Home
http://www.faz.net/-gpc-6ueqh
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER
Aktuelle Nachrichten online - FAZ.NET

Staatstrojaner Hauptsache, wir können überwachen?

 ·  Hier gibt es keinen Interpretationsspielraum: Die Äußerungen des Bundesinnenministers in der Staatstrojaner-Affäre sind verheerend. Eine Replik.

Artikel Bilder (1) Lesermeinungen (31)

Richtlinien für Lesermeinungen

Die FAZ.NET-Redaktion bietet allen registrierten und eingeloggten Nutzern die Möglichkeit, sich mit den aktuellen Beiträgen auf FAZ.NET konstruktiv und kritisch auseinanderzusetzen und eigene Leser-Kommentare zu veröffentlichen. Für jede Meinungsäußerung stehen 1000 Zeichen zur Verfügung. Voraussetzung für eine Veröffentlichung ist, dass die Verfasser und Verfasserinnen ihren wirklichen Namen nennen, d.h. in ihrer FAZ.NET-Registrierung den korrekten Vor- und Nachnamen eingetragen haben. Im Falle der Veröffentlichung des Leser-Kommentars weisen wir am Beitrag sowohl den Klarnamen als auch den Nickname des Lesers aus. Unter Pseudonym oder anonym verfasste Texte können nicht berücksichtigt werden.

Veröffentlicht werden nur Beiträge, die auf den jeweiligen Artikel und sein Thema seriös und sachbezogen eingehen. Links- und rechtsradikale, pornographische, rassistische, beleidigende, verleumderische sowie ruf- und geschäftsschädigende Inhalte können nicht berücksichtigt werden, ebenso wenig sachlich falsche oder in angemessener Zeit nicht nachprüfbare Behauptungen. Links sind in den Leser-Kommentaren von FAZ.NET nicht gestattet. Die Redaktion behält sich vor Leser-Kommentare zu kürzen oder zu modifizieren. Jeder verfasste Beitrag wird von der Redaktion geprüft und schnellstmöglich veröffentlicht, sofern er diesen Richtlinien für FAZ.NET-Lesermeinungen nicht zuwiderläuft. Nutzern, die wiederholt versuchen, den Richtlinien nicht entsprechende Beiträge zu veröffentlichen, kann die Registrierung entzogen werden.

Für veröffentlichte Meinungsbeiträge gewähren Sie uns das unentgeltliche, zeitlich und örtlich unbegrenzte und nicht ausschließliche Recht, diese Aussagen ganz oder teilweise zu nutzen, zu vervielfältigen, zu modifizieren, anzupassen, zu veröffentlichen, zu übersetzen, zu bearbeiten, zu verbreiten, aufzuführen und darzustellen, Dritten einfache Nutzungsrechte an diesen Aussagen einzuräumen sowie die Aussagen in andere Werke und/oder Medien zu übernehmen.

Wir möchten Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass der gesamte Auftritt von FAZ.NET von verschiedenen Suchmaschinen intensiv ausgewertet wird und die Inhalte dort auch gelistet werden. Das schließt die Leser-Kommentare automatisch ein, so dass diese auch über FAZ.NET hinaus im Internet jederzeit recherchierbar sind.

Schließen

Lesermeinungssuche (gesamt):
Sortieren nach
Anna Nühm
Anna Nühm (AnnOnuehm) - 18.10.2011 15:35 Uhr

Untragbar

Herr Minister Friedrich hat einen Eid auf ebendiese Verfassung geleistet, die er jetzt nach Belieben außer Kraft setzt.

Noch erschütternder finde ich allerdings die Tatsache, dass es in diesem Land so viele Menschen gibt, die das für uninteressant halten. Als sei unser Grundgesetz nur eine nett gemeinte Empfehlung und nicht der Grundpfeiler unserer Demokratie.

