Große Anerkennung dem Ordnungsamt in Frankfurt am Main für die Aufrechterhaltung der Ordnung! Verstöße gegen § 12 Abs. 4, § 49 StVO; § 24 StVG; 52 BKat müssen geahndet werden. „Sie parkten verbotswidrig auf dem Gehweg.“ 15 Euro. „Mit freundlichen Grüßen, Im Auftrag, Herr S...“
Am 17. August hatte der „Zeuge FOM W...“ amtlicherseits zur Kenntnis genommen, dass Gymnasiasten der Helmholtzschule ihre Motorroller ordnungswidrig abgestellt hatten - am Rande eines breiten Gehwegs sowie auf einem Stück festgetrampeltem Boden zwischen zwei Straßenbäumen, wo es nichts gibt außer Hundekot.
Dieses schwere Vergehen wird als „Nichteinhalten der Parkmarkierung“ eingestuft. 10 Euro. Alles in allem ungefähr ein Dutzend Fälle spürte FOM W. auf, da kommt was zusammen. Die Frage, wo Zweiradfahrer ihr Vehikel plazieren sollen in Gegenden, in denen man eher einen Beutel Goldbarren findet als einen freien Parkplatz, ist immer wieder aktuell. Wer mit einem Moped einen Autoparkplatz belegt, hat dabei meistens ein schlechtes Gewissen.
Die Helmholtzschüler tun jetzt - zur hellen Freude der Anwohner - genau das. Spezielle Zweiradparkplätze in Frankfurt? Nur wenige, rund um diese Schule schon gar nicht. Was lehrt uns dieser Fall? Die Stadt schert sich nicht um solche Bedürfnisse ihrer Bürger, die sollen sehen, wie sie klarkommen. Sie ist kleinlich, wo ein Auge zugedrückt gehörte, und kassiert. So ist alles in bester Ordnung. Fürs Ordnungsamt.
Und Fahrräder?
Ralph Burgwald (SorryDude)
- 06.10.2012, 18:17 Uhr
Nicht die Behörde, sondern das Gesetz
Martin Schwoerer (ms-ffm)
- 06.10.2012, 14:39 Uhr
