24.10.2008 · Die Deutsche Nationalbibliothek sammelt von nun an auch Netzpublikationen. Nicht-private Homepagebetreiber müssen ihre Seiten speichern und nach Frankfurt und Leipzig schicken. Soweit die Theorie. Die Praxis sieht noch anders aus.
Von Marco DettweilerSeit Mitte dieser Woche müsste die Deutsche Nationalbibliothek in Frankfurt und Leipzig allmählich in einer digitalen Datenflut untergehen. Die Bundesregierung hätte die Welle mit ihrer aktuellen Ausgabe des Bundesgesetzesblattes auslösen können. Denn Online-Portale wie FAZ.NET, Spiegel Online oder sueddeutsche.de sind ab sofort dazu verpflichtet, ihre Internetseiten als Dateien an die Bibliothek zu übermitteln.
Die „Verordnung über die Pflichtablieferung von Medienwerken an die Deutsche Nationalbibliothek“ tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. In Paragraph 7 steht: „Unkörperliche Merkmale (Netzpublikationen) sind in marktüblicher Ausführung und in mit marktüblichen Hilfsmitteln benutzbarem Zustand abzuliefern.“ Unter Netzpublikationen versteht die Nationalbibliothek elektronische Zeitschriften, E-Books, Hochschulprüfungsarbeiten, Digitalisate, Musikdateien und eben auch Webseiten.
Doch in Frankfurt ist noch keine Welle gespeicherter Daten angekommen - und wird es vermutlich auch nicht in den nächsten Jahren. „Die Verordnung ist zunächst einmal die Basis, damit wir loslegen können“, sagt der Pressesprecher der Nationalbibliothek Stephan Jockel. Er kann die betroffenen Betreiber von Internetseiten beruhigen: „Noch ist gar nichts passiert.“ Dennoch wird die Verordnung irgendwann umgesetzt werden. „Die Deutsche Nationalbibliothek hat den Auftrag, Publikationen zu sammeln, und dazu gehören nun einmal auch Webseiten.“
Alltag in der Schweiz, Dänemark oder Australien
„Wenn sie sich die Verordnung mal genau ansehen, werden sie überwiegend Paragraphen zur Einschränkung der Ablieferungspflicht finden“, sagt Jockel. Er gibt zu, dass es schwierig sei, so ein Gesetz zu entwerfen. Aber er verstehe nicht, warum sich deswegen gerade Betreiber privater Homepages beschweren. Ebenso wenig kann er den Aufschrei in manchen Medien verstehen. In der Schweiz, Dänemark oder Australien sei die Übermittlung gespeicherter Webseiten an Bibliotheken längst Alltag. Auch in Deutschland hielten sich die Verlage mit ihren Printprodukten an die Verordnung.
Täglich gehen 1200 Publikationen bei der Nationalbibliothek ein. Mehr als 60.000 Online-Dissertationen verwalten die Mitarbeiter und stellen sie im Web zur Verfügung. Wenn die Deutsche Nationalbibliothek ihren Auftrag, Publikationen zu sammeln und zu archivieren, ausführen soll, müsse man eben auch Netzpublikationen sammeln.
Wie kommt die Seite ins Archiv?
Nachdem die Verordnung nun in Kraft getreten ist, müsste die Deutsche Nationalbibliothek definieren, in welchen Intervallen und in welchem Umfang die Netzpublikationen archiviert werden sollen - etwa alle fünf Minuten oder nur einmal am Tag?
Ebenso unklar bleibt das Verfahren: Müssen die Betreiber von Internetseiten die Inhalte aktiv übermitteln, etwas als PDF-Datei oder in Form von Screenshots? Oder stellt die Nationalbibliothek eine Software zur Verfügung, mit der sich die Daten automatisiert übermitteln lassen?
Offen bleibt auch, ob die gespeicherten Homepages für alle zugänglich sein sollen. So einfach wie bei den Printpublikationen, die von den Nutzern im Lesesaal eingesehen werden können, wird es bei den Netzpublikationen aber nicht werden. Denn das Urheberrecht würde durch einen öffentlichen Zugang auf der Website der Nationalbibliothek verletzt.
„Kosten entstehen, das ist klar“
Der Branchenverband Bitkom befürchtet, dass auf etwa drei Millionen Firmen jährliche Kosten in Höhe von insgesamt 115 Millionen Euro zukommen könnten. „Kosten entstehen, das ist klar“, sagt Stephan Jockel von der Deutschen Nationalbibliothek in Frankfurt. Aber wie hoch sie sein werden, ist schwer abzuschätzen. Schließlich wisse ja noch keiner, wie die Verordnung genau umgesetzt wird.
Genau dieses Hinauszögern kritisiert die Bitkom. „Die Nationalbibliothek weiß schon seit über einem Jahr, dass die Verordnung kommen wird“, sagte Guido Brinkel, ein Sprecher der Bitkom. Bei ihnen riefen nun besorgte Webseitenbetreiber an, weil sie nicht wissen, ob und in welcher Form sie ihre Daten liefern müssen. „Und bei FAZ.NET sind sie doch unmittelbar betroffen!“, sagt Brinkel.
„Gestochere im Nebel“
Für den Sprecher der Bitkom gibt es zwei Kernfragen: „Wie sind die Intervalle definiert, in denen abgespeichert werden muss, und wird es eine Schnittstelle geben, über die die Daten gesendet werden?“ Für Brinkel ist das Vorgehen der Nationalbibliothek immer noch „Gestochere im Nebel“. Dass man keine konkreten Angaben machen könne, könne er nicht nachvollziehen.
Solange es nur die Verordnung gibt und die Nationalbibliothek die betroffenen Betreibern nicht aktiv in die Pflicht nimmt, könnte das „Gestochere“ noch weitergehen. „Im Zweifel löst sich das Ganze dann einfach durch die Praxis.“
Eine Bringschuld für Webseiten
Dietmar Fleischhauer (dfleischhauer)
- 24.10.2008, 21:06 Uhr
Pudding an die Wand nageln ...
Bernd Helfert (Helfert)
- 25.10.2008, 00:04 Uhr
Das ist einfach nur ein simples
Chi Tamago (tamago)
- 25.10.2008, 01:21 Uhr