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TSV 1860 München Wildmoser muß Geldstrafe wegen Steuerhinterziehung zahlen

15.05.2003 ·  Karl-Heinz Wildmoser, der Präsident des Fußball-Bundesligaklubs TSV 1860 München, muss wegen Lohn- und Umsatzsteuerhinterziehung eine Geldstrafe von 27 000 Euro zahlen.

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Karl-Heinz Wildmoser, der Präsident des Fußball-Bundesligaklubs TSV 1860 München, muss wegen Lohn- und Umsatzsteuerhinterziehung eine Geldstrafe von 27 000 Euro zahlen. Das Münchner Amtsgericht sprach gegen ihn am Donnerstag darüber hinaus eine Geldbuße von 30 000 Euro wegen leichtfertiger Steuerverkürzung in einem Fall aus. Darauf hatten sich die Verfahrensbeteiligten nach mehrstündigen Diskussionen verständigt, um „ein Verfahren ohne Ende“ zu vermeiden, sagte Wildmoser-Anwalt Steffen Ufer.

Der Münchner Großgastronom Wildmoser war per Strafbefehl wegen Steuerhinterziehung in sechs Fällen zu 85.800 Euro Geldstrafe verurteilt worden und hatte dagegen Einspruch eingelegt. Er hatte vor dem Amtsgericht zunächst bestritten, den Spielern Peter Nowak, Miroslav Stevic und Daniel Borimirov „verdeckte Gehaltszahlungen“ zugeleitet zu haben.

Die Gelder seien als Honorare an den Spielervermittler Dieter Langhans geflossen. Von dessen „Steuermodell“ habe er keine Ahnung gehabt. Langhans sitzt unerreichbar für die Justiz in der Schweiz. Zur Aufklärung des Falles hätte das Gericht alle Beteiligten hören müssen. Unter diesen Umständen einigten sich Staatsanwaltschaft und Verteidigung auf eine Strafe von 90 Tagessätzen, die im Vorstrafenregister des bislang unbescholtenen Wildmoser nicht erscheint. In einem Fall wurde auf „leichtfertige Steuerverkürzung“ erkannt, die mit der Buße von 30 000 Euro belegt wurde.

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