17.10.2011 · Hier gibt es keinen Interpretationsspielraum: Die Äußerungen des Bundesinnenministers in der Staatstrojaner-Affäre sind verheerend. Eine Replik.
Von Frank RiegerRichtlinien für Lesermeinungen
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Herr Minister Friedrich hat einen Eid auf ebendiese Verfassung
geleistet, die er jetzt nach Belieben außer Kraft setzt.
Noch erschütternder finde ich allerdings die Tatsache, dass es in
diesem Land so viele Menschen gibt, die das für uninteressant
halten. Als sei unser Grundgesetz nur eine nett gemeinte Empfehlung und
nicht der Grundpfeiler unserer Demokratie.
@Hr. Rieger - eine schöne Replik, der sachlich nichts
hinzuzufügen ist. Leider wird es kommen wie bisher: Parteien
schützen sich selbst und ziehen sich in ihre Deckung zurück.
Man wird das Problem so lange aussitzen, bis die Öffentlichkeit das
Interesse verloren hat - und dann macht man munter weiter.
Das muss nicht so sein. Wenn Sie und die Piraten die Macht der Technik
nutzen und Millionen im Web die Dinge eben nicht hinnehmen, wie sie
sind: dann gibt es eine Chance der direkten Beteiligung der
Bürgerinnen und Bürger. Leider ist das nur eine sehr kleine Chance.
Herr Rieger hat mit seinen Ausführungen Recht. Das ist leider nicht
seiner Brillianz zuzuschreiben, sondern einem ganz offensichtlichen
Umstand. Hier wird Verfassungsbruch betrieben.
Die Frage ist nur: Was heißt das? Abwählen... dazu
müsste es Alternativen geben. Anzeigen... wofür? Auf
Parteiausschluss oder Rücktritt hoffen... in welchem Wunderland
lebt man da?
Hier führt uns Herr Friedrich dankenswerterweise vor, wie
korrumpiert unser politisches System ist. Aber zu mehr als Gejammer in
halbanonymen Foren ist Deutschland nicht fähig.
Mich gruselt es, wenn ich mir vorstelle, dass Behörden tun und lassen was sie wollen. Wozu gibt es die Gewaltenteilung, wenn sich keiner dran hält? "Innimini" degradiert seinen Apparat auf Stasi-Niveau.
Es handelt sich nur um einen Beschluss des LG Traunstein über eine
sofortige Beschwerde §§ 311, 101 Abs. 7 S.3 StPO, kein Urteil.
Die Entscheidung wirkt nur für das betreffende Strafverfahren. Das
Beweismittel ist dort nicht verwertbar.
Gegen den Beschluss war kein (weiteres) Rechtsmittel mehr möglich
(kein Fall des § 310 StPO).
Es gibt in Deutschland 116 Landgerichte. Schon ein Jurastudent im 1.
Semester lernt, dass Juristen sich nicht immer einer Meinung sind.
Anders wie in den Naturwissenschaften gibt es nicht nur 1 oder 0.
Es ging im Beschluss darum, ob die Screenshot-Funktion rechtswidrig war.
Die Quellen-TKÜ ist nur zulässig, soweit das eingesetzte
Programm nach technischer Bauart nur in Art. 10 GG eingreift. Erst beim
Abschicken einer Nachricht und nicht beim Tippen soll Kommunikation vorliegen.
Das Ministerium hat den Beschluss allein zum Anlass zu nehmen, auf eine
Änderung der Gesetze hinzuwirken. Es kann es aber auch auf weitere
"sofortige Beschwerden" ankommen lassen.
Der Wille zum massiven staatlichen Rechtsbruch
Der Wille zum massiven staatlichen Rechtsbruch ist mittlerweile epidemisch in unserem Land. Wo die Gerichte den Rechtsbruch nicht decken, wird der Richterspruch kurzerhand ignoriert. Plumpes Abstreiten von nicht bestreitbaren Fakten gehört dabei ebenso zum Repertoire staatlichen Handelns wie das offensichtliche Ignorieren grundgesetzlich garantierter Rechte der Bürger. Legitimiert wird diese Praxis immer nach dem gleichen Strickmuster; dem konstatierten Notstand. Ob in der "Bankenkrise", bei dem "Rettungsschrim" für die desolaten Staatsfinanzen Griechenland oder zur Verbrechensbekämpfung im Internet, stets rechtfertigt sich der massive Rechtsbruch aus dem angeblichen Notstand. Dass mit solcher Argumentation der Rechtsstaat aus den Angeln gehoben wird und an seine Stelle das tritt, was Hannah Arendt die bürokratische Herrschaft genannt hat, wird in dem glänzend geschrieben Artikel überdeutlich. Wo der Wille fehlt, da etablieren sich die Grauzonen und am Ende die blanke Willkür.
