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Internet Neue Domains von der EU

08.02.2006 ·  Sie sind begehrt und enden mit „.eu“: Die Europäische Union vergibt neue Internet-Domains. Die meisten Anmeldungen kommen aus Deutschland.

Von Karin Matussek
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Beim Deutschen Patent- und Markenamt mag man geschmunzelt haben, als die Anmeldung einging: Will da tatsächlich jemand Schaumwein unter der Marke „Rechtsanwalt“ verkaufen? Peter Voigt aus Berlin hat diesen Begriff als Kennzeichen für Wein und Schaumwein eintragen lassen. Daß die Produktion anregender Getränke Marke „Rechtsanwalt“ bislang auf sich warten läßt, ist kein Zufall. Dem Anmelder ging es weniger um die exklusiven Markenrechte, sondern vor allem um einen guten Startplatz im Wettlauf um die Internetadresse www.rechtsanwalt.eu.

Die Europäische Union will erreichen, daß der alte Kontinent auch in der virtuellen Welt einen seiner Bedeutung gebührenden Platz einnimmt - und hat deshalb eine eigene „Top Level Domain“ im Internet ins Leben gerufen. Seit zwei Monaten kann man sich um die neuen Domains bewerben, die mit „.eu“ enden. Dabei aber soll es nicht so zugehen wie in den Frühzeiten des Internets, als die Adressen der nationalen Domains (wie etwa „.de“) vergeben wurden. Damals konnte in der Regel jeder jede Domain anmelden. So manches Unternehmen und einige Prominente mußten später vor Gericht Internetadressen, die ihren Namen enthielten, zurückerstreiten.

Gestaffeltes Vergabeverfahren

Um dieses „Domain-Grabbing“ zu vermeiden, hat die EU ein gestaffeltes Vergabeverfahren vorgesehen. Während der ersten vier Monate, der sogenannten Sunrise Period, ist der Bewerberkreis beschränkt. In der ersten Phase der Sunrise Period, die am Montag endete, konnten sich ausschließlich öffentliche Einrichtungen mit ihrem Namen und Inhaber von Markenrechten um eine Adresse bewerben. In der zweiten Phase, die am Dienstag begann, können auch Firmen und Privatpersonen ihre Namen als Domains anmelden. Vom 7. April an kann wieder jeder jede Domain anmelden - sofern er in der EU lebt oder als Unternehmen Sitz oder Haupttätigkeitsgebiet in einem der 25 Mitgliedstaaten hat.

In der ersten Phase der Sunrise Period sind mehr als 180.000 Anträge bei der Vergabestelle EURiD eingegangen. Am eifrigsten waren Anmelder aus Deutschland, die mit rund 56.000 mehr als ein Drittel aller Anträge einreichten. Erst mit einigem Abstand folgen die Niederlande (knapp 26.000 Anmeldungen), Frankreich (22.000), Großbritannien (17.000) und Italien (10.000).

„sex.eu“ am begehrtesten

An erster Stelle der gefragtesten Adressen steht - Überraschung! - sex.eu mit 238 Anmeldungen. 123 Mal wurde die Domain hotel.eu gewünscht, vor travel.eu (97) und jobs.eu (93). Auch casino.eu und shopping.eu liegen unter den Top ten. Nur: Eigentlich dürfte kein Markenamt der Welt den Begriff „Hotel“ als Marke für das Hotelwesen eintragen. Wie kommt der Hotelier also an die Domain hotel.eu?

Möglich macht es die pfiffige Kombination von Markenrecht und Sunrise-Regelungen. An sich soll das Markenrecht originelle Kennzeichen schützen, die sich ein Unternehmer für seine Produkte oder Dienstleistungen ausgedacht hat und die ihm deshalb exklusiv zustehen sollen. Nur die Firma Beiersdorf darf den Begriff Nivea verwenden, um Cremes zu verkaufen. Jedem anderen kann das untersagt werden, denn Nivea ist seit langem als Marke für Kosmetika geschützt. Die Wörter „Creme“ oder „Hotel“ muß aber jeder benutzen dürfen, der mit Cremes oder Hotels sein Geld verdient. Daher erlaubt das Markenrecht nicht, Begriffe, die Waren oder Dienstleistungen nur beschreiben, als Marken für genau diese Gegenstände einzutragen.

Es gilt das Windhundprinzip

Das Wort „Rechtsanwalt“ braucht man jedoch nicht zwingend, um Sekt zu verkaufen. Für Schaumwein ist der Begriff „Rechtsanwalt“ nicht beschreibend (nur böse Zungen meinen, hier bestehe ein gewisser Zusammenhang). Daher hat das Markenamt die Marke „Rechtsanwalt“ eingetragen. Hätte Peter Voigt die Marke für Rechtsberatungsleistungen beantragt, hätte das Amt dies abgelehnt. Schutz genießt seine Marke fünf Jahre lang auch dann, wenn er niemals Sekt produziert. Bei der Vergabe der eu-Domains schließlich wird nicht danach gefragt, wofür der Bewerber die Adresse nutzen könnte oder sollte. Es kommt nur darauf an, ob er Inhaber einer gleichlautenden Marke ist. Das hat einen der Anmelder, die sich um sex.eu bemühen, dazu motiviert, beim Markenamt der Benelux-Staaten die Marke „Sex“ für Waschmittel anzumelden.

