12.02.2009 · Unter dem Oberbegriff Elektrofahrrad oder häufiger E-Bike signalisiert das Kunstwort Pedelec: Es handelt sich um ein Fahrrad mit unterstützendem elektrischen Motor.
Von Hans-Heinrich PardeyUnter dem Oberbegriff Elektrofahrrad oder häufiger E-Bike signalisiert das Kunstwort Pedelec: Es handelt sich um ein Fahrrad mit unterstützendem elektrischen Motor. Dessen Leistung darf höchstens 250 Watt betragen.
Ohne Treten, was ein Torque- und Kadenzsensor (Tretkraft und Umdrehungszahl) kontrolliert, darf die Unterstützung bis zur Schrittgeschwindigkeit (6 km/h) erfolgen, mit Treten bis höchstens 25 km/h, wobei die elektronische Motorsteuerung die Unterstützung übersetzungsabhängig bei Annäherung an die Grenzgeschwindigkeit progressiv verringert.
Das Pedelec benötigt keine Zulassung oder Versicherung durch den Benutzer, der weder einen Führerschein braucht noch einen Helm tragen muss.
Mofaprüfbescheinigung und Versicherungspflicht
Jenseits dessen gibt es Bezeichnungen wie S-, Sport- oder Speed-Pedelec, aber auch „offene Klasse“ oder E-Mofa. Die Motorleistung darf maximal 1000 Watt betragen, die Unterstützung ohne Treten, geregelt durch einen „Gashebel“, kann bis 20 km/h (keine Helmpflicht) oder bis 25 km/h (Helmpflicht) reichen, die Motor-Unterstützung während des Tretens bis 45 km/h.
Diese E-Bikes bedürfen nach europäischem Recht der Zulassung als Leichtkraftrad geringer Leistung (anders in der Schweiz: Motorfahrrad), der Fahrer benötigt die Mofaprüfbescheinigung (oder einen diese einschließenden Führerschein), und es besteht Versicherungspflicht mit Anbringen eines Mofa-Kennzeichens.
Für Pedelecs besteht Benutzungspflicht für ausgewiesene Radwege (blaues Schild), für die „offene Klasse“ der Leichtkrafträder nur, wenn diese mit weißem Zusatzschild ausdrücklich für Mofas zugelassen sind.