09.06.2011 · Millionen Deutsche können nun doch vorab Widerspruch beim Internet-Kartendienst „Streetside“ einreichen. Bisher hatte sich Microsoft geweigert, die Veröffentlichung des Materials schon im Vorfeld zu verhindern. Dies soll nun bis September möglich sein.
Im heftigen Streit um Panorama-Kartendienste im Internet räumt Microsoft bei seinem neuen Straßenatlas „Bing Streetside“ den Nutzern nun doch eine befristete Vorab-Widerspruchsmöglichkeit ein. Damit solle der gesellschaftlichen Diskussion um die Geodatendienste Rechnung getragen werden, teilte Microsoft am Donnerstag mit. Ähnlich wie bei Googles Kartendienst „Street View“ hatten Datenschützer angemahnt, dass die Nutzer auch vorab eine Möglichkeit haben müssten, Widerspruch gegen die Veröffentlichung von Aufnahmen ihrer Hausfassaden und Wohnungen einzulegen.
„Wir sind bereit, auf die Datenschützer zuzugehen“, sagte Ralph Haupter, Chef von Microsoft Deutschland. Eine politische Regelung sei jedoch dringend notwendig. Microsoft halte den Geodatenkodex inklusive der Selbstverpflichtungserklärung der Industrie für einen wesentlichen Maßstab. Das Unternehmen hatte bereits darauf verwiesen, dass eine Vorab-Widerspruchsfrist sehr aufwendig sei und sie die Erhebung von einer großen Menge an Daten erfordere. „Wir wollen die Bedenken aber ernst nehmen“, sagte Haupter. Der Widerspruch soll mit einem entsprechenden Formular nun bis September möglich sein.
Auch nach Einstellung jederzeit Widerspruch möglich
„Streetside“ soll von diesem Herbst an Googles 360-Grad-Dienst „Street View“ Konkurrenz machen. Microsoft hatte Ende Mai begonnen, die 50 größten deutschen Städte in der Bundesrepublik abzufahren und die Häuserfronten zu fotografieren. Nach der Debatte um „Street View“ hatte sich Microsoft bewusst mit dem Start seines eigenen Angebots Zeit gelassen. „Wir hatten bereits zwölf Monate gewartet, weil wir es besser machen wollen und die Interessen der Verbraucher und Datenschützer ernst nehmen“, sagte Haupter.
In Microsofts „Streetside“ können Nutzer auch unmittelbar nach der Einstellung der Panoramaaufnahmen jederzeit gegen die Veröffentlichung widersprechen.