Die beayerische Landesregierung erlässt als Legislative GEsetze
deren Einhaltung durch Judikative und Exekutive kontrolliert wird. Ein
Landgericht ist kein Landesverfassungsgericht. Ob ein Landgericht mit
einem Gesez einverstanden ist oder nicht spielt für den Gesetzgeber
(bayerische Landesregierung) kein Rolle.
Wo ist das Problem in der Aussage des Innenministers?
vielen Dank, Herr Rieger, für die gute Arbeit
und für die notwendige Entgegnung auf die Einlassungen des Bundesinnenministers.
Nicht beantwortet wird bedauerlicherweise - weil weit über das
Thema der Entgegnung hinausgehend - die Frage:
Liegt es an der deutschen Bevölkerung selbst, dass sie die
politische Führung bekommt, die sie verdient? Schon ein
oberflächlicher Blick auf die letzten hundert Jahre deutscher
Geschichte zeigt eine erschreckende Häufung genau jenes Typus von
politischer Führungskraft, für die der Innenminister nur ein
weiteres Beispiel ist.
Was spielt das für eine Rolle? Der Staat darf sich in keinem Fall über das Gesetz stellen. Da gibt es keinen Interpretationsspielraum. Die Zielpersonen spielen keine Rolle und wir alle wissen, dass wenn man es mal für eine Gruppe zulässt es ganz schnell auf andere Gruppen erweitert werden kann. Erst Terroristen und Kinderpornographie, dann Mord und Drogen und schließlich der kleine Hehler und eine Legislaturperiode später darf kein Rechner mehr ohne Trojaner betrieben werden.
Warum wird die Linke vom Verfassungsschutz überwacht, wenn die
Verfassungsgegner in der CDU sitzen?
- Pofalla 'lass mich mit dem Scheiss Ruhe' - zum Thema Grundgesetz/EFSF
- Mappus - ENBW
- Staatstrojaner ... etc, etc
Endlich spricht mal einer Klartext ohne wenn und aber, was auch der informierte Bürger so sehen wir. Aber was kümmert es den Hirten wo die Schafe Wasser saufen und die Hunde bellen. So ein offensichtlicher Gesetzes- und Verfassungsbruch kann lt. geltender gesetzlichen Lage nicht geahndet werden. Für diesen Selbstschutz haben die Politiker schon gesorgt.
jämmerlich, Inkompetenz, Folterandrohung..
So sehr der Kommentar sich auch stilistischer Mittel bedient bzw.
bemüht, halte ich den Beitrag für unangemessen und in einem
extremen politischen Spektrum angesiedelt, der eher selten in der FAZ zu
lesen ist.
Nicht unwürdig, sondern hellsichtig
@Malwat - was verstehen Sie denn unter einem "extremen politischen
Spektrum"?? Man kann und darf den CCC nicht vorverurteilen, denn
hier sind Dinge zutage gefördert worden, die unsere Politik
grundsätzlich in Frage stellen.
Die von Rechtsfragen befreiten Behörden bespitzeln also
Bürger. Die Ministerien begehen diesen Rechtsbruch bewusst und
rechtfertigen sich danach mit fadenscheinigen Ausreden. Das war in der
DDR auch so, dort durfte man die FAZ leider nicht nur "eher
selten", sondern gar nicht lesen.
Aus meiner Sicht brauchen wir keine neue Stasi, auch nicht im Gewand
eines wohlmeinenden Bundesinnenministeriums. Hier im Westen hat immer
noch das Volk das Sagen, nicht die Herren Friedrich oder Herrmann.
Deswegen finde ich es schön, dass die FAZ jenen eine Plattform
eröffnet, die sich mit den Rechtsverletzungen deutscher Minister
nicht abfinden wollen.
