25.12.2007 · Dreihundert Prozent heller: die neuesten Fahrradscheinwerfer von Busch und Müller mit weißer Leuchtdiode und ausgeklügeltem Reflektor. Dem Erfolg der Technik kann sich allenfalls der hohe Preis in den Weg stellen.
Von Hans-Heinrich PardeyOhne Klingel, ohne Schutzblech, ohne Licht: Was deutsches Liedgut von der im Hühnerstall Motorrad fahrenden Oma behauptet, ist für viele Radfahrer Tag für Tag Normalfall auf der Straße. Genau genommen sind sie mit Fahrzeugen unterwegs, die den Ausrüstungsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) hohnsprechen. Die sagt nun zwar nichts über die Schutzbleche, sehr wohl aber zum Beispiel, dass die - sehr häufig nicht vorhandene - „Glocke“ helltönend zu sein hat und dass Hupen, Schnarren und sogenannte Radlaufglocken unzulässig seien. Etwas so Wichtiges wie die Bremsen wird knapp im Paragraphen 65 StVZO geregelt - zwei voneinander unabhängig wirkende müssen es sein, mit ausreichender Wirkung (was immer das sei) und während der Fahrt leicht bedienbar. Auf nichts am Fahrrad gehen die Vorschriften so ausführlich ein wie auf die Beleuchtung. Gerade das ist jedoch der Punkt, bei dem es am häufigsten im Argen liegt.
(siehe auch: Der Strom kommt aus der voluminösen Vorderrad-Nabe)
Auf dem Papier ist genau geregelt, was mit welchen elektrischen Nominalwerten und amtlichen Kennzeichnungen an welcher Art von Fahrrad leuchtend dran sein muss und zusätzlich oder alternativ montiert werden darf. Die Realität ist ganz anders: Kaum jemand schert sich darum. Ob man als Dunkelmann ganz ohne Licht mit dem Rad unterwegs ist oder sich mit batteriegespeisten Blinklichtern behängt, bleibt erfahrungsgemäß gleichermaßen risikolos. Eher wird, wer in der Fußgängerzone einer Kleinstadt verbotswidrig radelt, von entrüsteten Rentnern mit dem Regenschirm gestellt als von Strafzettel verteilenden Hilfspolizisten wegen einer fehlenden Beleuchtung behelligt. Ob das, was am Fahrrad leuchtet, wenn denn da etwas leuchtet, dies auch mit der richtigen Leistung tut, interessiert im Allgemeinen genauso wenig wie die Frage, ob die vom Discounter bis zum Zweirad-Fachgeschäft in allen möglichen Preislagen und Stilrichtungen angebotene Lichttechnik für den Einsatzzweck „Sehen und Gesehenwerden“ überhaupt taugt.
Enorme Beanstandungen an Fahrradbeleuchtungen
Das könne uns auch egal sein, hört man in Dikussionen über diese Zustände: Die überwiegende Mehrheit der Radler sei bis auf Ausnahmen nur beim Tageslicht der angenehmeren Jahreszeiten unterwegs. Das Desinteresse resultiere aus der Nichtbenutzung. Wenn die Polizei im Herbst Lichtanlagen von Fahrzeugen reihenweise überprüft, nimmt sie sich nicht nur Autos vor. In Schulen werden größere Mengen von Fahrrädern überprüft - mit ernüchterndem Ergebnis: Bei einer solchen Kampagne an Schulen in Krefeld im Herbst dieses Jahres waren 48 Prozent der rund tausend begutachteten Fahrräder nicht StVZO-konform oder mit Mängeln behaftet. Mehr als ein Viertel, 28 Prozent, wurden unter anderem wegen ihrer Beleuchtung beanstandet - entweder gar nicht vorhanden oder defekt. Eine Hauptschule war negativer Spitzenreiter: Rund drei Viertel der dort überprüften Räder waren nicht in Ordnung. Es ist nicht untypisch, dass einem Bericht der Westdeutschen Zeitung zufolge bei dieser Nachschau fehlende oder defekte Beleuchtungen als geringfügige Mängel eingeordnet wurden.
Dabei wird meistens recht verschieden Gravierendes zusammengefasst: Das Fehlen von passiven Komponenten wie Rückstrahler genauso wie eine überhaupt nicht vorhandene Beleuchtung oder eine defekte. Immer noch trifft man auf die Ansicht, die Fahrradbeleuchtung sei an sich technisch derart minderwertig, dass man von ihr weder Leistung und Komfort noch die Zuverlässigkeit der Licht-Komponenten in Kraftfahrzeugen erwarten könne. Diese Meinung kann aber nur auf schlichter Unkenntnis gedeihen: Es sind kleine deutsche Unternehmen, die schon seit Jahren Beleuchtungen entwickeln und anbieten, die zum Besten gehören, was man sich an seinem Fahrrad leisten kann. Zwar ist der Branchenriese Shimano bei Nabendynamos eingestiegen, um seine Komponentenserien für den Radler-Alltag sinnvoll zu komplettieren. Aber es herrscht Einigkeit darüber, dass der SON Nabendynamo (siehe Link „zum Thema“) von Schmidt Maschinenbau in Tübingen das Original ist und bleibt, zwar deutlich teurer, aber in Wirkungsgrad, Leichtgewicht und -lauf unübertroffen - vor allem dann, wenn man etwa für ein Faltrad eine Sondergröße braucht.
