31.05.2006 · Per Knebelvertrag soll Microsoft versucht haben, die Berichterstattung über die Bürosoftware „Office 2007“, das wichtigste Unternehmens-Produkt in diesem Jahr, zu beeinflussen. In den Redaktionen und Foren herrscht Aufruhr, Microsoft relativiert.
Von Rainer SchulzeWer derart kritische Leser hat, braucht keine Konkurrenz: Im Leserforum des Computermagazins „c't“ herrscht Platzmangel. „Skandal“, „Die Geier kreisen schon“ titeln die Beiträge. Ihr Zorn richtet sich gegen einen Vorbericht des Fachblatts über die Bürosoftware „Office 2007“, das wichtigste Produkt von Microsoft, das in diesem Jahr auf den Markt kommt.
Das Paket mit Weiterentwicklungen von Word, Excel und Outlook ist dem Magazin als Vorabversion beigefügt. Die Leser echauffieren sich nicht über den Bericht, sondern darüber, wie er zustande kam. Microsoft soll per Knebelvertrag versucht haben, die Berichterstattung zu beeinflussen.
Kritik erst nach Fehlerkorrektur
Wie bei Lizenzvergaben für Software üblich, wurde den Verlagen ein Vertrag zugesandt. Prekär ist in diesem Fall, daß sie sich mit der Unterzeichnung verpflichten, den geplanten Testbericht vor Abdruck von Microsoft prüfen zu lassen. Erst nachdem das Unternehmen Gelegenheit hatte, „Fehler zu korrigieren“, darf gedruckt werden. Auch ein Muster der CD, auf der sich laut Vertrag keine Software von Open-source-Anbietern, also Microsoft-Wettbewerbern, befinden darf, mußte eingereicht werden. Die „Computerbild“, vor zwei Jahren Nutznießer einer Exklusiv-Veröffentlichung des „Windows XP-Service-Packs“, boykottiert das Verfahren und sagt seinen Lesern, warum: „Die Aktion hinterläßt einen unguten journalistischen Beigeschmack“, sagt der stellvertretende Chefredakteur, Manfred Barth. Man habe sich bei den nicht verhandelbaren Vertragsbedingungen unter Druck gesetzt gefühlt.
Microsoft setzt sich gegen die Vorwürfe der „Computerbild“ zur Wehr. Man habe nicht versucht, das Urteil der Fachpresse zu beeinflussen: „Wir greifen niemals in die redaktionelle Freiheit eines Mediums ein“, teilt der Geschäftsführer von Microsoft Deutschland, Jürgen Gallmann, mit. Lediglich um inhaltliche Fehler zu beheben, habe man die journalistischen Produkte einbestellt, sagte Thomas Jensen, Leiter der Produktkommunikation: „Wir wollen sichergehen, daß die Fakten stimmen.“ Die Klausel sei nicht als Redigat zu verstehen. Da es sich um ein komplexes Produkt handle, habe man Handreichungen geben wollen. Diese Position sei der Fachpresse im April erläutert worden.
„Herabsetzung“ oder „Schmähung“?
Im englischen Original des Vertragstextes, welcher der F.A.Z. vorliegt, heißt es, daß von Microsoft gewünschte Änderungen nicht übernommen werden müssen, es sei denn, es handle sich um „disparagement“ des Unternehmens. Den englischen Terminus übersetzt „Computerbild“ mit „Herabsetzung“ und sieht sich in der journalistischen Freiheit beschnitten. Microsoft hingegen erläutert den Begriff als „Schmähung“ und „Verunglimpfung“.
Alles eine Frage der Interpretation? Nach Meinung des Chefredakteurs der „c't“, Christian Persson, offenbar schon. Zwar sei der Vertrag ein „juristischer Overkill“, schränke aber die Pressefreiheit nicht ein. In Teilen der Fachpresse ist es offenbar ohnehin Usus, Artikel und Testergebnisse den Software-Herstellern mit der Bitte zur Stellungnahme vor Abdruck vorzulegen. Der Beitrag sei von Microsoft ohne Beanstandung zurückgesandt worden. Zur Sicherheit hatte das Magazin eine zweite Ausgabe vorbereitet: „Hätten die uns in die Suppe gespuckt, hätten wir nicht gedruckt.“