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Olympia 2018 Verhängnisvolles Zeitspiel

 ·  Ein Bürgerbegehren könnte die deutsche Bewerbung für die Olympischen Winterspiele 2018 aushebeln, ohne dass es überhaupt zu einer Abstimmung der betroffenen Bevölkerung kommt - und damit den Begriff von der gelebten Demokratie auf den Kopf stellen.

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Nächste Woche kommt Bundeskanzlerin Angela Merkel nach München. Sie will den Inspektoren des Internationalen Olympischen Komitees (IOC) am Rande der Besichtigungstour in Bayern demonstrieren, dass sie, die Regierung und die Nation hinter der Bewerbung um die Olympischen Winterspiele 2018 stehen. Auch Bundespräsident Christian Wulff hat ausdrücklich seine Unterstützung zugesagt. Solche Bekenntnisse sind wichtig, denn die Olympier verlangen von einem Bewerber, dass ihn die Zustimmung des ganzen Landes begleitet. Allerdings haben sich seit Dienstag die Relationen verändert. Sollten die organisierten Olympiagegner Erfolg haben, dann haben es weder die Deutschen noch die Bayern oder die Münchner, ja nicht einmal mehr alle Einwohner von Garmisch-Partenkirchen in der Hand, ob die Olympiabewerbung am 6. Juli in Durban gegen Pyeongchang und Annecy überhaupt eine Chance hat, sondern nur noch acht Prozent der Bewohner der Marktgemeinde.

So viele – in absoluten Zahlen etwa 1700 – Unterschriften müssen zusammenkommen, um den Gemeinderat zur Abstimmung über einen Bürgerentscheid zu veranlassen. Das vor zwei Tagen gestartete Bürgerbegehren, das sich auf den ersten Blick so überzeugend nach Stuttgart 21 und couragierter Bürgerverantwortung anhört, könnte die Olympiabewerbung aushebeln, ohne dass es überhaupt zu einer Abstimmung der betroffenen Bevölkerung kommt – und damit den Begriff von der gelebten Demokratie auf den Kopf stellen.

Alle Instanzen haben längst die geforderten Garantien gegeben

Wohlgemerkt: Der pauschale Begriff Olympiagegner umfasst eine vielfältige Gruppierung von honorigen Bürgern mit ernstzunehmenden Sorgen und verständlichen Bedenken. Sie sind der Ansicht, dass ihre Gemeinde zu klein ist für die vielen olympischen Schneewettbewerbe, und sie halten die finanziellen und die ökologischen Risiken für zu hoch. Allerdings ist die demokratische Beschlusslage schon weit fortgeschritten. So weit, dass alle Instanzen, auch der Gemeinderat von Garmisch-Partenkirchen, dem IOC längst die geforderten Garantien gegeben hat.

Darum war es für die Olympiagegner schwierig, noch eine zulässige Fragestellung für ein Bürgerbegehren zu finden. Nun aber scheint es, als wäre ihren Wortführern eine inakzeptable Fragestellung sogar lieber. In dem Begehren fordern sie unter anderem, dass ein Gutachter prüfen soll, ob die Verträge, die der Gemeinderat mit dem IOC geschlossen hat, rechtens und nicht etwa sittenwidrig sind. Gefordert wird, dass ein von ihnen namentlich genannter (und ihnen höchstwahrscheinlich auch gewogener) Gutachter, der Rechtswissenschaftler Heinrich Amadeus Wolff von der Universität Viadrina in Frankfurt/Oder, seine Beurteilung abgibt. Und es wird außerdem verlangt, dass die Gemeinde den von ihm „als zulässig beurteilten“ Maßnahmen auch nachkommt. Einer solch einseitigen Forderung aber kann der Gemeinderat, der einen Bürgerentscheid beschließen muss, wohl kaum nachgeben.

Eine Olympiabewerbung auf Vorbehalt hätte keine Chance

Eine Ablehnung des Begehrens auf Bürgerentscheid aber wäre keine Niederlage, sondern ein Sieg für die Gegner der Winterspiele in Deutschland. Dagegen könnten sie klagen – und damit das Verfahren hinausschieben bis nach dem Wahltermin des IOC am 6. Juli. Eine Olympiabewerbung auf Vorbehalt aber hätte bei den IOC-Mitgliedern keine Chance.

Nun suchen Landes- und Regionalpolitik nach einem Gegenmittel. In Frage käme ein vom Gemeinderat initiierter Ratsentscheid, wie es ihn einst auch in München vor dem Bau der Allianz Arena gegeben hat. Sollte das Zeitspiel der Olympiagegner aber aufgehen, wäre der vergangene Dienstag der Anfang vom traurigen Ende der deutschen Olympiabewerbung gewesen.

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Jahrgang 1958, Sportredakteurin.

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