31.01.2012 · In Deutschland gilt weiterhin ein Verkaufsverbot für Samsungs Galaxy Tab. Das Design sei „unlautere Rufausnutzung“, sagt das Oberlandesgericht Düsseldorf. Nun prüft die EU Samsungs Strategie.
Von Caroline Freisfeld und Michael Stabenow, Erfurt/BrüsselSamsung darf seine Galaxy Tabs 10.1 und 8.9 weiterhin nicht in Deutschland verkaufen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Berufung gegen das seit dem Sommer geltende Vertriebsverbot zurückgewiesen (Az.: 20 U 175/11).
Die drei Oberlandesrichter stützen ihre Entscheidung auf wettbewerbsrechtliche Gesichtspunkte. Die Samsung-Modelle ahmten das iPad 2 von Apple in einer Weise nach, die nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verboten sei. Samsung nutze das herausragende Ansehen und den Prestigewert des iPads unlauter aus. Dagegen sahen die Richter keinen Verstoß gegen ein europäisches Geschmacksmuster von Apple als gegeben an. Der Schutzbereich dieses Designrechts sei nicht so weitgehend wie noch das Landgericht Düsseldorf in erster Instanz angenommen hatte, urteilten die Richter. Samsung konnte in der Berufungsinstanz ein amerikanisches Designpatent vorlegen, das älter ist als das Apple-Schutzrecht und der iPad-Zeichnung ähnelt. Das hat die Schlagkraft des Apple-Geschmacksmusters geschwächt.
Ohne diese Einschätzung wäre die Berufungsinstanz für Samsung wohl deutlich übler ausgegangen. Denn in einem anderen Punkt folgten die Richter den Apple-Anwälten: Sie nahmen ihre internationale Zuständigkeit an, mit der sie auch europaweite Verbote gegen die südkoreanische Konzernmutter hätten verhängen können, wenn sie einen Verstoß gegen das EU-Geschmacksmuster festgestellt hätten. „Die wirtschaftliche Bedeutung des deutschlandweiten Verbots dürfte freilich gleich null sein“, sagte der Düsseldorfer Designrechtler Jan Schumacher von der Kanzlei Taylor Wessing und verwies darauf, dass Samsung in Deutschland schon längst das Galaxy 10.1N auf den Markt gebracht habe. Auch gegen dieses geht Apple vor dem Landgericht Düsseldorf vor, doch die Vorsitzende Richterin hatte in der mündlichen Verhandlung durchblicken lassen, dass sie das veränderte Modell für „unähnlich“ genug halte. Ein Entscheidung wird hier am 9. Februar erwartet.
Ungemach droht Samsung auch durch die EU-Wettbewerbshüter. Wie die EU-Kommission mitteilte, will sie in einem Prüfverfahren klären, inwieweit die Südkoreaner Patentrechte dazu genutzt haben könnten, den Wettbewerb auf dem EU-Markt für mobile Endgeräte wie Smartphones und Tablets zu verzerren. Hintergrund ist eine Reihe einstweiliger Anordnungen, die Samsung wegen angeblicher Patentverletzungen gegen Konkurrenten in mehreren EU-Staaten beantragt hat. Die Kommission erinnerte daran, dass Samsung 1998 der europäischen Normungseinrichtung Etsi zugesichert habe, Patente für Mobiltelefontechnik zu „fairen, angemessenen und diskriminierungsfreien Bedingungen“ nutzen zu lassen.