Empfehlen
R vR
R vR (rvrscm) - 18.10.2011 15:18 Uhr

#0zopftis

@Hr. Rieger - eine schöne Replik, der sachlich nichts hinzuzufügen ist. Leider wird es kommen wie bisher: Parteien schützen sich selbst und ziehen sich in ihre Deckung zurück. Man wird das Problem so lange aussitzen, bis die Öffentlichkeit das Interesse verloren hat - und dann macht man munter weiter.

Das muss nicht so sein. Wenn Sie und die Piraten die Macht der Technik nutzen und Millionen im Web die Dinge eben nicht hinnehmen, wie sie sind: dann gibt es eine Chance der direkten Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger. Leider ist das nur eine sehr kleine Chance.

Empfehlen
Pascal Vallet
Pascal Vallet (PVallet) - 18.10.2011 15:06 Uhr

Recht... und weiter?

Herr Rieger hat mit seinen Ausführungen Recht. Das ist leider nicht seiner Brillianz zuzuschreiben, sondern einem ganz offensichtlichen Umstand. Hier wird Verfassungsbruch betrieben.

Die Frage ist nur: Was heißt das? Abwählen... dazu müsste es Alternativen geben. Anzeigen... wofür? Auf Parteiausschluss oder Rücktritt hoffen... in welchem Wunderland lebt man da?

Hier führt uns Herr Friedrich dankenswerterweise vor, wie korrumpiert unser politisches System ist. Aber zu mehr als Gejammer in halbanonymen Foren ist Deutschland nicht fähig.

Empfehlen
Oliver Kremer
Oliver Kremer (omix) - 18.10.2011 14:07 Uhr

Gruselig

Mich gruselt es, wenn ich mir vorstelle, dass Behörden tun und lassen was sie wollen. Wozu gibt es die Gewaltenteilung, wenn sich keiner dran hält? "Innimini" degradiert seinen Apparat auf Stasi-Niveau.

Empfehlen
Hermann Heiner

Klarstellung

Es handelt sich nur um einen Beschluss des LG Traunstein über eine sofortige Beschwerde §§ 311, 101 Abs. 7 S.3 StPO, kein Urteil. Die Entscheidung wirkt nur für das betreffende Strafverfahren. Das Beweismittel ist dort nicht verwertbar.
Gegen den Beschluss war kein (weiteres) Rechtsmittel mehr möglich (kein Fall des § 310 StPO).

Es gibt in Deutschland 116 Landgerichte. Schon ein Jurastudent im 1. Semester lernt, dass Juristen sich nicht immer einer Meinung sind. Anders wie in den Naturwissenschaften gibt es nicht nur 1 oder 0.

Es ging im Beschluss darum, ob die Screenshot-Funktion rechtswidrig war. Die Quellen-TKÜ ist nur zulässig, soweit das eingesetzte Programm nach technischer Bauart nur in Art. 10 GG eingreift. Erst beim Abschicken einer Nachricht und nicht beim Tippen soll Kommunikation vorliegen.

Das Ministerium hat den Beschluss allein zum Anlass zu nehmen, auf eine Änderung der Gesetze hinzuwirken. Es kann es aber auch auf weitere "sofortige Beschwerden" ankommen lassen.

Empfehlen
Ralf Vormbaum

Der Wille zum massiven staatlichen Rechtsbruch

Der Wille zum massiven staatlichen Rechtsbruch ist mittlerweile epidemisch in unserem Land. Wo die Gerichte den Rechtsbruch nicht decken, wird der Richterspruch kurzerhand ignoriert. Plumpes Abstreiten von nicht bestreitbaren Fakten gehört dabei ebenso zum Repertoire staatlichen Handelns wie das offensichtliche Ignorieren grundgesetzlich garantierter Rechte der Bürger. Legitimiert wird diese Praxis immer nach dem gleichen Strickmuster; dem konstatierten Notstand. Ob in der "Bankenkrise", bei dem "Rettungsschrim" für die desolaten Staatsfinanzen Griechenland oder zur Verbrechensbekämpfung im Internet, stets rechtfertigt sich der massive Rechtsbruch aus dem angeblichen Notstand. Dass mit solcher Argumentation der Rechtsstaat aus den Angeln gehoben wird und an seine Stelle das tritt, was Hannah Arendt die bürokratische Herrschaft genannt hat, wird in dem glänzend geschrieben Artikel überdeutlich. Wo der Wille fehlt, da etablieren sich die Grauzonen und am Ende die blanke Willkür.

