Der schleswig-holsteinische Datenschützer Thilo Weichert rückt Facebook auf die Pelle und sorgt für Unruhe bei den Betreibern von Internetseiten, zumindest bei solchen, die Verknüpfungen zu Facebook vornehmen und in Schleswig-Holstein angesiedelt sind. Weichert fordert die Anbieter nämlich auf, den „Gefällt mir“-Button, der mit dem sozialen Netzwerk verbindet, zu entfernen.
Ansonsten drohe ihnen eine Strafe von bis zu 50.000 Euro. Bis Ende September hätten sie Zeit, die Links zu Facebook und Fanpages bei Facebook zu entfernen. Die Weisung gilt für institutionelle Seiten im Netz genauso wie für private Internetseiten.
Die Daten landen automatisch in Amerika
Denn über diese Schaltfläche, also den „Gefällt mir“-Button, erklärte das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) in Schleswig-Holstein, würden rechtswidrige Profile der Nutzer erstellt. Facebook wies die Vorwürfe zurück: Man halte sich bei den „Social Plugins“ vollständig an den europäischen Datenschutz. Man können zwar technische Daten wie die IP-Adresse sehen - unabhängig davon, ob ein Nutzer bei Facebook eingeloggt sei oder nicht. Aber „wir löschen diese technischen Daten innerhalb von 90 Tagen“, teilte Facebook mit. Dies entspreche den üblichen Branchenstandards. Die Nutzer hätten „die volle Kontrolle über ihre Daten“.
Was dem Datenschützer Weichert missfällt, ist aber weniger die Speicherung der Verkehrsdaten, sondern der Umstand, dass jemand, der den „Gefällt mir“-Button anklickt oder eine Facebook-Fanseite aufruft, damit seine Verkehrsdaten automatisch in die Vereinigten Staaten transferiert, auch wenn er gar nicht Mitglied bei Facebook ist. „Jeder Klick auf einer Seite, wie lange ich darauf bin, für was ich mich interessiere, kann Facebook nachvollziehen“, sagte Weichert. Und dies bleibe den Nutzern verborgen. Facebook verwende die gesammelten Daten wahrscheinlich für Werbezwecke. Die Betreiber von Internetseiten wiederum erhielten von Facebook eine Analyse zur Nutzung ihres Angebots.
Ein Bild dazwischen schalten
Gegen Facebook selbst gehen die Datenschützer nicht vor - mangels Rechtsgrundlage, auf die hiesigen Internetseitenbetreiber jedoch hat die ULD Zugriff. Dass man dennoch einen Verweis auf Facebook geben kann, ohne gegen den Datenschutz zu verstoßen, behauptet die Kölner Medienrechtskanzlei Wilde Beuger Solmecke, die Nutzern rät, dringend zu handeln. Man müsse den „Gefällt mir“-Buton nur „technisch rechtswirksam einbinden“. Dies könne geschehen, indem man auf der Internsetseite den „Gefällt mir“-Button nur als Bild darstelle - ohne direkte technische Verknüpfung. Erst wenn man das Bild anklicke, werde der echte Button nachgeladen. So würden die Daten nicht sofort an Facebook weitergeleitet, der Nutzer aktivieret den Datentransfer vielmehr aktiv selbst. Er habe dann auch die Möglichkeit, die Datenschutzbestimmungen zur Kenntnis zu nehmen und zu überlegen, ob er den Facebook-Button aktivieren will oder nicht. Der Radiosender SWR 3 sei auf eine solche Lösung schon umgestiegen.
Facebook zählt inzwischen rund 750 Millionen Mitglieder weltweit, in Deutschland sind es zwanzig Millionen Nutzer.
Die Unabhängigkeit ...
Martina Martincová (MartinKa)
- 20.08.2011, 11:54 Uhr
Datenschutz-Deutschland
David Brand (Altfeuer)
- 20.08.2011, 09:58 Uhr
Selbst ist der Mann (oder die Frau)
thomas schulz (peanutbutter)
- 20.08.2011, 09:33 Uhr
Ein guter Rat
Erich Zager-Spinn (Zager-Spinn)
- 19.08.2011, 23:51 Uhr
kompliziert und doch ganz einfach.
Frank Garbe (Frank_Garbe)
- 19.08.2011, 23:26 Uhr