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Tech-Talk Fensterln für Schwarzseher

02.10.2006 ·  Keine Lust, GEZ-Gebühren zu zahlen? Hier ist die Lösung: Einfach beim Nachbarn schauen - durch das Fenster. Wenn dieser seinen Fernseher dazu noch laut aufgedreht hat, kommt zum Bild auch noch Ton. Der neue Tech-Talk.

Von Raymond Wiseman
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So weit wollen wir nicht gehen: Im Nachbarfenster schauen, was im Fernsehen läuft. Nur um die Gebühr von ARD und ZDF zu sparen? Während die Nachbarn auf dem Sofa sitzen, kiebitzen wir auf Zehenspitzen übern Zaun? Das ist nicht fair und außerdem unbequem: Für 17,03 Euro drücken wir uns nicht zwischen Hecken. Zudem befürchten wir, daß ein GEZ-Beauftragter auf uns zukäme, um uns das „Gebührenzahlen so einfach wie möglich zu machen“. Nein, da sähen wir schwarz.

GEZiemend beachtet werden

Allerdings wundert es uns, daß die Fenster von Fernsehbesitzern nicht längst schon GEZiemend beachtet werden. Immerhin lassen sie „ohne erheblichen technischen Aufwand“ (wie es bei der GEZ heißt) am Rundfunkempfang teilhaben. Und mehr leistet ja ein Internet-PC auch nicht, der in Zukunft gebührentechnisch erfaßt werden soll. Wer einen Rechner hat, der mit dem Internet verbunden ist, besitzt sozusagen ein offenes Fenster, auch auf öffentlich-rechtliche Medien. Ob er es nutzt, bleibt seine Entscheidung, nicht aber, ob er zahlt. Auch wenn der berufliche Streß es nicht zuläßt, sich unterhaltungsweise im Internet zu tummeln, sollen demnächst Ärzte, Rechtsanwälte, Handwerker und Einzelhändler und wer sonst aus freiberuflichen oder gewerblichen Gründen mit dem Internet verbunden ist, doppelt entgelten. Einmal privat und einmal geschäftlich, beidemal: Just for fun.

Das Zweite hat gar kein Radio

Berechnet wird zunächst nur der Radio-Tarif von 5,52 Euro. Dafür darf dann auch im Internet den Sendern von ARD und ZDF gelauscht werden. Daß das Zweite gar kein Radio hat, stört dabei wenig. Auch ohne Bild läßt sich der Fernsehton hören. Das kennen wir: Dank Überzimmerlautstärke des nachbarlichen Fernsehers braucht es dafür nicht einmal ein offenes Fenster. Eine normale Neubauwohnungswand genügt, um Schwarzhörer zu werden. Zeit also, auch die Leichtbauweise in die Gebührenerfassung einzubeziehen. Ob Lauscher an der Wand oder unfreiwillig beschallter Mithörer, spielt keine Rolle. Da kann die PC-Gebühr Schule machen. Das ist ausbaufähig: erst Schwarzhörer, dann Schwarzseher. Wir verbuchen die Gebühr als Schwarzgeld.

Quelle: Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung, 01.10.2006, Nr. 39 / Seite V16
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