16.10.2009 · Die umstrittenen Netzsperren gegen Kinderpornografie sollen vorerst nicht umgesetzt werden. Das ist das Ergebnis der Koalitionsverhandlungen. Das BKA solle künftig die Seiten mit illegaler Pornografie zunächst versuchen zu löschen.
Von Hendrik WieduwiltDie umstrittenen Netzsperren gegen Kinderpornografie sollen über den Zeitraum von einem Jahr nicht umgesetzt werden. Das ist das Ergebnis der Koalitionsverhandlungen von CDU und FDP. Das Bundeskriminalamt (BKA) solle künftig die Seiten mit illegaler Pornografie zunächst versuchen zu löschen. Nach einem Jahr solle die Situation neu bewertet werden, sagte Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) am Donnerstagabend.
Die Verhandlungsführerin der FDP, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, sagte: „Wir haben durchgesetzt, dass das BKA alle Möglichkeiten ausschöpft, um kinderpornografische Internet-Seiten zu löschen. Das ist ein Erfolg, weil das Löschen dieser Inhalte viel wirkungsvoller ist als die bisher vorgesehene und rechtlich strittige Sperrung der Seiten“. Aufheben will die künftige Bundesregierung das Gesetz aber offenbar nicht. Nach bislang unbestätigten Angaben wird die Umsetzung vielmehr ein Erlass an das Bundeskriminalamt verhindern, das Listen mit zu sperrenden Webseiten an die Provider übergeben sollte.
„Das ist eine Frage der Verfassungshygiene“
Im Gespräch mit FAZ.NET kritisierte Dieter Wiefelspütz (SPD) es als „unsauber“, dass ein Gesetz über diesen Umweg vorübergehend gebremst wird. „Das ist eine Frage der Verfassungshygiene“, sagte der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Bundestag. „Der Gesetzgeber muss sich selbst ernst nehmen.“ Wenn man sich gegen das Vorhaben entscheide, solle man das Gesetz auch aufheben. Dass die Exekutive ein Gesetz mit einem befristeten Nichtanwendungsbefehl aussetze, sei ungewöhnlich. Ein vergleichbarer Fall sei ihm nicht bekannt.
Würde die neue Regierung das Gesetz allerdings durch einen Parlamentsbeschluss abschaffen, müsste die Union letztlich gegen ein Gesetz stimmen, dass sie selbst initiiert hatte - inzwischen heißt es, gerade deshalb habe man sich in den Verhandlungen für diesen Weg entschieden. „Das ist manchmal eine Frage der Gesichtswahrung“, sagte Wiefelspütz. Derlei Belange müssten hier jedoch zurückstehen.
„Niederschwellige Maßnahme im äußersten Notfall“
Wiefelspütz lehnte das Konzept des auch mit SPD-Stimmen beschlossenen Gesetzes allerdings nicht rundweg ab. Als eine „niederschwellige Maßnahme im äußersten Notfall“ sollten die Maßnahmen zulässig sein. Er rät deshalb dazu, von dem Projekt „Abstand zu nehmen - sei es nur auf Zeit.“
Seit Dienstag liegt das Gesetz dem Bundespräsidenten zur Prüfung vor. Sofern er es unterzeichnet, könnte es Anfang November in Kraft treten. Gegner des Gesetzes, darunter der Branchenverband eco, forderten den Bundespräsidenten bereits auf, das Gesetz wegen dessen vermeintlicher Verfassungswidrigkeit nicht zu unterzeichnen. Insbesondere sei der Bund nicht für die Gefahrenabwehr zuständig. Der Interessenverband „Arbeitskreis Zensur“ bemängelt zudem, dass die Sperren auch harmlose Seiten treffen könnten („overblocking“).
Mit einem Nichtanwendungserlass würden auch die zwischen Bundeskriminalamt und einigen großen Providern geschlossenen Verträge zur Sperrung von Kinderpornografie hinfällig. Gegen diese wurden bereits Gerichtsverfahren vor Verwaltungs- und Zivilgerichten angestrengt.