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Online-Gewinnspiele Von der Kaffeemaschine bis zur Almhütte

17.08.2004 ·  Preisausschreiben im Internet scheinen eine einfache Sache zu sein: Eine Email führt zum möglichen Gewinn. Doch meist geht es nur darum, private Daten von Nutzern auszuspionieren.

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Eine Kaffeemaschine, ein Auto, ein Wochenende im Disneyland oder gleich eine ganze Almhütte: Online-Gewinnspiele locken mit einer schier unendlichen Vielfalt an Preisen. „Einmal konnte man sogar den Auftritt einer Heavy-Metal-Band im eigenen Wohnzimmer gewinnen“, berichtet Bernd Behl, der in seiner Freizeit ein Gewinnspiel-Portal im Internet betreibt. „Die Gestalten sahen auf dem Foto aber so unheimlich aus, daß im Forum diskutiert wurde, ob man sich an dem Spiel überhaupt beteiligen sollte.“

Verbraucherschützer raten grundsätzlich, bei Gewinnspielen im Internet vorsichtig zu sein. Vor der Teilnahme sollte der Interessent zunächst prüfen, wer das Spiel veranstaltet: „Wenn eine seriöse Firma dahinter steckt, ist es sicher in Ordnung“, sagt Petra von Rhein, Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern. „Schließlich hat die Firma einen Namen zu verlieren.“ Laut Behl ist man in der Regel bei Anbietern von Markenartikeln und Versandhäusern auf der sicheren Seite. Das größte Problem bei Gewinnspielen ist der Datenschutz. „Werbung kann man im Prinzip nicht verhindern“, sagt Behl. Und auch Rhein warnt davor, „daß man nachher mit Werbung zugemüllt wird“. Denn auch bei seriösen Spielen muß der Teilnehmer seine Anschrift oder zumindest E-Mail-Adresse angeben.

Meist sollen nur Daten gesammelt werden

Auf keinen Fall aber sollte man seine Bankverbindung angeben, rät Rhein. Und auch sonst gilt es, stutzig zu werden, wenn viele Daten gefordert werden. Gewinnspiel-Experte Behl sagt: „Wenn nach dem Geburtsdatum gefragt wird, sollte man sich fragen, ob das nötig ist.“ Bei Brauereien etwa könne das durchaus Sinn haben, da die Teilnehmer über 18 Jahre alt sein müßten. „Wenn aber nach dem Beruf gefragt wird, ist das ein Zeichen dafür, daß Daten gesammelt werden.“

Daneben sollte der Internetnutzer die Teilnahmebedingungen genau lesen und den Einsendeschluß prüfen. Denn manche unseriösen Spiele hätten gar keinen Einsendeschluß: „Dann kann man sie rechtlich auch nicht packen“, erklärt Behl. Ein Hinweis auf Seriosität sei es dagegen, wenn die Firma regelmäßig Spiele veranstalte und die Namen der bisherigen Gewinner veröffentlicht habe.

Gewinnspielagenten umstritten

Gar nichts hält die Juristin Rhein von so genannten Gewinnspielagenten, die Internet-Nutzer gegen eine Gebühr bei Online-Spielen anmelden: „Da ist Datenschutz überhaupt nicht mehr gewährleistet.“ Außerdem könne man bei einer geringen Gebühr auch nicht viel Leistung erwarten. Spielliebhaber Behl ärgert sich, daß die Agenten im Internet Lösungsworte klauen. Schließlich gebe es im Netz eine eigene Community, in der man Rätsellösungen austausche könne. Manche Veranstalter wehren sich bei ihren Online-Spielen bereits mit technischen Finessen gegen die Teilnahme von Gewinnspiel-Agenten. So muß der Teilnehmer des aktuellen Internet-Spiels des Versicherungskonzerns Allianz per Hand ein Autokennzeichen übertragen. Dadurch sind Agenten zu 99 Prozent ausgeschlossen“, erklärt Sprecherin Kirsten Becker.

Generell erreichen Unternehmen durch Online-Gewinnspiele offenbar ihre Ziele. Dadurch würden mehr potentielle Kunden auf die Produkte aufmerksam, sagt Becker. Ähnlich äußert sich auch Ralph Zöllner vom Nudelhersteller Gaggli: Seit Beginn unseres Gewinnspiels haben wir täglich zehn bis zwanzig Mal so viele Klicks auf unsere Web-Site.“ Allerdings kann er nicht ausschließen, daß da auch Agenten am Werk sind.

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