwendung körperlicher Gewalt bei der Erziehung von Kindern und um mögliche „psychische Sanktionen“ gegenüber Familienmitgliedern, die aus der Religionsgemeinschaft ausgetreten sind. Laut Gericht gibt es keine Hinweise, daß Mitglieder der Religionsgemeinschaft Bluttransfusionen bei ihren Kindern behindert hätten. Auch mit Blick auf die anderen Vorwürfe hätten „objektive und verifizierbare“ Erkenntnisse nicht vorgelegen. Die vom Land Berlin vorgelegten so genannten Aussteigerberichte lehnte das Gericht als „außerordentlich problematisch“ ab. Erkenntnisse seien daraus nicht zu erwarten, hieß es.

Absoluter Gehorsam

Die Gemeinschaft der Zeugen Jehovas hat nach eigenen Angaben in Deutschland rund 210.000 Mitglieder. Jehova, dem „allmächtigen Gott und Schöpfer“, sind seine Zeugen zu absolutem Gehorsam verpflichtet. Anders als die großen christlichen Religionen glauben die Zeugen Jehovas nicht, daß die Seele des Menschen nach dem Tod weiter lebe.

Sie sehen den Staat als Gottes Diener und beten für ein „Paradies auf Erden“. Den Weltuntergang hat die Religionsgemeinschaft schon mehrfach angekündigt.

Keine Wahlen, kein Militärdienst

An Wahlen nehmen die Zeugen aus religiösen Gründen nicht teil; sie leisten keinen Militärdienst. Ihnen ist die Annahme von Bluttransfusionen selbst bei lebensbedrohlichen Krankheiten verboten. Weder Erwachsene noch Kinder dürfen ihre Geburtstage feiern, um nicht ungebührlich im Mittelpunkt zu stehen.

In der deutschen Zentrale in Selters im Taunus arbeiten 1.100 Zeugen Jehovas hauptamtlich, aber nahezu unentgeltlich in einer klosterähnlichen Gemeinschaft für die Organisation. Von Aussteigern aus der Oragnsiation wird immmer von Zwang und psychischem Druck berichtet, der auf die Mitglieder ausgeübt werde. Jugendliche werden nicht zur Aufnahme einer Ausbildung oder gar eines Studiums angehalten, damit sie abhängig von der Organisation bleiben.

Von den Nazis verfolgt, in der DDR verboten

Die internationale „Bruderschaft“ hat ihren Sitz in New York. In den Vereinigten Staaten wurde die Gruppe Ende des 19. Jahrhunderts gegründet. Der Geschäftsmann Charles Taze Russell (1852-1916) begann mit Gleichgesinnten ein „unabhängiges Bibelstudium“.

Bis 1931 nannten sich die Zeugen Jehovas „Bibelforscher“. Unter dem Nazi-Regime wurden sie verfolgt, in der DDR waren sie verboten. Daher stilisieren sich die Zeugen bisweilen zu Opfern und vergleichen ihr Schicksal mit dem der Juden in der NS-Zeit. Die Zeitschriften der Organisation, „Der Wachtturm“ und „Erwachet!“ sollen zu den auflagenstärksten religiösen Zeitschriften der Welt gehören.

Quelle: @ura mit Material von dpa
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