23.09.2009 · Das neue Betriebssystem 3.1 für das iPhone hat für manchen Ärger gesorgt. So funktioniert etwa die Verbindung zum Exchange-Server nicht mehr. In der Kritik stehen Apple und T-Mobile ferner wegen der Nutzung des iPhone als Funkmodem am Notebook.
Von Michael SpehrDas neue Betriebssystem 3.1 für das iPhone hat in der vergangenen Woche für manchen Ärger gesorgt. Die Verbindung zum Exchange-Server im Unternehmen funktioniert nicht mehr, klagen viele Anwender. Nun ist in dieser Sache wenigstens Klarheit geschaffen: Ist auf dem Exchange-Server eine Sicherheitsrichtlinie dahin gehend vorgeschrieben, dass das mobile Gerät seinen Gerätespeicher verschlüsseln muss, funktioniert der Austausch von E-Mail, Adressen und Kalenderdaten nur noch mit dem iPhone 3GS. Die älteren Modelle und der iPod Touch beherrschen die Verschlüsselung des Gerätespeichers nicht. Bislang wurden die Exchange-Sicherheitsrichtlinien von Apples Betriebssystem ignoriert. Es gibt also drei Möglichkeiten, dieses Problem zu umgehen: Nicht auf OS 3.1 aktualisieren, nur ein iPhone 3GS einsetzen oder die Sicherheitsrichtlinie vom Exchange-Administrator abschalten lassen.
In der Kritik stehen Apple und T-Mobile ferner wegen der Nutzung des iPhone als Funkmodem am Notebook. Nahezu jedes Oberklasse-Handy aller namhaften Hersteller lässt sich mit Bluetooth oder einem USB-Kabel problemlos als Datenmodem einsetzen. Das auf diese Weise anfallende Datenvolumen wird gemäß dem jeweils geltenden Tarif abgerechnet. Mit dem iPhone-Betriebssystem 3.0 funktionierte diese neuerdings „Tethering“ genannte Funktion nach einigen Handgriffen einwandfrei. Wer allerdings sein iPhone auf Version 3.1 aktualisiert hat, findet derzeit keine Möglichkeit, selbst ein Datenzugangsprofil zu erstellen. Dieses Profil muss nun signiert sein, lässt sich nur über die PC-Software iTunes installieren und nicht mehr in Eigenregie erstellen. Ein beispielsweise in Italien gekauftes iPhone ohne Netzsperre (Sim-Lock) kann mit OS 3.1 nicht als Datenmodem im Vodafone-, O2- oder E-Plus-Netz verwendet werden. Für diesen Missstand ist Apple verantwortlich. Nach unseren Informationen betteln einige deutsche Netzbetreiber bei Apple um solche signierten Konfigurationsdateien. Aber sie werden sie nicht erhalten.
Alles andere als zufrieden
Doch auch die Apple-Kunden des offiziellen deutschen Vertriebspartners T-Mobile sind mit Version 3.1 alles andere als zufrieden. T-Mobile verlangt für das Tethering eine zweite monatliche Grundgebühr von mindestens 20 Euro. Der Kunde bekommt zwar ein zusätzliches Datenvolumen von 3 Gigabyte als Extra dazu, zahlt aber im Grunde genommen für das im Vertrag bereits enthaltene Volumen doppelt, sobald das iPhone am Notebook eingesetzt wird. Für viele T-Mobile-Kunden ist zudem das Extra-Volumen irrelevant. Denn in den teureren Tarifvarianten ist bereits ein üppiges Kontingent von 5 Gigabyte enthalten - so viel braucht manche Familie nicht einmal an ihrem heimischen DSL-Anschluss.
Um die groteske Preisgestaltung von T-Mobile auf den Punkt zu bringen: Wer mit seinem Nokia-Telefon unterwegs ist und schnell eine aktuelle Präsentation per E-Mail ins Büro senden muss, dazu das Handy mit dem Notebook verbindet und bei E-Plus-Tochter Simyo angemeldet ist, der verschickt in diesem Prepaid-Tarif die 2-Megabyte-Datei für 48 Cent - ohne Risiken und Nebenwirkungen. Der iPhone-Kunde von T-Mobile bezahlt typischerweise um die 50 Euro Grundgebühr, kann aber sein Apple-Handy nur dann zum Powerpoint-Versand am tragbaren Rechner verwenden, wenn er Monat für Monat weitere 20 Euro allein für diese Option bezahlt, obwohl besagte 2 Megabyte vermutlich noch in seinem Freivolumen enthalten sind.
Verwaltet etwa T-Mobile die Daten auf Karteikarten?
Es kommt aber noch schlimmer: In den älteren iPhone-Tarifen der ersten Generation, die bis Februar angeboten wurden, war der Konsum des inkludierten Datenvolumens am PC ausdrücklich erlaubt. Hieß es bei T-Mobile zunächst, man werde diesen Nutzern das Tethering ohne weitere Kosten freischalten, hat das Bonner Unternehmen nun einen Rückzieher gemacht: Die Unterscheidung zwischen Kunden der ersten und der zweiten Generation sei „zu aufwendig“. Kunden in den älteren Verträgen können nach dem aktuellen Stand der Dinge weder ihr iPhone als Modem nutzen noch die Tethering-Option dazubuchen. Das Argument des hohen Aufwands ist nicht glaubwürdig. Verwaltet etwa T-Mobile die Daten seiner 39 Millionen Mobilfunkkunden auf Karteikarten? Das Argument ist zudem auch falsch, denn die Callcenter von T-Mobile kennen die Erstkunden und sind seit Wochen dabei, diese anzurufen und ihnen den Wechsel in einen aktuellen Vertrag aufzudrängen.
Im Internet kocht die Wut hoch. Bei Facebook wurde bereits eine Protestgruppe „Hallo T-Mobile, liebe Telekom: Es reicht!“ gegründet, der sich in weniger als 20 Stunden mehr als 1000 Mitglieder anschlossen und die nun über die „kalte Arroganz der rosafarbenen Macht“ räsonieren. „Seit wann werden Verträge und deren Leistungen einer Firmware-Version angepasst“, fragt jemand, und wahrscheinlich wird die Sache ohnehin vor Gericht landen. So hat der bekannte Düsseldorfer Anwalt Udo Vetter (www.lawblog. de) T-Mobile im Namen eines Mandanten aufgefordert, die „einseitige Änderung des Vertragsinhalts“ zurückzunehmen, er droht mit einer Klage auf Schadensersatz.
Was Apple und T-Mobile hier veranstalten ist keine Glanzleistung. Im Kern geht es bei den Tethering-Verträgen jedoch darum, ob es den Mobilfunknetzbetreibern künftig möglich sein wird, nicht nur das Datenvolumen abzurechnen, sondern auch die Art und Weise der Datennutzung unterschiedlich zu bepreisen. Das wäre ungefähr so, als ob die Stadtwerke einen Aufpreis für denjenigen Strom verlangen, den der heimische Computer verbraucht und ein weiteres Extraentgelt für das Wasser eines Wannenbads fordern. Schon sprechen viele Marktbeobachter davon, dass als nächstes der E-Mail-Abruf mit dem Handy aus den Datenverträgen ausgeklammert und dafür eine weitere Zusatzgebühr erhoben wird. Das betrifft dann nicht nur die iPhone-Kunden.