Das Hamburger Landgericht hat den Betreiber einer Abofallen-Internetseite wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Der 28 Jahre alte Hauptangeklagte hatte mit Unterstützung seiner Helfer eine Seite für Software-Downloads erstellt, um Nutzer zunächst zur Anmeldung zu verleiten. Danach forderte er in einem Schreiben Geld.
Die Hinweise auf die Kosten waren auf den Seiten absichtlich versteckt platziert, etwa am Rand oder im Fließtext. Meldeten sich die Nutzer an, schnappte die Falle zu und sie erhielten eine E-Mail, in der sie über ihr soeben abgeschlossenes Jahresabo informiert wurden. Sie sollten dafür 60 bis 84 Euro zahlen. Überwiesen die Nutzer kein Geld, wurden sie außerdem mit Mahnungen unter Druck gesetzt. 65.000 Personen fielen auf die Kostenfallen rein und überließen den Betrügern insgesamt 4,5 Millionen Euro. Zwei Jahre, zwischen Juli 2007 und Februar 2010 betrieben die Angeklagten mit diversen Scheinfirmen diese Downloadportale.
„Die Angeklagten haben die Erwartungshaltung vieler Nutzer auf der Suche nach kostenlosen Angeboten im Internet ausgenutzt“, sagte die Richterin. Der aufmerksame Internet-Nutzer hätte allerdings erkennen können, dass es sich um kostenpflichtige Programme handelte. Das sei schon aufgrund der vielen persönlichen Daten, die die Nutzer bei der Anmeldung angeben mussten, ersichtlich gewesen. Den unachtsamen Opfern sei ein „nicht unerhebliches Mitverschulden“ zuzurechnen, sagte die Richterin.
Im Laufe des Verfahrens hatten alle Angeklagten die Taten eingeräumt. Das Gericht wertete als mildernd, dass der Schaden für den Einzelnen gering gewesen sei. Zudem seien die Angeklagten davon ausgegangen, dass sie sich in einer rechtlichen „Grauzone“ bewegen. In einem Chat schrieb der Hauptangeklagte: „Ich will die Dummen und die Angstzahler haben“. Der Gerichtssprecher sagte, es sei das erste Mal, dass eine Haftstrafe dieser Höhe wegen Abofallen im Internet verhängt wurde.
Anfang März hat der Bundestag das Bürgerliche Gesetzbuch geändert, um die Verbraucher besser vor Abofallen zu schützen. Künftig müssen Onlinehändler unmittelbar bevor der Vertrag abgeschlossen wird, einen hervorgehobenen, eindeutigen Hinweis auf die Kosten einblenden.
Endlich wird der Nutzer auch in die Pflicht genommen
Richard Schiemenz (r1ch4rd)
- 22.03.2012, 10:23 Uhr
Betrug im Internet oder am Bankschalter, wo ist da der Unterschied
Wolfgang Körner (oskartheo)
- 22.03.2012, 09:58 Uhr
Höchst überfällig, daß hier endlich mal
durchgegriffen wird.
nick fury (monoman)
- 22.03.2012, 00:03 Uhr
Massenphänomen
Karol Rawski (verloc)
- 21.03.2012, 20:30 Uhr
Viel zu wenig
Johann Feldbaum (johannFeldbaum)
- 21.03.2012, 19:46 Uhr
