18.06.2007 · Beim digitalen Rechtemanagement fürs Fernsehen gehen die Interessen auseinander. Urheber fordern von Sendern und Geräteherstellern rigorose Abschirmung. Doch die Zuschauer wollen vor allem eins: bequem konsumieren.
Von Wolfgang TunzeDas Szenario gleicht einer Horrorvision: Das heute noch frei zugängliche Fernsehen, vom Publikum nicht ganz realistisch als eine weitgehend kostenlose Veranstaltung empfunden, verschanzt sich künftig hinter umfassender digitaler Verschlüsselung. Hinter jedem Tastendruck auf der Fernbedienung lauert eine neue tückische Mautstelle, omnipräsente Kostenfallen treiben leichtsinnige junge Leute in den Ruin.
Digitale Rechtemanagement-Systeme unterbinden rigoros jegliches Kopieren, zeitversetztes Fernsehen und andere Annehmlichkeiten. Selbst der schlichte Medienkonsum unterliegt grotesken Bedingungen, darf zum Beispiel nur auf einem mit GPS-Hilfe überwachten Grundstück stattfinden. So kann es kommen, wenn die Vorstellungen von Hollywood-Hardlinern und ihren juristischen Imperien ungebremst bis in friedliche Wohnstuben durchschlagen.
Mittler zwischen Urheber- und Nutzer
Doch: Muss es so kommen? Dieser Frage spürte das bewährte Industrie- und Medienforum Deutsche TV-Plattform kürzlich in seinem Frühjahrssymposion nach. Eines scheint Experten wie Wolf-Dieter Ring, Präsident der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien, sicher: Die generelle Verschlüsselung wird angesichts umfassender Digitalisierung und der rasch wachsenden Programmverteilung über das Internet kommen, auch wenn sich die öffentlich-rechtlichen Programmanbieter bisher noch so sehr dagegen sträuben. Im digitalen Kabel ist sie bereits die Regel, das Satellitensystem Astra bereitet sie in Gestalt seiner Technik-Plattform Entavio mit Hochdruck vor, die DVB-Organisation entwickelt passende Standards.
Interessant ist, wie sich die Geräteindustrie zu den Konsequenzen stellt. Einerseits positioniert sie sich als pragmatischer Anbieter, der, platt gesagt, liefert, was gewünscht wird. Andererseits erkennt sie zunehmend ihre Rolle als Mittler zwischen Urheber- und Nutzerinteressen; schließlich gehören beide Klientel-Fraktionen zur geschätzten Kundschaft.
Die Regeln müssen einfach sein
Bedenken gegen umfassende, „wasserdichte“ Abschottungen der Medieninhalte speisen sich schon aus technischen Argumenten: Sie müssten global lückenlos funktionieren - eine schlichte Illusion, was das Beispiel der geknackten Kopierschutz-Mechanismen der DVD und selbst der neuen optischen Medien zeigt. Ein anderes aufschlussreiches Beispiel trug Bernhard Grill vor, einer der maßgeblichen Entwickler des Tonformats MP3: Praktisch alle Versuche, den digitalen Ton in Kopierschutzmechanismen einzuzäunen, liefen bisher auf die eine oder andere Weise in Sackgassen - bis hin zur unter anderem von Apple-Chef Steve Jobs verkörperten Erkenntnis, dass attraktive Angebote möglicherweise der wirksamste Schutz vor illegalem Medienkonsum seien.
Nutzungs-Eingrenzungen, so sieht es auch die Fernsehgeräte-Industrie, müssen vom Publikum akzeptierbar sein - oder sie dürfen, wie es Philips-Experte Georg Lüttecke ausdrückte, „keine gefühlte Verschlechterung“ bringen. Als Forderungen der Hersteller, die auch den Interessen der Nutzer entgegenkommen, kristallisieren sich heraus: Der Empfang der Programme darf nicht exklusiv an bestimmte Gerätefabrikate gebunden sein, Verschlüsselung und Rechtemanagement sollen sich in ganz Europa an einheitlichen, offenen Standards orientieren, die Nutzungs-Regelwerke sollen einfach und unkompliziert sein.
König Kunde als relevante Einflussgröße
In ähnlichem Interessenspagat wie die Hardware-Leute operieren auch die Programmanbieter. Ob ZDF, Pro Sieben oder RTL: Sie alle sind mit wachsendem Druck der Filmrechte-Inhaber konfrontiert, Rechtemanagement-Systeme einzusetzen; andernfalls werde es immer schwieriger, aktuelle Spielfilme zu bekommen. Aber sie setzen sich durchaus auch gegen solche Ansprüche zur Wehr; Stephan Heimbecher vom Abo-Sender Premiere zum Beispiel argumentiert in einschlägigen Verhandlungen gern mal so: „Es ist doch absurd, von uns wasserdichten Kopierschutz zu verlangen, nachdem die Filme bereits die DVD-Verbreitung als zweite Verwertungsstufe durchlaufen haben. Die DVD ist ja schließlich für Kopien offen wie ein Scheunentor.“
So sind die Chancen von Juristen und Rechteinhabern, in der elektronischen Medienwelt als Spaßverderber aufzutreten, durchaus begrenzt. Zumal sich König Kunde auch in diesen Märkten als relevante Einflussgröße bewährt: Dass sich politische Instanzen wie die Europäische Union zunehmend für Lösungen in seinem Sinne interessieren, darf man als positives Signal werten.
Sinnfreier Kopierschutz
Gerd Kochem (Kah-thurak1)
- 18.06.2007, 16:59 Uhr