Empfehlen
Holger Bause

Wo ist das Problem

Die beayerische Landesregierung erlässt als Legislative GEsetze deren Einhaltung durch Judikative und Exekutive kontrolliert wird. Ein Landgericht ist kein Landesverfassungsgericht. Ob ein Landgericht mit einem Gesez einverstanden ist oder nicht spielt für den Gesetzgeber (bayerische Landesregierung) kein Rolle.

Wo ist das Problem in der Aussage des Innenministers?

Empfehlen
Walter Schmidt
Walter Schmidt (wsht) - 18.10.2011 13:30 Uhr

vielen Dank, Herr Rieger, für die gute Arbeit

und für die notwendige Entgegnung auf die Einlassungen des Bundesinnenministers.

Nicht beantwortet wird bedauerlicherweise - weil weit über das Thema der Entgegnung hinausgehend - die Frage:

Liegt es an der deutschen Bevölkerung selbst, dass sie die politische Führung bekommt, die sie verdient? Schon ein oberflächlicher Blick auf die letzten hundert Jahre deutscher Geschichte zeigt eine erschreckende Häufung genau jenes Typus von politischer Führungskraft, für die der Innenminister nur ein weiteres Beispiel ist.

Empfehlen
Arribert Kotz

@fazfazfaz123

Was spielt das für eine Rolle? Der Staat darf sich in keinem Fall über das Gesetz stellen. Da gibt es keinen Interpretationsspielraum. Die Zielpersonen spielen keine Rolle und wir alle wissen, dass wenn man es mal für eine Gruppe zulässt es ganz schnell auf andere Gruppen erweitert werden kann. Erst Terroristen und Kinderpornographie, dann Mord und Drogen und schließlich der kleine Hehler und eine Legislaturperiode später darf kein Rechner mehr ohne Trojaner betrieben werden.

Empfehlen
peter musterman
peter musterman (beo21) - 18.10.2011 13:07 Uhr

Verfassungsschutz

Warum wird die Linke vom Verfassungsschutz überwacht, wenn die Verfassungsgegner in der CDU sitzen?
- Pofalla 'lass mich mit dem Scheiss Ruhe' - zum Thema Grundgesetz/EFSF
- Mappus - ENBW
- Staatstrojaner ... etc, etc

Empfehlen
Jürgen Vogel
Jürgen Vogel (pascht) - 18.10.2011 12:51 Uhr

Endlich mal Klartext

Endlich spricht mal einer Klartext ohne wenn und aber, was auch der informierte Bürger so sehen wir. Aber was kümmert es den Hirten wo die Schafe Wasser saufen und die Hunde bellen. So ein offensichtlicher Gesetzes- und Verfassungsbruch kann lt. geltender gesetzlichen Lage nicht geahndet werden. Für diesen Selbstschutz haben die Politiker schon gesorgt.

Empfehlen
Malte W
Malte W (MalWat) - 18.10.2011 12:45 Uhr

der FAZ unwürdig

jämmerlich, Inkompetenz, Folterandrohung..
So sehr der Kommentar sich auch stilistischer Mittel bedient bzw. bemüht, halte ich den Beitrag für unangemessen und in einem extremen politischen Spektrum angesiedelt, der eher selten in der FAZ zu lesen ist.

