Vom 2. Juli an gibt es offiziell das Wechselkennzeichen, für das sich viele Verbände und Interessengruppen stark gemacht haben: Zwei Fahrzeuge der gleichen Klasse dürfen auf ein Nummernschild zugelassen werden. Bewegen darf man selbstredend immer nur eines davon. Drei Klassen gibt es. Auto, Oldtimer und Wohnmobile (M1), Motorräder, Trikes und Quads (L) sowie Anhänger (01). Für beide Fahrzeuge wird der volle Steuersatz fällig, auch die Versicherungen zieren sich mit Sondertarifen (nur der ADAC nicht). Da der hoheitliche Akt 65 Euro kostet und 40 Euro für die Schilder dazukommen, ist das Wechselkennzeichen eine Totgeburt. Niemand kann es sinnvoll nutzen, schade um die viele Zeit, die in den entsprechenden Ausschüssen verplempert wurde, um diese widersinnige Regelung aus der Taufe zu heben.
Ursprünglich war die Rede davon, mit dem Kennzeichen den Elektroauto-Markt anzukurbeln, doch gleich wie die Regelung gestaltet ist, so ein Kennzeichen ist überflüssig. Wer mehrere Fahrzeuge bewegen will, soll dafür zahlen. Es gibt schon genügend Regelungen, die indirekt „Spaßfahrzeuge“ fördern: das Saisonkennzeichen, die H-Zulassung oder die rote 07 für Oldtimer ab 30 Jahre (hier können jetzt schon bis zu zehn Autos auf eine Nummer bewegt werden). Und Elektroautos sind generell für fünf Jahre von der Kraftfahrzeugsteuer befreit.