Kaum ist der Airbus A380 auf der Insel Yeongjongdo im Gelben Meer gelandet, werden die Smartphones gezückt. Die Smartphones, denn keiner aus der Reisegruppe käme mit nur einem Gerät aus. Die Ernüchterung folgt augenblicklich: „Willkommen in Südkorea“, lautet der Beginn der SMS mit Tarifinfos. Abgehende Telefonate kosten drei Euro die Minute. Das wäre nicht besonders tragisch. Denn mit einem Smartphone telefoniert man ja nur selten. Aber die verlangten fünf Euro für ein Megabyte Daten sind geradezu prohibitiv. Und der dezente Hinweis, dass der Netzbetreiber des Gastlandes „zusätzliche Entgelte“ fordern könne, deutet den Missstand bereits an: Die exorbitanten Roaming-Gebühren, welche die Telekom, Vodafone, O2 und E-Plus jenseits der europäischen Grenzen verlangen, sind nicht der Unverschämtheit der koreanischen Partner geschuldet. Sie sind so hoch, weil die EU hier nicht regulierend eingreifen kann, und da nimmt man, was man nehmen kann.
Keiner aus der Reisegruppe wird indes in den kommenden Tagen auch nur ein einziges Roaming-Byte zu Kimchi und Cheongju konsumieren. Die Metropole Seoul ist mit W-Lan bestens ausgerüstet. Überall findet man zwei, drei Hotspots. Auch in der U-Bahn. Und in jedem Restaurant. Ein großer Teil der Zugangspunkte ist offen, also unentgeltlich von jedermann zu nutzen. Bei allen anderen zahlt man eine moderate Gebühr, und die Vielreisenden in der Gruppe haben einen Vertrag mit Boingo, der es erlaubt, kostenpflichtige Hotspots in aller Welt für fünf bis zehn Euro Monatsgebühr zu nutzen. Das lohnt sich. Die deutschen Netzbetreiber verdienen also an dieser Reisegruppe nicht einen Cent. Selbst die Telefonate nach Hause lassen sich über W-Lan unentgeltlich führen, Stichworte: Skype oder Sip-Protokoll.
Nun wollen wir aber nicht darüber lamentieren, dass die Roaminggebühren außerhalb Europas viel zu hoch sind. Dass auch hier nur eine strenge Regulierung Abhilfe schaffen kann, weil das Oligopol der Mobilfunker einen echten Wettbewerb verhindert. Sondern wir stellen uns spaßeshalber die Frage, wie eine Deutschlandreise für unsere koreanischen Freunde aussehen würde. Sie würden nicht nur die verstörende Erfahrung machen, dass Busse und Bahnen unpünktlich fahren. Sondern auch erleben, dass es weder an zentralen öffentlichen Plätzen ein offenes W-Lan gibt, noch der Wirt im Restaurant unkompliziert Einlass in seinen geschützten Hotspot bietet. Deutschland beschreitet beim offenen W-Lan einen Sonderweg. Es gibt eine „Störerhaftung“ für den Betreiber, er ist verantwortlich für Inhalte, die „unbekannte Dritte“ durch das Netz leiten. Ein Gastwirt wäre also, ohne Täter oder Teilnehmer zu sein, verantwortlich für das, was seine Gäste im Internet anstellen. Kein Wunder, dass Cafés, Hotels, Bars und andere gewerbliche oder gemeinnützige Einrichtungen in Deutschland kein Gratis-Netz anbieten. Es droht die Abmahnfalle.
Nur fragt man sich natürlich, warum alle anderen Industrienationen dieser Welt ohne Störerhaftung überhaupt existieren können. Die Störerhaftung abzuschaffen wäre für Gastronomie und Tourismus ein Schritt nach vorn. Angst muss man nicht haben. Denn auch die Internetprovider in Deutschland sind von der Störerhaftung ausgenommen. Und was spräche dagegen, dass beispielsweise ein W-Lan-Stadtnetzbetreiber in der Rechtsform eines Internetproviders auftreten würde?
Das klappt anderswo ganz gut...
Kurt Tergast (Kurgast)
- 09.10.2012, 16:51 Uhr
Internet of Elsewhere
Juergen Eichholz (jkle)
- 07.10.2012, 17:45 Uhr