Empfehlen
Antworten (3) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 18.10.2011 15:10 Uhr
R vR
R vR (rvrscm) - 18.10.2011 15:10 Uhr

Nicht unwürdig, sondern hellsichtig

@Malwat - was verstehen Sie denn unter einem "extremen politischen Spektrum"?? Man kann und darf den CCC nicht vorverurteilen, denn hier sind Dinge zutage gefördert worden, die unsere Politik grundsätzlich in Frage stellen.

Die von Rechtsfragen befreiten Behörden bespitzeln also Bürger. Die Ministerien begehen diesen Rechtsbruch bewusst und rechtfertigen sich danach mit fadenscheinigen Ausreden. Das war in der DDR auch so, dort durfte man die FAZ leider nicht nur "eher selten", sondern gar nicht lesen.

Aus meiner Sicht brauchen wir keine neue Stasi, auch nicht im Gewand eines wohlmeinenden Bundesinnenministeriums. Hier im Westen hat immer noch das Volk das Sagen, nicht die Herren Friedrich oder Herrmann. Deswegen finde ich es schön, dass die FAZ jenen eine Plattform eröffnet, die sich mit den Rechtsverletzungen deutscher Minister nicht abfinden wollen.

Empfehlen
Sepp Maier
Sepp Maier (seppp80) - 18.10.2011 14:58 Uhr

Titel eingeben

Welchem politischen Spektrum denn? Den Anhängern des Grundgesetzes und der Gewaltenteilung?

Das extreme politische Spektrum befindet sich gerade im Innenministerium.

Empfehlen
Johannes Korn

Extremismus?

Wie bezeichnet man denn die extremistische politische Strömung, die die radikale Ansicht vertritt, die Exekutive sei durch Gesetze und Rechtsprechung gebunden?

Empfehlen
Andreas Klinger

Titel eingeben

Die obersten Politiker sind nicht dumm. Das mag für viele überraschend klingen, doch sie sind wirklich gerissen und jeden Cent wert, den sie bekommen – nur leider nicht aus Sicht des Volkes. Man kann zwar nicht der gesamten Parlamentsfüllmasse unterstellen, daß sie wissentlich und absichtlich handelt, wenn sie jeden ihr vorgelegten Hochverrat wie befohlen abnickt. Aber die Spitzenpolitiker wissen sehr genau, was gespielt wird und wem sie zu dienen haben. Das Volk darf seine Gegner in den Parlamenten keinesfalls unterschätzen. Diese Staatsfeinde vertreten die Interessen der Geldhersteller und -verleiher, was man auch leicht daran erkennen kann, wofür Rettungspakete in hundertfacher Milliardenhöhe auf Rechnung der Steuerzahler spendiert werden und wofür nicht. Doch bei den meisten Menschen ist das so noch gar nicht angekommen.

Die entscheidende Rolle dabei spielen natürlich die Massenmedien. Eine Ausnahme stellt zurzeit noch das Internet dar. Dementsprechend wird es auch keine Überrasch

Empfehlen
Sepp Maier
Sepp Maier (seppp80) - 18.10.2011 11:59 Uhr

Ignoranz

Es ist nicht Herrn Riegers Aufgabe rechtliche oder technische Vorkehrungen zu entwickeln. Das ist die Aufgabe der Regierung. Diese hat die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen, ohne wenn und aber.

Und zum Thema Zielperson: Es handelt sich um einen Bodybuilder der Anabolika verkauft hat. Wenn man sich wirklich für das Thema interessiert und nicht nur mal schnell einen Rant Richtung CCC loslassen möchte, dann hätte man das durch 1 Minute Googlen in Erfahrung bringen können.

Empfehlen
Hans Meier

Hoffentlich bleibt der im Amt

Wir brauchen den Feudalismus wie die Luft zum Amten.
Weg mit der Gewaltenteilung, dann klappt es auch mit den Eurobonds.
Heimweh nach Metternich, Heimweh nach Karlsbad.
.
Nur sollten Sie dann bitte auch so fesch sein und sich bei der nächsten Ackermannparty eine Perücke aufsetzen.

