23.04.2010 · Die Kartellwächter haben dem Internetauktionshaus Ebay grünes Licht erteilt, Kleinanbieter zu verpflichten, den konzerneigenen Bezahldienst Paypal zu verwenden. Es werde kein formelles Verfahren gegen Ebay geben. Ob Ebay den Markt beherrsche, bleibe aber ungeklärt.
Das Bundeskartellamt hat entschieden, gegen das Internetauktionshaus Ebay kein Verfahren wegen des Paypal-Zwangs für Verkäufer einzuleiten. Ein entsprechendes Schreiben haben die Beschwerdeführer erhalten, wie die Behörde bestätigte. Damit hat Ebay nun grünes Licht, auch Kleinanbieter und Gelegenheitsnutzer mit weniger als 50 Bewertungspunkten dazu zu verpflichten, den konzerneigenen Bezahldienst Paypal anzubieten. Eine Entscheidung darüber, ob Ebay eine marktbeherrschende Stellung habe, sei gleichwohl nicht getroffen worden, so das Kartellamt.
Die Paypal-Pflicht macht das Verkaufen auf der Auktionsplattform teurer. Knapp zwei Euro je 100 Euro Umsatz müssen die Anbieter für den Paypal-Dienst bezahlen. Kritiker hatten sich deshalb beim Bundeskartellamt beschwert: Ebay nutze seine marktbeherrschende Stellung aus und versuche das eigene Tochterunternehmen auf dem Markt voranzubringen (siehe auch: Bundeskartellamt untersucht Ebays Paypal-Pflicht).
Kein „Freibrief“
In dem Brief des Kartellamts an die Beschwerdeführer heißt es: „Ebay hat Zahlen vorgelegt, die erwarten lassen, dass die Maßnahme die Zufriedenheit der Kunden bei der Nutzung der Plattform steigen lässt, weil weniger Transaktionen Anlass zu Beschwerden geben.“ Das Bundeskartellamt sehe nach Abwägung dieser Vorteile einer Paypal-Nutzung für reibungslosere Transaktionen und der möglichen Nachteile derzeit keinen Anlass, die Paypal-Pflicht einer formellen Prüfung zu unterziehen, sagte ein Behördensprecher. „Das bedeutet jedoch nicht, dass wir eindeutig festgestellt hätten, dass Ebay keine marktbeherrschende Stellung hat“, betonte er. Über diese Frage sei keine abschließende Entscheidung getroffen worden. Dass Ebay Verkäufer mit weniger als 50 Bewertungspunkten zur Paypal-Nutzung zwingen dürfe, dürfe nicht als „Freibrief“ verstanden werden.
Stephan Zoll, Geschäftsführer von Ebay in Deutschland, sagte: „Wir begrüßen die Bewertung des Bundeskartellamts.“ Das Bundeskartellamt erkenne damit an, dass die Nutzer von der Paypal-Regelung profitierten.
Das Auktionshaus begründet seine Paypal-Pflicht mit dem Argument, der Dienst mache das Bezahlen sicherer, da Paypal wie ein Zwischenhändler fungiere. Über Paypal könnten sich Käufer bei Ebay zusätzlich absichern, da sie automatisch über die volle Summe des Kaufpreises geschützt seien, wenn der Artikel nicht geliefert werde oder nicht der Beschreibung entspreche, sagte Zoll.
positiv
Thomas Bartuschk (BarlTh)
- 23.04.2010, 13:54 Uhr
Verständliche Entscheidung
Marvin Parsons (mapar)
- 23.04.2010, 14:24 Uhr
Vorteile sichern, aber keine Pflichten eingehen
Claus Behrens (chipin)
- 23.04.2010, 14:26 Uhr
Zwang?
Jochen Müller (jommi)
- 23.04.2010, 14:40 Uhr
Ich sehe schon...
Johann Schulz-Gebeltzig (johannsg)
- 24.04.2010, 14:16 Uhr