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Internet Auf der Suche nach Verbrechern im WWW

17.02.2009 ·  Eine Task-Force des hessischen Landeskriminalamts jagt im weltweiten Netz Internet-Kriminelle. Bei ihren Recherchen entlarven sie Verteiler von Kinderpornographie aber auch Verleumder wie den Mann, der den hessischen Staatsminister Jürgen Banzer des Kindesmissbrauchs bezichtigt hatte.

Von Katharina Iskandar
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Als die Internetfahnder des Landeskriminalamts (LKA) in Wiesbaden den „Fall Banzer“ übernommen haben, war ein Ermittlungserfolg längst nicht garantiert. Aber wenn diese Verleumdungskampagne gegen den Sozialminister jemals aufgeklärt werden kann, da waren sich die Fachleute einig, dann mit Hilfe von Informationstechnologie.

Mehrere Tage brauchten die Ermittler, dann stießen sie auf einen Verdächtigen. Verraten hatte ihn die sogenannte Internetprotokoll-Adresse (IP), die bei jedem Datentransfer übermittelt wird und im Idealfall die Identität des Absenders verrät.

Verräterische IP-Adresse

In diesem Fall führte die IP-Adresse zu einem 36 Jahre alten Mann aus Rheinland-Pfalz, der SPD-Mitglied ist und mit dubiosen Inhalten auf diversen Internetseiten aufgefallen war; dort trat er mit falschem Namen auf. Überführt wurde der Mann schließlich, als die Ermittler herausfanden, dass auch das Fax mit den falschen Anschuldigungen gegen den CDU-Politiker von ebenjenem Rheinland-Pfälzer abgeschickt worden war.

Die Aufklärung dieses Falles ist der wohl bekannteste Ermittlungserfolg des vier Beamte zählenden Internetkommissariats – aber längst nicht der einzige. Andere Fälle klären die Beamten im Verborgenen auf: anlassunabhängig, wie es im Behördenjargon heißt. Die Ermittler vergleichen ihre Arbeit gern mit einem Streifzug: Sie durchforsten das Netz; wenn sie auf eine Straftat stoßen, heften sie sich an die Fersen des Verdächtigen. Und im Idealfall wird dieser überführt und bestraft.

Kooperation mit Providern

Seine Arbeit aufgenommen hat das Kommissariat im November 2007. Damals entschied man sich, neben aktueller Ermittlungsarbeit die Verbreitung von verbotenen Computerspielen zu verfolgen, wovon es in Deutschland nach Angaben des LKA etwa ein halbes Dutzend gibt.

Die Beamten kontrollierten übliche Verbreitungswege im Internet, durchforsteten Online-Läden oder Tauschbörsen. Inzwischen arbeitet die Polizei eng mit den Providern zusammen und gelangt auf diese Weise zu den Nutzern, die verbotene Spiele vertreiben.

Handel mit verbotenen Spielen

Der Handel mit verbotenen Spielen ist nach wie vor ein Markt, wie Internetfahnder Axel Schröder sagt. Er ist Sachgebietsleiter der sogenannten Task-Force für Computerkriminalität beim LKA. Doch ein noch viel größerer Markt, sagt er, sei die Verbreitung von Kinderpornographie, weswegen man sich entschlossen habe, diese schwerpunktmäßig zu verfolgen.

Das tut die Behörde nun seit etwa einem halben Jahr und deckt immer wieder Fälle auf. Einfach sei die Arbeit jedoch nicht, sagt Schröders Kollege Arno Mayer – und meint damit weniger die Schwierigkeiten, den Banden auf die Spur zu kommen. Vielmehr spricht er von „belastenden Momenten“, denn bei ihren Ermittlungen schauen sich die Beamten das pornographische Material zwangsläufig an.

Tätertyp „Sammler“

Anders als etwa bei der Fahndung von illegalem Spiele-Handel haben es die Beamten in ihrem neuen Ermittlungsfeld mit unterschiedlichen Tätertypen zu tun. Einige sind „Sammler“, wie Schröder sagt. Auf ihren Computern finden sich Tausende Bilddateien, manche sind schon fünf oder zehn Jahre alt und verschwinden nie aus dem Netz. Nicht selten tauschen sich die Käufer mit anderen Pädophilen aus. Sie kommunizieren oft in abgeschotteten Räumen, etwa in Tauschbörsen, die der Fahnder erst durchdringen muss.

Die andere Gruppe sind professionelle Banden, die kinderpornographisches Material nicht nur verbreiten, sondern auch produzieren und damit einen Umsatz in Millionenhöhe erzielen. Das meiste Material kommt aus Russland oder Dritte-Welt-Ländern. Auf die Käufer aufmerksam werden die Fahnder in der Regel auf „Paysites“: speziellen Internetseiten, auf denen kinderpornographisches Material angeboten wird.

Ermittlungen im Schneeball-Prinzip

Die Daten selbst liegen meistens auf Servern im Ausland. Wird ein Käufer ermittelt, laufen die Ermittlungen im Schneeball-Prinzip: Dann werden auf einen Schlag alle Anbieter offenbart, von denen der Verdächtige das Material bezogen hat. „Das“, sagt Schröder, „ist dann die berühmte Zerschlagung eines Rings.“

Obwohl diese in vielen Fällen schon gelungen ist, bleiben die Ermittler ehrgeizig. Denn sie wissen, dass mit der Verurteilung eines Händlers noch längst nicht die Straftat selbst gesühnt worden ist. Der Verursacher dieser Bilder läuft noch immer frei herum. Das Schlimme ist, dass ein Großteil des Materials auf tatsächlichem Kindesmissbrauch basiert, wie Mayer sagt. „Das heißt, es gibt irgendwo ein Opfer. Das dürfen wir nie vergessen.“

Internationale Zusammenarbeit

Unverzichtbar ist deshalb die internationale Zusammenarbeit, etwa durch die europäische Ermittlungsgemeinschaft Europol. Über die Grenzen tausche man sich aus, denn kaum ein Delikt ist so international wie der Handel mit Kinderpornographie. Inzwischen wird nicht nur über das Internet von einem Computer zum anderen getauscht, sondern auch von einem Mobiltelefon zum nächsten.

Die Polizei müsse mit dieser Entwicklung Schritt halten, sagt Schröder. Das sei nicht einfach, aber machbar, wie bei anderen Delikten auch. Und manchmal, in Einzelfällen, gelinge es sogar, den Verursacher ausfindig zu machen – ebenfalls mit modernen Methoden. Pädophile, die vielleicht jahrelang unentdeckt geblieben seien, würden dann ermittelt und bestraft. „So etwas motiviert“, sagt Schröder. „Dann weiß man, wofür man das alles macht.“

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