Kraftfahrzeugsteuer, Mineralölsteuer, Ökosteuer, Mehrwertsteuer, Versicherungssteuer - die Liste der staatlichen Abgaben ist für Autofahrer wesentlich länger als für Fußgänger, Radfahrer oder Benutzer öffentlicher Verkehrsmittel. Es gibt noch eine weitere spezielle Steuer. Bei bestimmten Reparaturen schlägt der Fiskus zweimal zu. Wird beispielsweise ein Austauschaggregat wie Motor oder Getriebe eingebaut, erhebt er neben der üblichen Mehrwertsteuer zusätzlich eine sogenannte Altteilesteuer. Weil das ausgebaute Altteil noch einen gewissen Restwert besitze, so die schwer nachvollziehbare Argumentation der Steuerbehörden, unterliege es ebenfalls der Mehrwertsteuer. Da die Wertbestimmung des Altteils problematisch ist, setzt der Fiskus dessen Wert pauschal mit zehn Prozent des Nettowerts vom neu eingebauten Austauschteil an und erhebt darauf 19 Prozent Mehrwertsteuer, die von der Werkstatt dem Kunden in Rechnung gestellt werden. Der wird durch den Einbau von Austauschaggregaten doppelt belastet: Zum einen zahlt er die Mehrwertsteuer auf das neue Teil, zum anderen zusätzlich auch noch anteilig auf das defekte Altteil. Das wird dann zum Fahrzeughersteller oder Zulieferer zurückgeschickt, wo es instand gesetzt und erneut verkauft wird, natürlich abermals zuzüglich Mehrwertsteuer. Solche staatliche Raffgier verträgt sich schlecht mit politischen Zielen wie Ressourcenschonung und Wiederverwertbarkeit.