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Mittwoch, 19. Juni 2013
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Nationaler Radverkehrsplan Zitierenswert

 ·  Ehrgeizige Ziele verfolgt der Nationale Radverkehrsplan für 2020. Das Radeln soll sicherer werden, weil viele Fahrradfahrer in Unfälle verwickelt werden.

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Dass der Nationale Radverkehrsplan 2020 (NRVP), vom Bundeskabinett am 5. September beschlossen, wie eine politische Bombe detoniert sei, lässt sich beim bösesten Willen nicht behaupten. Das ist von einem ebenso dröge wie vage formulierenden Rahmenwerk auch kaum zu erwarten. Dabei stehen durchaus bemerkenswerte Dinge darin. Zum Beispiel etwas, das im ersten NRVP, der von 2002 bis 2012 galt, heftig vermisst wurde: eine Zielvorgabe für den Radverkehrsanteil am Modal Split. Da hält der NRVP 2020 einen „Anteil des Radverkehrs von 15 Prozent an den insgesamt zurückgelegten Wegen für möglich“. Sorgfältig muss man Stadt und Land unterscheiden: „im ländlichen Raum“ soll der Radverkehrsanteil von 8 auf 13 und in der Stadt von 11 auf 16 Prozent steigen. Keine Frage, das erste Ziel ist das ehrgeizigere.

Etliche Seiten später steht klipp und klar, was die Radverkehrsförderung erzwingt: „auch die Verkehrssicherheit zu erhöhen“. Auf der gleichen Seite stehen die Sätze: „In den meisten Fällen sind es dabei nicht die Radfahrenden, die Unfälle verursachen. Sie sind vielmehr überwiegend die Geschädigten. So waren bei Unfällen zwischen Personenwagen und Fahrrad bei 75 Prozent der Fälle die Kfz-Fahrerinnen und -Fahrer hauptsächlich für den Unfall verantwortlich und bei Unfällen zwischen Lastwagen und Fahrrad zu 79 Prozent.“ Höchste Zeit, dass der NRVP gelobt, der Bund werde auf mehr und konkretere Fahrradunfallforschung hinwirken.

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Jahrgang 1949, Redakteur im Ressort „Technik und Motor“.

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