Empfehlen
Gerald Süchting

Mehr muss man dazu nicht sagen !

Ein brillanter Kommentar, welcher die technischen und die rechtlichen Fragen auf hohem Niveau reflektiert. Der CCC installiert sich z.Zt. als notwendige NGO in Sachen Datensicherheit.

Empfehlen
fritz Teich

Riegers Interpretation des BVerfG-Urteiles

Er sollte doch mal sich selbst ernstnehmen. Was heisst denn "rechtliche Vorkehrung"? Da ist er mit seinem Informatiker-Latein schnell am Ende. Und was heisst "laufende Kommunikation"? Es ist unfassbar, welches Theater um Bildschirmphotos und die Nachladefunktion gemacht wird. Wer war denn eigentlich die Zielperson? Was wurde der vorgeworfen? Ohne das zu wissen koennen wir ueberhaupt nichts sagen. Es geht nicht um Datenschutzrecht, mit dem Rieger vertraut sein mag, sondern Strafverfolgung. Man hat den Eindruck, es herrsche eine journalistische Sauregurkenzeit. Was ist denn mit dem Steuerabkommen mit der Schweiz oder der Europaeischen Union? Es ist der Untergang Deutschlands, wenn eine solche Politik Schule macht!

Empfehlen
Antworten (10) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 18.10.2011 14:54 Uhr
Pascal Vallet
Pascal Vallet (PVallet) - 18.10.2011 14:54 Uhr

Untergang Deutschlands

Es ist der Untergang Deutschlands, wenn Politiker sich an die Verfassung halten müssen?

Empfehlen
Walpurga Müller-Schmidt

Interpretation?

Für juristische Texte ist das angesprochene Urteil überaus frei von Interpretationsspielraum. Aber das schlimmste an ihrem Beitrag finde ich die Tatsache, dass es offensichtlich für sie von Belang ist, wer die Zielperson war. Nur mal zur Information: Egal was die Person gemacht hat, unsere Verfassung (Urteile des BVerfG haben Gesetzescharakter) gilt für alle und jeden in diesem Land. Vom Kinderschänder bis zu Herrn Friedrich. Wenn das BVerfG nun also sagt, dass nur laufende Kommunikation aufgezeichnet werden darf, dann ist es uninteressant, was der Verdacht ist, der zur Quellen-TKÜ geführt hat.

"Laufende Kommunikation": Sei w ein "Wort" (bzw. Dateneinheit) das zum Zeitpunkt t zwischen 2 Computern zur Laufzeit des Trojaners ausgetauscht wird. Der Trojaner darf zur keinem Zeitpunkt mehr als w aufzeichnen. Worte oder andere Daten ausserhalb der Laufzeit des Trojaners dürfen ebenfalls nicht aufgezeichnet werden.

Empfehlen
Karsten Bender
Karsten Bender (Kasmo) - 18.10.2011 14:31 Uhr

Gelesen, aber nicht verstanden

Rechtliche Vorkehrungen wären fest einprogrammierte Funktionen ohne die Möglichkeit, weitere Funktionen "nachzuladen", was vom Bundesverfassungsgericht eindeutig abgelehnt wird. Ebenso klar definiert ist "laufende Kommunikation", nämlich eben nicht gespeicherte Daten. In diesem Urteil geht es auch nicht um eine Abwägung von Strafttat gegen zulässige Mittel, sondern es ist eine klare Aussage, wo die Grenze zu ziehen ist. Sie zeigen mit ihrem Kommentar, daß sie nicht verstanden haben, worum es hier geht. Ein bisschen mehr Überwachung, als zulässig, weil vielleicht die Straftat besonders schwer ist? Warum nicht auch ein bisschen Folter? Strafverfolgung muß sich an die geltenden Gesetze halten, sonst sind die Behörden nämlich nicht besser als die Verfolgten. Und das nennt man dann Willkührherrschaft. Wollen Sie das? Aber in einem haben Sie - wenn auch in anderem Sinne - recht: Es ist der Untergang Deutschlands als Rechtsstaat, wenn solche Politik Schule macht!