Titel eingeben
Welchem politischen Spektrum denn? Den Anhängern des Grundgesetzes
und der Gewaltenteilung?
Das extreme politische Spektrum befindet sich gerade im Innenministerium.
Extremismus?
Wie bezeichnet man denn die extremistische politische Strömung, die die radikale Ansicht vertritt, die Exekutive sei durch Gesetze und Rechtsprechung gebunden?
Die obersten Politiker sind nicht dumm. Das mag für viele
überraschend klingen, doch sie sind wirklich gerissen und jeden
Cent wert, den sie bekommen – nur leider nicht aus Sicht des
Volkes. Man kann zwar nicht der gesamten Parlamentsfüllmasse
unterstellen, daß sie wissentlich und absichtlich handelt, wenn
sie jeden ihr vorgelegten Hochverrat wie befohlen abnickt. Aber die
Spitzenpolitiker wissen sehr genau, was gespielt wird und wem sie zu
dienen haben. Das Volk darf seine Gegner in den Parlamenten keinesfalls
unterschätzen. Diese Staatsfeinde vertreten die Interessen der
Geldhersteller und -verleiher, was man auch leicht daran erkennen kann,
wofür Rettungspakete in hundertfacher Milliardenhöhe auf
Rechnung der Steuerzahler spendiert werden und wofür nicht. Doch
bei den meisten Menschen ist das so noch gar nicht angekommen.
Die entscheidende Rolle dabei spielen natürlich die Massenmedien.
Eine Ausnahme stellt zurzeit noch das Internet dar. Dementsprechend wird
es auch keine Überrasch
Es ist nicht Herrn Riegers Aufgabe rechtliche oder technische
Vorkehrungen zu entwickeln. Das ist die Aufgabe der Regierung. Diese hat
die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen, ohne wenn und aber.
Und zum Thema Zielperson: Es handelt sich um einen Bodybuilder der
Anabolika verkauft hat. Wenn man sich wirklich für das Thema
interessiert und nicht nur mal schnell einen Rant Richtung CCC loslassen
möchte, dann hätte man das durch 1 Minute Googlen in Erfahrung
bringen können.
Wir brauchen den Feudalismus wie die Luft zum Amten.
Weg mit der Gewaltenteilung, dann klappt es auch mit den Eurobonds.
Heimweh nach Metternich, Heimweh nach Karlsbad.
.
Nur sollten Sie dann bitte auch so fesch sein und sich bei der
nächsten Ackermannparty eine Perücke aufsetzen.
Mehr muss man dazu nicht sagen !
Ein brillanter Kommentar, welcher die technischen und die rechtlichen Fragen auf hohem Niveau reflektiert. Der CCC installiert sich z.Zt. als notwendige NGO in Sachen Datensicherheit.
Riegers Interpretation des BVerfG-Urteiles
Er sollte doch mal sich selbst ernstnehmen. Was heisst denn "rechtliche Vorkehrung"? Da ist er mit seinem Informatiker-Latein schnell am Ende. Und was heisst "laufende Kommunikation"? Es ist unfassbar, welches Theater um Bildschirmphotos und die Nachladefunktion gemacht wird. Wer war denn eigentlich die Zielperson? Was wurde der vorgeworfen? Ohne das zu wissen koennen wir ueberhaupt nichts sagen. Es geht nicht um Datenschutzrecht, mit dem Rieger vertraut sein mag, sondern Strafverfolgung. Man hat den Eindruck, es herrsche eine journalistische Sauregurkenzeit. Was ist denn mit dem Steuerabkommen mit der Schweiz oder der Europaeischen Union? Es ist der Untergang Deutschlands, wenn eine solche Politik Schule macht!
Antworten (10) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 18.10.2011 14:54 UhrUntergang Deutschlands
Es ist der Untergang Deutschlands, wenn Politiker sich an die Verfassung halten müssen?
Interpretation?
Für juristische Texte ist das angesprochene Urteil überaus
frei von Interpretationsspielraum. Aber das schlimmste an ihrem Beitrag
finde ich die Tatsache, dass es offensichtlich für sie von Belang
ist, wer die Zielperson war. Nur mal zur Information: Egal was die
Person gemacht hat, unsere Verfassung (Urteile des BVerfG haben
Gesetzescharakter) gilt für alle und jeden in diesem Land. Vom
Kinderschänder bis zu Herrn Friedrich. Wenn das BVerfG nun also
sagt, dass nur laufende Kommunikation aufgezeichnet werden darf, dann
ist es uninteressant, was der Verdacht ist, der zur Quellen-TKÜ
geführt hat.