Flutlichtanlage für das Fahrrad
Und von Busch und Müller in Meinerzhagen kommt seit Jahr und Tag buchstäblich mehr Licht, und zwar mehr, als die Polizei verlangen kann. Eine Beleuchtungsstärke von 10 Lux fordert eine Technische Anweisung als Anlage zur StVZO zehn Meter vor dem Fahrradscheinwerfer. Spottbillige Leuchten an Rädern, die man beim Lebensmitteleinkauf mitnimmt, schaffen das mit Ach und Krach. Ein guter Halogenscheinwerfer bringt 20 Lux. In diesem Herbst sind mit den IQ-Modellen von Busch und Müller Scheinwerfer auf den Markt gekommen, die 40 und 50 Lux liefern. Dass es eine Flutlichtanlage namens „Big Bang“ fürs Rennrad und Mountainbike aus Meinerzhagen gibt, von der die Nacht mit 140 Lux taghell gelichtet wird, bleibt hier außen vor: Das ist erstens eine sehr teure Lösung, zweitens eine, die dem weniger als elf Kilogramm wiegenden Sportgerät vorbehalten bleibt, die drittens aber auch wie alles andere von Busch und Müller StVZO-konform ist. Ein Scheinwerfer wie der Lumotec IQ Fly ist mit seinen 40 Lux - beworben als „300 Prozent heller als von der StVZO gefordert“ - mit jedem 6-Volt/3-Watt-Dynamo zu betreiben, ein nachrüstbares Stück Alltagstechnik.
Er wird in sechs die Ausstattungsmerkmale unterschiedlich kombinierenden Versionen angeboten: mit und ohne Standlicht, mit einem manuellen Ein/Aus-Schalter für den Betrieb an einem Nabendynamo und mit einer Sensorsteuerung, die in der Dämmerung oder im Tunnel selbsttätig das Licht einschaltet. Der Leuchtwinkel läßt sich mit einem Handgriff verstellen. Das verblüffend Neue an dem Klarglasscheinwerfer ist, dass er leer wirkt. Man sieht von vorn kein Leuchtmittel im Zentrum des Reflektors, wie man es erwarten würde. Tatsächlich sitzt eine einzige weiße Hochleistungsleuchtdiode über und vor dem besonders gekrümmten Reflektor, in den außerdem ein Kühlsystem integriert wurde. Dort ist sie nicht im Weg, wenn der Reflektor alles Licht nach vorn wirft. Der Lichtschein ist völlig gleichmäßig und wesentlich breiter als bei gewöhnlichen Scheinwerfern. Busch und Müller sagt: doppelt so breit. Vielleicht noch mehr als die gesteigerte Beleuchtungsstärke vermittelt die streifenlose Homogenität der Ausleuchtung und ihre deutlich begrenzte Überbreite den Eindruck von mehr Helligkeit. Die Preise für den Lumotec IQ Fly beginnen bei rund sechzig Euro.
100 Lux für fünf Stunden
Greift man mit dem Ixon IQ zu einer Batteriebeleuchtung (vier AA-Akkus mit 1,2 Volt/2100 mAh) hat man die Wahl: Entweder fünf Stunden lang 40 Lux oder die Minimalforderung der StVZO von 10 Lux zwanzig Stunden lang. „City-Eco-Modus“ nennt man bei Busch und Müller diese Einstellung. Der Ixon IQ Speed ist die sportlich verschärfte Version des Akku-Modells. Er wiegt weniger als hundert Gramm, sein besonderer Nickel-Metallhydrid-Akku kommt in die Trikottasche oder an den Rahmen und kann zwei Scheinwerfer versorgen. Die müssen nicht am Fahrradlenker festgemacht werden, sondern können auch an einem Stirnband oder am Sturzhelm getragen werden. Zehn Stunden lang liefert der Ixon IQ Speed 50 Lux oder wieder anders herum: fünfzig Stunden lang zehn Lux. Mit der Installation von zwei Scheinwerfern erzielt man 100 Lux für fünf Stunden. Diese Leistung hat ihren Preis: Im Falle des Ixon IQ sind es rund 100 Euro, der Ixon IQ Speed kostet rund 170 Euro. Das ist nicht wenig Geld, aber gut angelegtes: Es ist ein Erlebnis, nicht der üblichen Fahrradfunzel ins Dunkel hinterherzufahren.
Schmidt Maschinenbau, Telefon 0 70 71/3 88 70, Fax 07071/3 88 76, Internet www.nabendynamo.de
Busch+Müller KG, Telefon 0 23 54/9156, Fax 91 57 00, Internet www.bumm.de