Empfehlen
Oliver Kremer
Oliver Kremer (omix) - 18.10.2011 13:57 Uhr

Genau so etwas war zu befürchten...

"Ohne zu wissen wem der Angriff galt, kann man nichts sagen." Art. 3 GG, das ist vollkommen gleichgültig. Das was Sie postulieren läuft Willkür hinaus. Entsetzlich.

Empfehlen
Closed via SSO

Es ist völlig egal, wer da weswegen ausgespäht werden sollte! Es geht um das Prinzip: Rechtsstaat!

Und wenn wir das Prinzip "Rechtsstaat" und "Menschenrechte" fahren lassen wollen, dann bitte komplett:
- Abschaffung von aus dem Ausland gesteuerter Sekten wie der kath. Kirche
- Abschaffung der Ehe als Keimzelle potentieller Rebellen
- Einführung der staatlichen Kollektiverziehung zum gleichgeschalteten Untertan.
Wollen wir nicht?
Ja, dann müssen wir die Freiheit endlich ertragen lernen, müssen lernen, dass Freiheit mit Risiko verbunden ist, dass Freiheit schamlos ausgenutzt werden kann und dass wir uns zwar wehren können, aber dabei unsere eigenen Regeln beachten müssen.
Und wieso ist es wichtig, wessen das Spähopfer bezichtigt wurde? Wenn @Sepp80 Recht hat, dann war das ein KLEINKIRMINELLER. Das BVerfG hat die Spähaktion aber nur in Fällen SCHWERTSTER Kriminalität gegen Leib und Leben überhaupt erst gestattet.
Also unsere Freiheit gehört verteidigt und zwar durch einen unabhängigen Staatsankläger, der der Exekutive mal auf die Finger haut, ganz persönlich und gehörig!

Empfehlen
Weitere Antworten (5) zu dieser Lesermeinung anzeigen
Hans Werner Danuser

zur Klärung

Im Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist nicht, wie Sie schreiben, von "rechtlichen Vorkehrungen" sondern von "technischen Vorkehrungen" und "rechtlichen Vorgaben" die Rede. Und aus dem Wortlaut geht eindeutig hervor: BEIDES muß erfüllt sein, es muß SOWOHL rechtlich ALS AUCH TECHNISCH sichergestellt sein, daß die Quellen-TKÜ das durch das BVerfG-Urteil gesetzte Maß nicht überschreitet.

Empfehlen
Eduardo Preuß
Eduard Preuß (windei) - 18.10.2011 12:42 Uhr

Traurig

Ignorieren des BVerfG-Urteils zur TKÜ - egal. Gravierende Sicherheitslücke in der illegalen Spitzelsoftware, die auch von nichtstaatlichen Straftätern ausgenutzt werden - geschenkt. Windelweiche Rhetorik bei der Erklärung der zum Missbrauch jeglicher Art bis hin zum "Beweise pflanzen" nutzbaren Nachladefunktion - kein Problem.

Aber dass der Staat die Kronzeugen- bzw. V-Mann-Regelung nun auch in informationeller Hinsicht auf die dringend notwendige Verfolgung von Steuerbetrügern in Millionenausmaß ausweitet, das ist natürlich der Untergang Deutschlands.

Argumentationen und Denkweisen wie diese trage einen maßgeblichen Anteil am immer schlechteren Ruf des Konservatismus.

Es geht übrigens nicht um den Einzelfall und die Strafverfolgung. Es geht ums Prinzip. Das Prinzip "Rechtsstaat", das hier einmal mehr von denen außer Kraft gesetzt wird, die es eigentlich schützen sollten.

