26.01.2006 · Das Nationale Olympische Komitee für Deutschland (NOK) hat verstanden. Endlich, müßte man sagen, gut sechzehn Jahre nach dem Zusammenbruch der DDR, ist es seiner Verantwortung als Nominierungsinstanz gerecht geworden.
Von Anno HeckerDas Nationale Olympische Komitee für Deutschland (NOK) hat verstanden. Endlich, müßte man sagen, gut sechzehn Jahre nach dem Zusammenbruch der DDR, ist es seiner Verantwortung als Nominierungsinstanz gerecht geworden. Das ist spät, aber nicht zu spät. Die Bereitschaft der neuen, vergleichsweise jungen Führungsgeneration, eine umfassende Stasi-Überprüfung der Olympiamannschaft mit Hilfe der Birthler-Behörde zu initiieren, wird nun als vielversprechendes Signal verstanden: Die Zeiten, in denen Stasi-Spitzel mehr oder weniger ungeprüft im Namen der Bundesrepublik und auf Kosten des Steuerzahlers zu Olympischen Spielen geschickt wurden, sollen endgültig vorbei sein. Das ist der Maßstab für die Zukunft.
Trotzdem droht das NOK schon rund um die nächsten Sommerspiele in Peking 2008 von den Missetaten des Mielke-Imperiums wieder eingeholt zu werden. Denn mit dem 27. Dezember 2007 werden für den öffentlichen Dienst keine Auskünfte mehr über eine eventuelle Stasi-Mitarbeit erteilt. 15 Jahre nach Inkrafttreten des Stasi-Unterlagen-Gesetzes (26. Dezember 1991) "darf die Tatsache einer Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst dem Mitarbeiter im Rechtsverkehr nicht mehr vorgehalten und nicht zu seinem Nachteil verwertet werden". Selbst die Einstellung der gewissenlosesten Spitzel, etwa als Bundestrainer, wäre nicht mehr zu verhindern. Der Sport könnte seinem hohen Anspruch nicht mehr genügen, während Wissenschaftler und Journalisten weiterhin Aktenmaterial erhalten und veröffentlichen. Vielleicht ist Peter Gauweiler deshalb schon einen Schritt weiter. Der CSU-Politiker hält die Entscheidung des NOK, drei potentielle Olympiafahrer wegen ihrer Stasi-Verflechtung zu streichen, für falsch und fordert Gnade. Wie aber kann man jemanden begnadigen, der noch nichts zugegeben hat, der nicht in irgendeiner Form gebüßt hat?
Die Frist von fünfzehn Jahren ist für verurteilte Straftäter gedacht. Deshalb muß der Bundestag das Stasi-Unterlagen-Gesetz in diesem Punkt ändern. Erst mit dem Tag der Enttarnung eines ehemaligen Stasi-Mitarbeiters darf die Uhr zu ticken beginnen. Andernfalls folgte einem Unrecht das nächste: IM X könnte sonst Ende des Jahres als Sportdirektor bei einem gedankenlosen Verband seine bislang unentdeckte Vergangenheit fröhlich lächelnd und folgenlos offenlegen, während ein harmloser IM Y wegen eines frühen Aktenfundes vielleicht schon vor Jahren aus der Bundeswehr geflogen ist und nur in der dritten Reihe des Sports dienen und verdienen durfte.
Ein Schlußstrich vor der Auswertung aller Akten diente also keineswegs dem inneren Frieden. 16 000 Säcke voller zerrissener Dokumente liegen noch in der Birthler-Behörde. Daraus könnte etwa eine halbe Million Dossiers zusammengesetzt werden. Stoff, der sicher nicht nur Lapidares enthält. Denn bei der Vernichtung hat die Staatssicherheit, das Ende der DDR vor Augen, wohl kaum die unwichtigsten Papiere zuerst in den Reißwolf gestopft. Mancher Olympiafahrer, der bei der jüngsten NOK-Überprüfung durchs Netz geschlüpft ist, weil sein Akte unvollständig oder in den Augen der Stasi-Kommission nicht aussagekräftig genug war, muß also befürchten, daß eines Tages weiteres, belastendes Material gefunden wird. Die Fristenlösung würde ihn nicht vor einer Diskussion etwa während Olympischer Spiele beschützen. Insofern darf der Gesetzgeber den Sportverbänden nicht aus der Verantwortung helfen. Im Gegenteil - er muß sie zwingen, den richtigen Weg zu gehen. Und wenn es 16 Jahre dauert.