16.02.2012 · Ein Autofahrer wird geblitzt. Als er den Bußgeldbescheid erhält, traut er seinen Augen kaum: Warum ist die Summe so viel höher als erwartet?
Von Uwe LenhartEin Autofahrer wird geblitzt. Als er den Bußgeldbescheid erhält, traut er seinen Augen kaum: Warum ist die Summe so viel höher als erwartet? Bußgelder und Fahrverbote bestimmen sich nach dem Bußgeldkatalog (BKat). Die dort genannten Sanktionen beziehen sich aber immer auf Regelfälle und gehen daher von fahrlässigem Verhalten und gewöhnlichen Tatumständen aus. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung ist das zum Beispiel nicht mehr der Fall, wenn die Verkehrssicherheit in besonderem Maß leidet.
Besondere Umstände können vorliegen, wenn Tat oder Täter auffällig rücksichtslos oder leichtfertig sind. Hat der Betroffene schon früher Zuwiderhandlungen begangen, kann eine höhere Geldbuße verhängt und Fahrverbot angeordnet oder verlängert werden, da der BKat grundsätzlich vom Ersttäter ausgeht. Auch der Grad der Fahrlässigkeit ist wichtig. So legt die Einlassung des Betroffenen "Ich hatte es eilig" nahe, er habe die Geschwindigkeitsüberschreitung vorsätzlich begangen. Das kann die Strafe glatt verdoppeln.