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Eilantrag abgelehnt Claudia Pechstein darf nicht nach Vancouver

26.01.2010 ·  Claudia Pechstein darf definitiv nicht bei den Olympischen Winterspielen antreten. Der Eilantrag der Eisschnellläuferin, trotz zweijähriger Doping-Sperre in Vancouver starten zu dürfen, ist abgelehnt worden. Pechstein „wundert nichts mehr“.

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Der Traum vom sechsten Olympia-Start ist geplatzt: Claudia Pechstein darf definitiv nicht bei den Olympischen Winterspielen in Vancouver starten, hat den Kampf um ihre Unschuld aber noch nicht aufgegeben. Das Schweizer Bundesgericht lehnte am Dienstag einen entsprechenden Eilantrag der Pechstein-Anwälte auf eine Aussetzung ihrer Zwei-Jahres-Sperre wegen erhöhter Blutwerte ab. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass für die fünfmalige Olympiasiegerin auch im Hauptsacheverfahren kaum Chancen auf Erfolg bestünden. Fraglich ist nun, ob überhaupt noch ein Hauptsacheverfahren in der Schweiz stattfindet.

Claudia Pechstein nahm die Entscheidung zur Kenntnis. „Mich wundert in diesem Fall nichts mehr. Ich bin mir trotzdem zu hundert Prozent sicher, früher oder später vollumfänglich rehabilitiert zu werden.“ Zugleich verkündete die 37 Jahre alte Berlinerin, dass sie nicht daran denke, ihre Karriere zu beenden. „Alle, die an mich glauben und mich unterstützen, können gewiss sein, dass sie mich auf jeden Fall nochmals auf dem Eis wiedersehen werden“, sagte die fünfmalige Olympiasiegerin.

DOSB-Präsident: „Klarheit für alle Seiten“

„Wir müssen diese Entscheidung zur Kenntnis nehmen. Das ist überaus bedauerlich für Claudia Pechstein“, sagte Gerd Heinze, der Präsident der Deutschen Eisschnelllauf-Gemeinschaft DESG zu dem Richterspruch. Und fügte hinzu: „Aber das ganze Kapitel ist noch nicht zu Ende. Wir haben weiterhin große Probleme mit dieser Art der Rechtsprechung. In Kenntnis des Sachverhaltes bleibe ich persönlich an Claudias Seite. Aber Fakt ist, dass ihre sportliche Zielsetzung für diese Saison endgültig zerstört ist.“

Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) hat das Olympia-Aus Claudia Pechsteins zur Kenntnis genommen und der Athletin zugleich Diskussionsbereitschaft signalisiert. „Jetzt herrscht in Bezug auf Vancouver Klarheit für alle Seiten“, sagte DOSB-Präsident Thomas Bach. „Wir hoffen, dass sich jetzt das volle Augenmerk auf den Sport und die Athleten der deutschen Olympiamannschaft richtet. Wir verkennen gleichzeitig nicht die menschliche Dimension der Entscheidung für Claudia Pechstein und werden weiter im Gespräch mit ihr bleiben.“

Bundestrainer: „Eine Tragik ohne Ende für Pechstein“

Helge Jasch, der Teamchef des deutschen Eisschnelllaufteams, sagte: „Natürlich war es ohnehin sehr spät - auch für Claudia - um noch eine vernünftige Olympia-Vorbereitung in Angriff zu nehmen. Das einzige, was jetzt klar ist: Sie gehört nicht zum Team. Wir wissen jetzt, woran wir sind.“ Damen-Bundestrainer Markus Eicher reagierte enttäuscht. „Ich habe mit vielen Leuten über den Fall geredet und festgestellt: Man weiß einfach zu wenig. Das ist eine Tragik ohne Ende für Claudia Pechstein, denn es gibt einfach zu viele Fragezeichen in dieser Geschichte.“ Wenn Pechstein als Einzige „über die Klinge springen muss, wäre das ein Wahnsinn“, sagte Eicher am Rande des deutschen Trainingslager in Erfurt.

Neue Erkenntnisse zur Blut-Anomalie

Claudia Pechsteins Anwälte wollen sich nun auf das Revisionsverfahren zur Wiederaufnahme des Cas-Verfahrens konzentrieren. Im Mittelpunkt werden dabei neue Erkenntnisse zur Blut-Anomalie Pechsteins stehen, die zum Zeitpunkt der Cas-Verhandlung noch nicht bekannt waren. „Die Entscheidung kommt leider nicht überraschend“, sagte Pechsteins Anwalt Simon Bergmann. Es zeige sich gerade an dem Fall Pechstein, dass die Sportgerichtsbarkeit reformiert werden müsse. „Es kann nicht sein, dass die beiden einzigen Tatsachen-Instanzen vor von Interessen geleiteten Schiedsgerichten stattfinden und die erste neutrale Instanz die Urteile nur noch auf schwerwiegende Verfahrensfehler überprüft. Der Sportler erhält hierdurch kein faires Verfahren und muss selbst erkennbar falsche Urteile mit schwerwiegenden Folgen hinnehmen“, sagte Bergmann weiter.

Der Internationale Sportgerichtshof Cas hatte am 25. November die Zwei-Jahres-Sperre des Eislauf-Weltverbandes Isu bestätigt. Im Berufungsverfahren vor dem Schweizer Bundesgericht konnten Pechstein und ihre Anwälte nur noch Verfahrensfehler des Cas reklamieren.

Das Schweizer Bundesgericht

Das Schweizerische Bundesgericht (BGer) ist die höchste richterliche Behörde der Schweiz. Es hat seit 1875 seinen Hauptsitz in Lausanne.

Das BGer verhandelt Einsprüche oder Eilanträge von Athleten, die vor dem internationalen Sportgerichtshof Cas in Lausanne gescheitert sind. Grund dafür ist die Tatsache, das das Schweizer Bundesgericht als oberste Instanz allen anderen juristischen Institutionen in der Schweiz vorgeschaltet ist. Deshalb entscheidet das Schweizer Bundesgericht auch über Claudia Pechsteins Berufung gegen die Cas-Entscheidung.

Eishockeyspieler Florian Busch hatte mit diesem Schritt bereits Erfolg. Das BGer hob kürzlich seine vom Cas verhängte Zweijahressperre auf.

Quelle: FAZ.NET / dpa
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