Als uns die Gendarmerie zwischen St-Tropez und Gassin zu später Stunde stoppt, greifen wir sofort zu dem vorschriftsgemäß mitgeführten „Ethylotest“: Nach dem Dekret NOR:ETSP1222176A in der Version vom 11. Mai 2012 ist er in Frankreich zur Feststellung des Alkoholgehalts in der Atemluft mitzuführen. Der Alkoholtester gehört, natürlich auch und besonders bei den wohl häufig besoffen fahrenden Touristen, seit dem 1. Juli in Frankreich zur mobilen Grundausstattung.
Wir hatten dafür vor der Grenze zehn Euro abgedrückt und eine hässliche Pappschachtel mit zwei Röhrchen einer bei unvorsichtiger Handhabung nicht ungefährlichen Substanz und einer in fünf Sprachen verfertigten Gebrauchsanweisung erhalten. Was zunächst als Drangsalierung unbescholtener Touristen interpretiert wurde, entpuppte sich rasch als chemische und sprachliche Unterrichtung erster Güte. Für VERGIFTUNGSGEFAHR! beim Herausnehmen der Substanzen.
Das klingt aber wirklich gefährlich. Wenn man den Alkoholtester benutzt, wird einleuchtend erklärt, dann „kann Staub aus dem Röhrchen herauskommen“, das stelle keine Gefahr dar, empfohlen wird aber, die Augen fernzuhalten. Die Gendarmen amüsierten sich über unseren „Etilometro“ (italienisch) und wollten nur einen Blick auf die Dachbewegung unseres SLS Roadster werfen.
Stellungnahme der Europäischen Kommission die Zweite
Genezyp Kappen (G.Kappen)
- 09.10.2012, 10:45 Uhr