"Laufende Kommunikation": Sei w ein "Wort" (bzw.
Dateneinheit) das zum Zeitpunkt t zwischen 2 Computern zur Laufzeit des
Trojaners ausgetauscht wird. Der Trojaner darf zur keinem Zeitpunkt mehr
als w aufzeichnen. Worte oder andere Daten ausserhalb der Laufzeit des
Trojaners dürfen ebenfalls nicht aufgezeichnet werden.
Gelesen, aber nicht verstanden
Rechtliche Vorkehrungen wären fest einprogrammierte Funktionen ohne die Möglichkeit, weitere Funktionen "nachzuladen", was vom Bundesverfassungsgericht eindeutig abgelehnt wird. Ebenso klar definiert ist "laufende Kommunikation", nämlich eben nicht gespeicherte Daten. In diesem Urteil geht es auch nicht um eine Abwägung von Strafttat gegen zulässige Mittel, sondern es ist eine klare Aussage, wo die Grenze zu ziehen ist. Sie zeigen mit ihrem Kommentar, daß sie nicht verstanden haben, worum es hier geht. Ein bisschen mehr Überwachung, als zulässig, weil vielleicht die Straftat besonders schwer ist? Warum nicht auch ein bisschen Folter? Strafverfolgung muß sich an die geltenden Gesetze halten, sonst sind die Behörden nämlich nicht besser als die Verfolgten. Und das nennt man dann Willkührherrschaft. Wollen Sie das? Aber in einem haben Sie - wenn auch in anderem Sinne - recht: Es ist der Untergang Deutschlands als Rechtsstaat, wenn solche Politik Schule macht!
Genau so etwas war zu befürchten...
"Ohne zu wissen wem der Angriff galt, kann man nichts sagen." Art. 3 GG, das ist vollkommen gleichgültig. Das was Sie postulieren läuft Willkür hinaus. Entsetzlich.
Es ist völlig egal, wer da weswegen ausgespäht werden sollte! Es geht um das Prinzip: Rechtsstaat!
Und wenn wir das Prinzip "Rechtsstaat" und
"Menschenrechte" fahren lassen wollen, dann bitte komplett:
- Abschaffung von aus dem Ausland gesteuerter Sekten wie der kath. Kirche
- Abschaffung der Ehe als Keimzelle potentieller Rebellen
- Einführung der staatlichen Kollektiverziehung zum
gleichgeschalteten Untertan.
Wollen wir nicht?
Ja, dann müssen wir die Freiheit endlich ertragen lernen,
müssen lernen, dass Freiheit mit Risiko verbunden ist, dass
Freiheit schamlos ausgenutzt werden kann und dass wir uns zwar wehren
können, aber dabei unsere eigenen Regeln beachten müssen.
Und wieso ist es wichtig, wessen das Spähopfer bezichtigt wurde?
Wenn @Sepp80 Recht hat, dann war das ein KLEINKIRMINELLER. Das BVerfG
hat die Spähaktion aber nur in Fällen SCHWERTSTER
Kriminalität gegen Leib und Leben überhaupt erst gestattet.
Also unsere Freiheit gehört verteidigt und zwar durch einen
unabhängigen Staatsankläger, der der Exekutive mal auf die
Finger haut, ganz persönlich und gehörig!
zur Klärung
Im Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist nicht, wie Sie schreiben, von "rechtlichen Vorkehrungen" sondern von "technischen Vorkehrungen" und "rechtlichen Vorgaben" die Rede. Und aus dem Wortlaut geht eindeutig hervor: BEIDES muß erfüllt sein, es muß SOWOHL rechtlich ALS AUCH TECHNISCH sichergestellt sein, daß die Quellen-TKÜ das durch das BVerfG-Urteil gesetzte Maß nicht überschreitet.
Traurig
Ignorieren des BVerfG-Urteils zur TKÜ - egal. Gravierende
Sicherheitslücke in der illegalen Spitzelsoftware, die auch von
nichtstaatlichen Straftätern ausgenutzt werden - geschenkt.
