09.11.2011 · Der Streit um das religiös konforme Töten von Schlachttieren während des islamischen Opferfestes spitzt sich wieder zu. Die Kritiker verfolgen inzwischen ganz verschiedene Konzepte.
Von Christina HucklenbroichIn dem Film, der in den vergangenen Tagen im Internet kursierte, sieht man eine Gruppe von Tierschutzaktivisten, die sich vor der Berliner Sehitlik-Moschee postiert hat. Einer der Männer, verkleidet mit einer muslimischen Gebetskappe, säbelt mit einem Messer ungelenk am Hals eines anderen Aktivisten herum, der ein Schafskostüm trägt; rotes Kunstblut fließt. Auch der Deutsche Tierschutzbund hat anlässlich des islamischen Opferfests in diesen Tagen eine Pressemitteilung herausgegeben, in der von schartigen Messern, schmerzhaftem Nachschneiden und Erstickungskrämpfen die Rede ist.
Damit ist die Debatte um das betäubungslose Schlachten in diesem Jahr heftiger wieder aufgelebt als während früherer Opferfeste; vielleicht unter anderem, weil das niederländische Parlament vor wenigen Monaten die Ausnahmeregelung abgeschafft hat, die das Schlachten ohne Betäubung aus religiösen Gründen im Nachbarland erlaubte. Die Gegner des Verfahrens, die sich jetzt hier zu Wort melden, fordern jedenfalls ein ebensolches Verbot.
Auf politischer und wissenschaftlicher Ebene ist die Diskussion längst an einem anderen Punkt angelangt: Zum einen behandelt man die Frage, wie das Gebot des muslimischen und jüdischen Glaubens, das Tier müsse unversehrt sein, wenn der Hals durchschnitten wird, sich möglicherweise doch vereinbaren lässt mit einer vorherigen kurzen Betäubung. Denn damit hätte man einen Kernpunkt der Kritik erst einmal ausgeräumt. Zum anderen geht es einigen Kritikern darum, die gesetzliche Regelung verschärft anzuwenden, die derzeit das Schlachten ohne Betäubung mit Ausnahmegenehmigung zulässt.
Eine solche Genehmigung kann nach Paragraph 4a Abs. 2 Nr. 2 des Tierschutzgesetzes erteilt werden. Im Jahr 2010 verzeichnete der Deutsche Tierschutzbund, der die Lage regelmäßig sondiert, bundesweit 23 Anträge, von denen zwei genehmigt wurden. Ein weiterer Antragsteller erhielt eine Teilgenehmigung zum wöchentlichen Schlachten von dreißig Schafen und zwei Rindern. Insgesamt wurden anlässlich des Opferfestes 271 Schafe mit Erlaubnis betäubungslos geschlachtet. Jüdische Glaubensgemeinschaften stellten 2010 keine Anträge.
Der Begriff „Schächten“ wird in der Debatte inzwischen vermieden, denn er ist nicht mehr eindeutig. Früher bezeichnete man damit generell das Schlachten unbetäubter Tiere, deren Hals mit einem Messer durchschnitten wird, wobei alle darin vorhandenen Strukturen - die großen Blutgefäße, die Luft- und Speiseröhre, der Vagusnerv - miterfasst und durchtrennt werden. „Seit mehreren Jahrzehnten gibt es eine weltweite Bewegung für reversible Betäubungsverfahren bei der religiösen Schlachtung“, sagt Jörg Luy, Leiter des Instituts für Tierschutz der Freien Universität Berlin.
Die Tiere werden betäubt, etwa mit einer Elektrozange bei Schafen oder einem elektrischen Wasserbad bei Geflügel, und sind beim Schnitt ohne Bewusstsein. „Würde man nach einer solchen Betäubung den Schnitt unterlassen, wachten die Tiere wieder auf“, sagt Luy. Somit seien die Tiere im Prinzip unverletzt auch noch im Moment der Schlachtung. „Diese Verfahren werden deshalb heute von einem Teil der Muslime und der Juden anerkannt“, sagt Luy.
Doch die Ausnahmeregelung ist geblieben, zumindest in Deutschland. „Derzeit hat sich die Praxis herausgebildet, dass eine Ausnahmegenehmigung erteilt wird, wenn der Antragsteller Unterschriften von Gläubigen vorweist, die angeben, auf betäubungslos geschlachtetes Fleisch angewiesen zu sein“, sagt der Rechtsanwalt Hans-Georg Kluge, der den hessischen Lahn-Dill-Kreis vor dem Bundesverfassungsgericht 2009 und dem Bundesverwaltungsgericht 2006 vertrat. Dem Kreis, dessen Veterinärbehörde für einen muslimischen Schlachter zuständig ist, wurde dabei nicht gestattet, den Gesetzestext schärfer auslegen zu dürfen.
Ginge es nach den hessischen Behörden, würden Unterschriften nicht ausreichen. „Stattdessen müsste ein betroffener Gläubiger aktiv nachweisen, etwa durch Zeugnisse von Religionslehrern, dass er zwingend auf Fleisch von unbetäubt geschlachteten Tieren angewiesen ist“, sagt Kluge. Ein im Jahr 2010 vom Bundesrat auf Initiative Hessens verabschiedeter Gesetzentwurf sieht zudem vor, dass nur dann eine Genehmigung erteilt wird, wenn der Antragsteller belegen kann, dass das Tier keine zusätzlichen Schmerzen spürt.
