10.11.2009 · Im Streit um den verstorbenen Hacker „Matthias“ schlagen die Wogen höher: Der SchülerVZ-Betreiber dementiert, ihm Schweigegeld für kopierte Daten geboten zu haben. Doch Gesprächsprotokolle bringen das Unternehmen in Erklärungsnöte.
Von Hendrik WieduwiltIm Streit um den verstorbenen Hacker „Matthias“ schlagen die Wogen höher: Der SchülerVZ-Betreiber dementiert, ihm Schweigegeld für kopierte Daten geboten zu haben. Dessen Anwalt hält das für die Unwahrheit. Es sind Gesprächsprotokolle aufgetaucht, die das Unternehmen in Erklärungsnöte bringen.
„Also, was ist Sache? Kooperation oder Krieg?“, zitiert der „Spiegel“ aus dem Chat, den der Hacker „Exit“ mit einem Mitarbeiter der VZ-Netzwerke geführt haben soll. Der Zwanzigjährige hatte sich Datensätze aus dem sozialen Netzwerk „SchülerVZ“ besorgt. Im Gespräch soll der Techniker dem Hacker eine Gegenleistung für die Daten angeboten haben. Wenn diese lokalisiert und gelöscht werden könnten, dürfe „das auch was kosten“, heißt es in der Aufzeichnung.
Das entspricht der Darstellung des Anwalts Ulrich Dost, der von einem „Schweigegeld“ gesprochen hatte, das dem Hacker angeboten worden sei. Das Betreiberunternehmen VZ-Netzwerke hatte die Vorwürfe als „haltlos“ zurückgewiesen. Trotz mehrfacher Anfragen, ob ein „Schweigegeld“ angeboten wurde, schwieg sich die Firma dazu beharrlich aus. Nun wird VZ-Netzwerke ein wenig deutlicher, die Position ist unverändert. „Zu keinem Zeitpunkt haben wir dem Tatverdächtigen ein Zahlungsangebot oder gar Schweigegeldangebot für die entsprechenden Daten oder den Crawler unterbreitet“, lässt sich der Geschäftsführer der VZ-Netzwerke Markus Berger-de Léon zitieren. Der Anwalt Dost reagiert drastisch. Diese Stellungnahme sei „gelogen und entspricht nicht den Tatsachen“, sagte er dieser Zeitung – das ergebe sich jedenfalls aus den Ermittlungsakten.
Zuständigkeit „gesichert“
Der Anwalt bestätigt die Authentizität der im Internet kursierenden Chatprotokolle, die VZ-Netzwerke nicht kommentieren will. Der beschuldigte junge Mann hatte die Ermittler selbst auf die Aufzeichnungen verwiesen, um die angebliche Zahlungsbereitschaft des Unternehmens zu belegen. Die Zuständigkeit des dort namentlich zitierten Technikchefs sei „gesichert“, sagt der Anwalt Dost. Ob Berger-de Léon von dem Zahlungsangebot nichts wusste? Bei einem Treffen mit dem jungen Mann in Berlin habe der Geschäftsführer mit am Tisch gesessen, sagt der Anwalt, gemeinsam mit dem Technikchef und einer Vertreterin der Rechtsabteilung. „Die Verhandlungen vor dem Treffen in Berlin liefen über die Geschäftsleitung“, glaubt der Anwalt.
Was in Berlin stattgefunden habe, seien „Vertragsverhandlungen“ gewesen. Dass es darum ging, Öffentlichkeit zu vermeiden, legt das Chatprotokoll nahe: Die Hauptsorge des Mitarbeiters war offenbar die Firmenreputation. Der junge Mann, der Zehntausende Adressen aus dem Verzeichnis von SchülerVZ gesammelt hatte, wurde nach Darstellung des „Spiegel“ auf Firmenkosten in die Geschäftsräume der VZ-Netzwerke gefahren. Dort soll er erwähnt haben, dass ihm ein Kaufangebot von 80.000 Euro für die Daten unterbreitet worden sei. Das wiederum hält der Anwalt für unwahrscheinlich: „Wertlose Daten sind nicht verkäuflich.“ Das Material sei bei SchülerVZ jedem zugänglich gewesen. Das bestreitet der Betreiber auch nicht, allerdings habe der junge Mann die Profile mit einem Hilfsprogramm (Crawler) massenweise ausgelesen. Am Ende der Verhandlungen stand eine Anzeige wegen Erpressung und die Festnahme.
Dosts These, dass keine Epressung möglich sei, weil das Opfer einen unbezifferten Betrag zahlen wollte, steht rechtlich „auf der Kippe“, wie er selbst sagt. Andere Juristen teilen diese Ansicht nicht. Berger-de Léon teilte mit, der junge Mann habe damit gedroht, „die Daten weiterzuverbreiten, sofern wir nicht auf seine Forderungen eingehen“. In den Chatprotokollen gibt sich dieser hingegen nicht geldgierig, seinen Datenabruf nannte er ein „just4fun projekt“. Inzwischen wurde bekannt, dass der junge Mann an „kombinierter Persönlichkeitsstörung“ litt. Er erhängte sich am 31. Oktober in der Untersuchungshaft.
Verbreitet ruhig eure Daten
Robert Schrey (etiterum)
- 10.11.2009, 14:24 Uhr
Also mir ist ja nicht ganz klar, wieso Matthias in Untersuchungshaft ...
Gerhard Schraube (GehherGerd)
- 10.11.2009, 15:45 Uhr
ja,
peter rabig (p.rabig)
- 11.11.2009, 03:48 Uhr