Windelweiche Rhetorik bei der Erklärung der zum Missbrauch
jeglicher Art bis hin zum "Beweise pflanzen" nutzbaren
Nachladefunktion - kein Problem.
Aber dass der Staat die Kronzeugen- bzw. V-Mann-Regelung nun auch in
informationeller Hinsicht auf die dringend notwendige Verfolgung von
Steuerbetrügern in Millionenausmaß ausweitet, das ist
natürlich der Untergang Deutschlands.
Argumentationen und Denkweisen wie diese trage einen maßgeblichen
Anteil am immer schlechteren Ruf des Konservatismus.
Es geht übrigens nicht um den Einzelfall und die Strafverfolgung.
Es geht ums Prinzip. Das Prinzip "Rechtsstaat", das hier
einmal mehr von denen außer Kraft gesetzt wird, die es eigentlich
schützen sollten.
Titel eingeben
Was heisst denn nun "rechtliche Vorkehrung"? Und wo steht das?
Es ist von "technische Vorkehrungen und rechtliche Vorgaben"
die Rede, und was technische Vorkehrungen sind ist a) recht eindeutig,
b) definitiv Frank Riegers Kompetenz. Und auch einem Nicht-Juristen ist
klar was rechtliche Vorgaben sind.
Was hat denn nun die Zielperson damit zu tun. Gibt es Zielpersonen bei
denen die verfassungsrechtlichen Vorgaben nichtmehr gelten? Wenn ja,
welche sind das?
Und ja, es wird Theater um Verfassungsbrüche und das offenkundige
ignorieren sämtlicher rechtlichen Grundlagen gemacht. Denn, da
stimme ich zu "Es ist der Untergang Deutschlands" als
Rechtsstaat "wenn eine solche Politik Schule macht!"
Heiligt der Zweck dei Mittel?
Soso, wenn wir nur wissen, welche Schurken da überwacht worden
sind, dann dürfen die Gesetze natürlich bedenkenlos gebrochen werden.
Jetzt sollten Sie uns nur noch sagen, ab welchem Grad der Schurkerei das
möglich sein soll.
Im übrigen: Was haben denn jetzt die Steuerabkommen in diesem
Artikel zu suchen?
Zielperson
"Wer war denn eigentlich die Zielperson? Was wurde der vorgeworfen?
Ohne das zu wissen koennen wir ueberhaupt nichts sagen."
Wer die Zielpersonen sind und was ihnen vorgeworfen wird, ist
völlig irrelevant. Ob das nun das nette Lieschen Müller von
nebenan oder ein Mitglied einer Terrorzelle war, ist völlig
unerheblich, wenn es darum geht, ob die Ermittlungsmethoden rechtens
sind. Folter ist auch bei beiden verboten.
"Es ist unfassbar, welches Theater um Bildschirmphotos und die
Nachladefunktion gemacht wird."
Theater um Bildschirmfotos und Nachladefunktion?
Wenn diese Teile der Ermittlungen bzw. des Programms rechtswidrig sind,
ist das kein Theater. Denn dann dürfen sie von den Ermittlern nicht
eingesetzt werden.
Auch bei der Strafverfolgung müssen sich die Behörden an
geltendes Recht halten.
"Es ist der Untergang Deutschlands, wenn eine solche Politik Schule
macht! "
Das sehe ich allerdings genauso
Klarer kann man es nicht ausdrücken
Nach dem diesem Artikel wird klar: Herr Friedrich ist entweder total ahnungslos oder böswillig. Oder sollte er beides sein?
Antwort (1) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 18.10.2011 15:31 UhrErsteres, @SUPU, ersteres...
... denn er befindet sich augenscheinlich noch in einer Welt, in der
"Computer" in der "EDV-Abteilung" stehen und ihm
seine Sekretärin morgens die E-Mails ausdruckt und hinlegt. Das
beredte Schweigen des Herrn Friedrich zeigt sich bei Twitter, Facebook,
Linkedin, XING und all den anderen Netzwerken.
Böswilligkeit, nein, die ist ihm nicht zu eigen. Ahnungslosigkeit
und Selbstüberschätzung sind in diesem Fall völlig
ausreichend, um einen verhängnisvollen Ausgang herbeizuführen.