Betrachtet man die Handhabung weltweit, dann ergibt sich ein vielfältiges Bild. Im vergangenen Jahr ging das von der Europäischen Kommission geförderte Projekt „Dialrel“ zu Ende, mit dem ein „Dialog über religiöses Schlachten“ begonnen werden sollte. Man sammelte Expertenwissen aus zwölf Ländern, um die Praxis religiösen Schlachtens vergleichen zu können. In Österreich etwa ist demnach seit 2005 das sogenannte „Post-cut stunning“ vorgeschrieben: Das Tier wird kurz nach dem Entbluteschnitt betäubt, etwa durch einen Bolzenschuss; ob das Verfahren, bei dem bis zu fünfzehn Sekunden zwischen Schnitt und Betäubung verstreichen können, tierschutzgerecht ist, wird kontrovers diskutiert.
In Australien und Neuseeland wird das reversible Betäubungsverfahren in industrieller Dimension durchgeführt, womit man neue Absatzmärkte in islamischen Ländern erschließen konnte: Nahezu alle neuseeländischen Lämmer und Schafe, 24 Millionen pro Jahr, werden auf diese Weise „halal“ geschlachtet. Erforderlich ist eine Elektrokurzzeitbetäubung, nach der die Tiere theoretisch völlig gesund wieder aufstehen würden.
Allerdings wird der alte Konflikt durch dieses Verfahren nicht aufgelöst: Fleisch, das aus Schlachtungen mit Kurzzeitbetäubung stammt, entspricht aus Sicht vieler Gläubiger nicht den religiösen Geboten. „Es gibt eine innerreligiöse Debatte über das Thema sowohl bei den Juden als auch, in größerem Umfang, bei den Muslimen, begleitet von einer politischen Debatte, in der vor allem Tierärzte, aber auch Sozioökonomen und am Rande auch Rechtswissenschaftler um Stellungnahmen gebeten werden“, erklärt Jörg Luy, der als deutscher Experte am Dialrel-Projekt teilnahm. Die Frage, ob die betäubungslose Form der religiösen Schlachtung tatsächlich tierschutzwidrig ist, gilt zumindest für eine Gruppe in dieser Runde als geklärt: „Die Dachorganisationen der Tierärzte in Europa und Nordamerika sind beide der Ansicht, dass diese Frage zu bejahen ist: Ausbluten ohne Betäubung ist ein tierschutzrelevanter Sachverhalt“, sagt Luy. „Aus tiermedizinischer Sicht deutet alles darauf hin, dass es ein hochschmerzhafter Prozess ist.“
Dementsprechend sind die Forderungen der deutschen Tierärzte besonders radikal: Sie wollen keine rigidere Auslegung des Tierschutzgesetzes, sondern fordern vom Gesetzgeber eine Streichung von Paragraph 4a Abs. 2 Nr. 2. Ihre Forderung aus dem Jahr 2007 untermauert die Bundestierärztekammer mit einer Literaturstudie des Beratungs- und Schulungsinstituts für schonenden Umgang mit Zucht- und Schlachttieren in Schwarzenbek. Rinder wiesen, heißt es darin etwa, nach einer betäubungslosen Schlachtung deutlich höhere Stresshormon-Pegel im Blut auf als nach einer Schlachtung mit Bolzenschussbetäubung. Die Forderung nach einer Streichung der Ausnahmeregelung hat die Bundestierärztekammer bei ihrer Delegiertenversammlung am vergangenen Wochenende in Form des Tätigkeitsberichtes des Präsidenten noch einmal bestätigt.
Die deutschen Veterinärmediziner befassen sich schon seit mehr als hundert Jahren mit der Thematik. Sie waren die treibenden Kräfte in der Antischächtdebatte des ausgehenden 19. und beginnenden 20. Jahrhunderts. Diese Kampagne war aus der Tierschutzdiskussion der Zeit heraus entstanden, aber auch von antisemitischer Agitation durchzogen und berufspolitisch motiviert. Im April 1933 schrieben die Nationalsozialisten die Betäubung erstmals in einem nationalen Gesetz vor. Zuvor waren allerdings nicht nur aus religiösen Gründen Tiere unbetäubt geschlachtet worden. Bis in die zweite Hälfte des neunzehnten Jahrhunderts hatte man sogar die meisten herkömmlichen Schlachtungen ohne Betäubung vorgenommen, weil es keine ausgereifte Betäubungstechnologie gab. Und die Methode ist auch in gar nicht ferner Vergangenheit noch dort gebräuchlich gewesen, wo religiöse Motive keine Rolle spielten: In Neuseeland etwa, ergab das Dialrel-Projekt, wurden noch bis in die siebziger Jahre des zwanzigsten Jahrhunderts Schafe grundsätzlich unbetäubt geschlachtet; Tierschutzbedenken führten dann dazu, dass die Elektrobetäubung eingeführt wurde.
netzwerke
Knut Bär (EisbaerSein)
- 10.11.2011, 18:15 Uhr
Keine Islam-Ausnahme
Hans C. Kienzler (Trivalent)
- 09.11.2011, 22:20 Uhr
Es nervt nur noch mit den Sonderwünschen
Herbert Sax (H.Sax)
- 09.11.2011, 21:04 Uhr
Religionshokuspokus!
Janosh Gnisleh (jangnisleh)
- 09.11.2011, 19:46 Uhr
Der Tod, der in den Regelbüchern steht
Frank Müller (AchNeee)
- 09.11.2011, 19:12 Uhr
Christina Hucklenbroich Jahrgang 1978, Redakteurin im Ressort „Natur und Wissenschaft“
Jüngste Beiträge
| Name | Kurs | Prozent |
|---|---|---|
| FAZ-INDEX | 1.394,15 | +1,26% |
| Dow Jones | 12.580,70 | +1,01% |
| EUR/USD | 1,2488 | 0,00% |
| Rohöl Brent Crude | 106,85 $ | −0,38% |
| Gold | 1.579,50 $ | +0,31% |