13.02.2009 · Büroangestellte in ganz Deutschland waren um die Jahrtausendwende auf Moorhuhnjagd. Es war der große Erfolg des Computerspiele-Entwicklers Phenomedia AG. Doch mit den Bilanzen nahmen es die Manager nicht so genau. Wegen Betrugs und Bilanzfälschung wurden jetzt zwei frühere Chefs zu Haftstrafen verurteilt.
Zwei frühere Manager des Bochumer Computerspiele-Entwicklers Phenomedia sind am Freitag im sogenannten Moorhuhn-Prozess um millionenschweren Betrug, Bilanzfälschung und Untreue zu Haftstrafen verurteilt worden. Der 39 Jahre alte Ex-Vorstandschef erhielt drei Jahre und zehn Monate, der ehemalige Finanzvorstand (37) drei Jahre Haft.
Die Angeklagten hatten zuletzt nach über vier Jahren Prozessdauer am Bochumer Landgericht Geständnisse abgelegt. Sie gaben zu, die Bilanzen des Unternehmens, das mit dem Computerspiel Moorhuhn weltbekannt wurde, jahrelang mit Scheinumsätzen geschönt zu haben. Das Unternehmen in Bochum- Wattenscheid besaß zu Hochzeiten einen Börsenwert von rund einer Milliarde Euro.
„Ich habe Fehler gemacht, schlimme Fehler“
Das Verfahren gegen die Moorhuhn-Manager zählt zu den längsten, die jemals am Bochumer Landgericht verhandelt wurden. Nach fast 120 Prozesstagen hatten sich die Angeklagten Anfang Februar dazu durchgerungen, die Taten einzuräumen. „Ich habe nicht mehr den Willen und nicht mehr die Kraft, um weiter zu kämpfen“, erklärte der Ex- Vorstandsvorsitzende in seinem letzten Wort vor der Urteilsverkündung.
Die Angeklagten hatten die Phenomedia AG 1999 an die Börse gebracht. Schon am ersten Tag sollen mehr als 20 Millionen Euro in die Kasse geflossen sein. „Wir wurden mit fremden Geld nur so zugeworfen, aber wir hatten nicht die Fähigkeit, damit umzugehen“, sagte der 39-Jährige.
Umsätze vorgetäuscht
Unter dem stetig wachsenden Druck des Neuen Marktes habe man sich schließlich gezwungen gesehen, immer neue Rekordzahlen zu präsentieren. Zu diesem Zweck seien regelmäßig Umsätze vorgetäuscht und entsprechende Verträge gefälscht worden. „Ich habe Fehler gemacht, schlimme Fehler“, sagte der frühere Vorstandsvorsitzende.
Laut Staatsanwaltschaft entstand durch Scheingeschäfte, erschwindelte Kredite und Untreue-Handlungen ein Schaden im deutlichen zweistelligen Millionenbereich. Die Anklagebehörde hatte Strafen von viereinhalb beziehungsweise dreieinhalb Jahren gefordert. Angesichts der langen Verfahrensdauer legte die 6. Strafkammer im Urteil fest, dass von den nun verhängten Haftstrafen je 15 Monate bereits als verbüßt gelten.
Heute liegen die Rechte am Moorhuhn bei der Nachfolgegesellschaft „Phenomedia Publishing GmbH“. Das Unternehmen erwirtschaftete im vergangenen Jahr nach eigenen Aussagen erstmals einen Gewinn: „Wir haben zwar eine Null weniger vor dem Komma, als bei der früheren Phenomedia AG“, sagt der heutige Geschäftsführer Helge Borgarts: „Aber dafür stimmen die Zahlen wenigstens.“