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Parkverbot Rowdies im Taxi

21.02.2012 ·  Schraffierte Flächen werden abgekürzt, durchgezogene Linien geschnitten und der Radweg blockiert. Ein Taxi-Schild ist zweifelsfrei kein Sondersignal gemäß Paragraph 38 der Straßenverkehrsordnung.

Von Holger Appel
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Sie gehen ihrer nicht immer einfachen Arbeit nach, stehen unter Zeitdruck und verdienen nur Geld, wenn sie pünktlich liefern: Die Fahrer der Paket-Transporter von DHL oder UPS sind ebenso wenig zu beneiden wie die Lieferwagenfahrer vor dem Tante Emma Laden. Vor allem in den Innenstädten bleibt ihnen oftmals nichts anderes übrig, als im Halteverbot oder in der zweiten Reihe zu parken, um ihre Ware auszuliefern. Werden andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert, drückt die Polizei meist ein Auge zu und fährt ohne Verteilung eines Strafzettels vorbei, das nennt man Augenmaß.

Und dann sind da noch die Taxifahrer. Denen geht es ähnlich, nur drängt sich langsam der Eindruck auf, eine immer größere Schar der Chauffeure nehme für sich die Regeln für Fahrzeuge mit Blaulicht in Anspruch. Da werden zum Beispiel in Frankfurt mitten auf der Hauptstraße vor dem Eingang der Messe Fahrgäste eingeladen, so dass der fließende Verkehr ein stehender wird. Am Flughafen wird auf den wenigen "Kiss & Fly"-Stellplätzen vor dem Terminal wie selbstverständlich geparkt. Es wird über schraffierte Flächen abgekürzt, über durchgezogene Linien geschnitten, der Radweg blockiert und wild gestikuliert. Die Rowdys tun den solide fahrenden Kollegen ihrer Zunft keinen Gefallen. Verboten ist das alles ohnehin. Ein Taxi-Schild ist zweifelsfrei kein Sondersignal gemäß Paragraph 38 der Straßenverkehrsordnung.

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Jahrgang 1966, Redakteur in der Wirtschaft, zuständig für „Technik und Motor“.

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