Empfehlen
Sascha Schneider
Sascha Schneider (SunTsu) - 18.10.2011 12:41 Uhr

Titel eingeben

Was heisst denn nun "rechtliche Vorkehrung"? Und wo steht das? Es ist von "technische Vorkehrungen und rechtliche Vorgaben" die Rede, und was technische Vorkehrungen sind ist a) recht eindeutig, b) definitiv Frank Riegers Kompetenz. Und auch einem Nicht-Juristen ist klar was rechtliche Vorgaben sind.

Was hat denn nun die Zielperson damit zu tun. Gibt es Zielpersonen bei denen die verfassungsrechtlichen Vorgaben nichtmehr gelten? Wenn ja, welche sind das?

Und ja, es wird Theater um Verfassungsbrüche und das offenkundige ignorieren sämtlicher rechtlichen Grundlagen gemacht. Denn, da stimme ich zu "Es ist der Untergang Deutschlands" als Rechtsstaat "wenn eine solche Politik Schule macht!"

Empfehlen
Hans-Günter Müller
Hans-Günter Müller (supu) - 18.10.2011 12:19 Uhr

Heiligt der Zweck dei Mittel?

Soso, wenn wir nur wissen, welche Schurken da überwacht worden sind, dann dürfen die Gesetze natürlich bedenkenlos gebrochen werden.
Jetzt sollten Sie uns nur noch sagen, ab welchem Grad der Schurkerei das möglich sein soll.
Im übrigen: Was haben denn jetzt die Steuerabkommen in diesem Artikel zu suchen?

Empfehlen
Martin Siegel

Zielperson

"Wer war denn eigentlich die Zielperson? Was wurde der vorgeworfen? Ohne das zu wissen koennen wir ueberhaupt nichts sagen."

Wer die Zielpersonen sind und was ihnen vorgeworfen wird, ist völlig irrelevant. Ob das nun das nette Lieschen Müller von nebenan oder ein Mitglied einer Terrorzelle war, ist völlig unerheblich, wenn es darum geht, ob die Ermittlungsmethoden rechtens sind. Folter ist auch bei beiden verboten.

"Es ist unfassbar, welches Theater um Bildschirmphotos und die Nachladefunktion gemacht wird."

Theater um Bildschirmfotos und Nachladefunktion?
Wenn diese Teile der Ermittlungen bzw. des Programms rechtswidrig sind, ist das kein Theater. Denn dann dürfen sie von den Ermittlern nicht eingesetzt werden.
Auch bei der Strafverfolgung müssen sich die Behörden an geltendes Recht halten.

"Es ist der Untergang Deutschlands, wenn eine solche Politik Schule macht! "

Das sehe ich allerdings genauso

Empfehlen
Hans-Günter Müller
Hans-Günter Müller (supu) - 18.10.2011 11:31 Uhr

Klarer kann man es nicht ausdrücken

Nach dem diesem Artikel wird klar: Herr Friedrich ist entweder total ahnungslos oder böswillig. Oder sollte er beides sein?

Empfehlen
Antwort (1) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 18.10.2011 15:31 Uhr
R vR
R vR (rvrscm) - 18.10.2011 15:31 Uhr

Ersteres, @SUPU, ersteres...

... denn er befindet sich augenscheinlich noch in einer Welt, in der "Computer" in der "EDV-Abteilung" stehen und ihm seine Sekretärin morgens die E-Mails ausdruckt und hinlegt. Das beredte Schweigen des Herrn Friedrich zeigt sich bei Twitter, Facebook, Linkedin, XING und all den anderen Netzwerken.
Böswilligkeit, nein, die ist ihm nicht zu eigen. Ahnungslosigkeit und Selbstüberschätzung sind in diesem Fall völlig ausreichend, um einen verhängnisvollen Ausgang herbeizuführen.

Empfehlen
Weitersagen

Mütter der (Solar-)Subvention

Von Lisa Nienhaus

Wieso regen wir uns auf über billige chinesische Solarmodule? Eigentlich sollten wir uns einfach bedanken und freuen, dass die Energiewende so etwas günstiger vonstatten geht. Mehr 21 29