Die Marke allein reicht jedoch nicht aus. Auch in der Sunrise Period gilt das Windhundprinzip: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Nicht nur Peter Voigt hatte die Idee mit der Rechtsanwaltsmarke. Auch seine Konkurrenten haben, wie er, am 7. Dezember um 11 Uhr, als der Startschuß zur Sunrise Period fiel, ihre Anmeldung auf den Weg gebracht. Akkreditierte Domainprovider sandten Tausende Anmeldungen zur EURiD, die sie nach Eingangssekunde erfaßte. Peter Voigt, dessen Anmeldung 18 Minuten und 26 Sekunden nach dem Startschuß einging, belegte Platz 5. Für die Domain sex.eu gingen in den ersten neun Sekunden schon 18 Anmeldungen ein. Hier können am Ende Bruchteile einer Sekunde entscheiden.

Zweite Phase hat begonnen

Am Dienstag um 11 Uhr begann die zweite Phase. Auch hier werden sich Wettlauflisten bilden, denn nicht selten tragen Unternehmen identische Namen. Trotzdem stehen die Chancen auf eine Domain während der Sunrise Period um ein vielfaches besser als nach dem 7. April. Dann nämlich erwarten Fachleute Millionen von Bewerbungen. Alle Bewerber der Sunrise Period müssen innerhalb von 40 Tagen nach Anmeldung nachweisen, daß sie Inhaber eines Rechtes sind, das exakt den beantragten Begriff schützt. Eine Unternehmensberatung ist damit beauftragt, über die Vergabe gemäß den Sunrise-Regeln zu entscheiden.

Mitte Januar wurden die ersten Domains zugesprochen. Bislang erhielten knapp 14 000 Bewerber die gute Nachricht. Auch die etwa 100 Seiten Vorschriften, die jeden Schritt des Vergabeprozesses regeln, scheinen bestimmte Formen von Domain-Grabbing nicht verhindern zu können. Die Stadt Frankfurt etwa findet sich auf Platz zwei der Warteliste für frankfurt.eu wieder. Vor ihr liegt ein Unternehmen aus den Niederlanden, für das das Benelux-Markenamt am 2. Dezember 2005 eine Bildmarke eingetragen hat: Sie illustriert den Schriftzug „Frankf & Urt“.

„vatikan.eu“ aus Holland

Nach den .eu-Regeln können Leerzeichen und Pluszeichen weggelassen werden, wenn man den Schriftzug einer Marke als Domainnamen anmeldet. Ob diese Bildmarke als Grundlage für die Domain frankfurt.eu akzeptiert wird, wird sich zeigen. Bislang waren die Prüfer sehr penibel. Möglicherweise kommt die Stadt mit ihrem Namen doch noch zum Zuge, wenn entschieden wird, daß das Wort „Frankfurt“ aus der Bildmarke nicht auf den ersten Blick zu erkennen ist.

Das niederländische Unternehmen hat auch eine Bildmarke mit den Inschrift „Vatic & an“ eintragen lassen und sich für vatican.eu beworben. Die Institution, der an sich eine solche Domain gebühren sollte, darf nicht mitmachen: Der Vatikanstaat gehört nicht zur EU, daher könnte nicht einmal sein prominentester Bewohner eine Domain anmelden.

Internetfirmen sind Hauptinteressenten

In der Regel sind es Internetfirmen, die über den Umweg Markenamt solche Domains in der Sunrise Period anmelden. Sie wittern ein gutes Geschäft. Unter den Bewerbern von shopping.de und anderen Kandidaten der Top-ten-Liste finden sich immer wieder die gleichen Namen. Recht aktiv ist dabei eine Karlsruher Internet-Servicegesellschaft. Über sie hat sich auch der Inhaber der Marke „rechts AN walt“ (eingetragen für Futtertröge) um rechtsanwalt.eu beworben.

Peter Voigt macht sich auf Platz fünf wenig Hoffnung, die Domain zu ergattern. In der Zwischenzeit habe er auch schon mal daran gedacht, tatsächlich Wein oder Sekt unter der Marke „Rechtsanwalt“ auf den Markt zu bringen, sagt Voigt. Einstweilen konzentriere er sich jedoch auf sein Referendariat und das juristische Staatsexamen. Er will Rechtsanwalt werden.

Quelle: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 8.2.2006
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