Die Innen- und Sicherheitspolitik in Deutschland ist in den vergangenen Jahren zu einem Feld verkommen, auf dem Politikerkarrieren eher abknicken oder enden als wachsen und gedeihen. Der Mangel an talentiertem, instinktsicherem Nachwuchs und fähigem politischem Personal bis hinein in die zweite und dritte Reihe ist hier, auf dem früheren Heimspielfeld der Konservativen, besonders evident. Und nun macht auch noch der Bundesinnenminister deutlich, warum er eher ein Verlegenheitskandidat seiner Partei als eine politische Traumbesetzung war.
Es war ein jämmerliches Schauspiel, das die Innenminister von Bund und Ländern in der vergangenen Woche boten, als sie versuchten herauszubekommen, was eigentlich in Sachen Staatstrojaner in ihrem eigenen Beritt passiert war. Konfusion und Ahnungslosigkeit der Amtsinhaber bescherten der staunenden Öffentlichkeit einen bunten Reigen von sich widersprechenden, inhaltlich fragwürdigen und korrekturbedürftigen Statements. Statt stringenter transparenter Aufklärung gab es Salamitaktik - nur schnitten die Minister nicht einmal von derselben Salami.
Der Bundesinnenminister wurde nun am Sonntag zumindest dem Führungsanspruch seines Hauses dadurch gerecht, dass er in einem Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung (FAS) ein maßstabsetzendes Lehrstück an Larmoyanz, gepaart mit Inkompetenz und einem mit Chuzpe vorgetragenem Bekenntnis zum Verfassungsbruch ablieferte. Allenfalls sein bayerischer Ministerkollege Herrmann konnte ihm hier,, in puncto Dreistigkeit und Tatsachenverdrehung, noch das Wasser reichen.
Implizites Bekenntnis zum Verfassungsbruch
„Ich weiß nicht, welche Software der CCC vorliegen hat, also kann ich nicht beurteilen, was das Programm, das der CCC analysiert hat, kann oder nicht kann“, versuchte der Bundesinnenminister die Frage nach den klaffenden Sicherheitslücken im vom CCC analysierten Trojaner zu parieren. Es mag den Minister überraschen, aber das Internet ist nicht nur ein Hort von hinterhältigen Kriminellen und Übeltätern. Es wird tatsächlich auch zur Informationsübermittlung verwendet. Und so ist die Trojaner-Variante, über die der Minister nichts zu wissen vorgibt, seit Samstag, dem 8. Oktober, auf der Webseite des CCC für jedermann herunterladbar - sogar für das Bundesinnenministerium. Der kritische Teil, die Funktion zum Code-Nachladen, war sogar unübersehbar groß gedruckt in der FAS zu besichtigen. Man sollte meinen, die Zeit hätte für die Informationsbeschaffung ausreichen können.
Der Kernsatz des Interviews mit Friedrich ist jedoch zweifelsohne das Bekenntnis zum offenen Ignorieren des Urteils des Verfassungsgerichtes zur Online-Durchsuchung. Zur Erinnerung: Das Gericht hatte unmissverständlich festgelegt, dass eine Quellen-Telekommunikationsüberwachung nur dann zulässig ist, „wenn sich die Überwachung ausschließlich auf Daten aus einem laufenden Telekommunikationsvorgang beschränkt. Dies muss durch technische Vorkehrungen und rechtliche Vorgaben sichergestellt sein.“ Gerade der letzte Satz lässt keinen Interpretationsspielraum.
Minister Friedrich meint dazu jedoch: „Wir brauchen diese Nachladefunktionen, um uns den normalen Updates auf dem Zielcomputer anpassen zu können.“ Es mag ja sein, dass es technisch praktisch ist, den Trojaner bequem über das Internet updaten zu können. Genauso praktisch wäre vielleicht Folterandrohung, die jedoch in einer zivilisierten Gemeinschaft einer rechtsstaatlich handelnden Behörde untersagt ist. Mit der Einhaltung der Vorgaben unserer Verfassung hätte das jedoch nichts zu tun.
Man wusste, was der Trojaner kann
Eine Code-Nachladefunktion erlaubt genau die Erweiterung des Umfangs der behördlichen Computer-Infiltration - sowohl bei Quellen-TKÜ als auch bei der Online-Durchsuchung - über das zulässige Maß hinaus. Sich hier ganz offen gegen die Rechtsprechung des Verfassungsgerichts und für den hemdsärmeligen Pragmatismus der Ermittlungsbehörden zu entscheiden, offenbart eine Geisteshaltung, die einem Verfassungsminister nicht gut ansteht.
Ein weiteres Bestreiten oder gar die Ausrede, die Behörden hätten nicht um die mögliche Funktionserweiterung ihres digitalen Spions gewusst, war nach den Veröffentlichungen vom Wochenende jedenfalls nicht mehr möglich. Der „Spiegel“ schreibt: „Nur DigiTask ließ die deutschen Fahnder in den Quellcode schauen, jenen Bauplan eines Programms, an dem Profis ablesen können, was genau eine Software tut.“ Damit ist klar, dass die deutschen Behörden zweifelsfrei wissen mussten, was der Trojaner tatsächlich kann.
Wenn sie aber den Quellcode eingesehen haben, musste den deutschen Staatstrojaner-Chauffeuren die sicherheitstechnisch völlig unzureichende Konstruktion des Programms sofort auffallen. Auch vor drei oder vier Jahren wäre der bayerische Trojaner, den der CCC auf dem digitalen Obduktionstisch hatte, an deutschen Universitäten nicht einmal als Studienarbeit für sicheres Programmdesign durchgegangen.
Überwachung als oberste Prämisse
Das Bundesverfassungsgericht hatte eindringlich vor den Sicherheitsrisiken gewarnt, die durch behördliche Computer-Infiltration entstehen können. Doch ausweislich jüngerer Varianten des Trojaners hat sich auch in den vergangenen Jahren sicherheitstechnisch bei DigiTask nur wenig getan. Selbst in Trojaner-Varianten aus dem Jahr 2010 wurde noch der immergleiche, nun bekannte AES-Schlüssel verwendet, fest eincodiert in das Schnüffelprogramm.
Die Interviewer der FAS fragten den Minister noch nach der Feststellung der Rechtswidrigkeit bei Tausenden von Bildschirmfotos vom Webbrowser durch das Landgericht Landshut. Friedrich reagierte zunächst ausweichend, indem er darstellte, dass das Gericht und die bayerische Regierung unterschiedliche Rechtsauffassungen verträten - als stünden sich im fairen Meinungsstreit zwei Kontrahenten gegenüber. Doch gegen das Urteil aus Landshut wurden seitens der staatlichen Behörden keine Rechtsmittel eingelegt. Es ist rechtsgültig und bindend, ob ein bayerischer Innenminister das nun gutheißen mag oder nicht.
Doch Friedrich belässt es nicht dabei, unterschiedliche Sichten auf die Rechtslage darzustellen, sondern fügt - wohlgemerkt: angesprochen auf die gerichtlich festgestellte Rechtswidrigkeit - an: „Entscheidend ist: Wir müssen in der Lage sein, Kommunikation zu überwachen.“ Die festgestellte Rechtswidrigkeit ist also aus seiner Sicht eine juristische Randfrage, die keine Rolle spielt, da die Überwachung eben ein Muss ist.
Machbarkeit siegt über Gesetzestreue
Da stellt sich schon die Frage, warum eigentlich die halbe Republik noch über die Grenzen der Verfassung in Fragen der Menschenwürde und des geschützten Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung streitet, wenn der Verfassungsminister das Urteil des Landgerichts und gleichzeitig das des bei den Bürgern hochgeachteten Karlsruher Gerichts für unnütz, gar störend hält, da dem Ziel der Kommunikationsüberwachung offenbar nichts entgegenzustehen hat?
Warum Friedrich diese ausgesprochen riskante Strategie wählt, bei der er sich und sein Amtsverständnis ohne große Not in die Schusslinie bringt, ist nicht nur politisch interessant. Eigentlich hatten seine Ministerialen doch gerade mühsam den Schwarzen Peter an die Länder weitergereicht, während der Minister in Afghanistan in sicherer Entfernung von allzu aufdringlichen deutschen Medienmikrofonen weilte. Das Resultat war jedoch eine Kakophonie rechtlich und politisch verheerender Statements aus den Länderministerien.
Die Überzeugungen und Werturteile, die Friedrich im Interview äußert, werfen jedenfalls tiefgreifende Fragen zum Selbstverständnis der sicherheitspolitischen Führungsspitze und zur Balance zwischen Interessen der Strafverfolger und den grundlegenden Freiheitsrechten der Bürger auf. Wenn technische Bequemlichkeit über Grundgesetztreue obsiegen sollte, der Zweck also in Innenminister Friedrichs Verständnis die Mittel heiligt, ist die Frage, was danach kommt, nicht mehr nur rein akademisch.
Untragbar
Anna Nühm (AnnOnuehm)
- 18.10.2011, 15:35 Uhr
#0zopftis
R vR (rvrscm)
- 18.10.2011, 15:18 Uhr
Recht... und weiter?
Pascal Vallet (PVallet)
- 18.10.2011, 15:06 Uhr
Gruselig
Oliver Kremer (omix)
- 18.10.2011, 14:07 Uhr
Klarstellung
Hermann Heiner (hermanh222)
- 18.10.2011, 13:58 Uhr
