10.03.2011 · Der deutsche Sportwettenmarkt soll für private Anbieter geöffnet und so große Teile des Milliarden-Geschäfts legal werden. Das hat die Ministerpräsidentenkonferenz in Berlin entschieden. Eine endgültige Entscheidung über den Umfang der Öffnung ist noch nicht gefallen.
Von Joachim Jahn und Michael AshelmPrivate Veranstalter dürfen künftig in Deutschland Sportwetten anbieten. Darauf haben sich die Ministerpräsidenten der Bundesländer am Donnerstag in Berlin geeinigt. Für das Lottospiel soll es dagegen beim staatlichen Monopol bleiben, kündigten die Regierungschefs von Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt, Kurt Beck (SPD) und Wolfgang Böhmer (CDU), an. Sportwetten sollen außerdem streng reguliert werden: Geplant ist die Vergabe von einigen wenigen Konzessionen. Näheres wollen die Ministerpräsidenten auf einer Sonderkonferenz am 6. April beschließen - nach den Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg.
Die Länder stehen mit einer Neuregelung unter Druck von vielen Seiten. Ende dieses Jahres läuft der geltende Staatsvertrag über Glücksspiele aus. Der Europäische Gerichtshof, das Bundesverfassungsgericht und jüngst das Bundesverwaltungsgericht haben klargestellt, dass ein Verbot für private Anbieter nur aufrechterhalten werden kann, wenn die Behörden dies durch eine strenge Bekämpfung der Spielsucht in allen Bereichen rechtfertigen. Praktisch ist das Milliardengeschäft ohnehin ins Internet abgewandert. Dort wird es von Anbietern aus dem Ausland abgewickelt, ohne dass Deutschland damit Steuern einnimmt oder die Sportförderung Geld abbekommt. Schleswig-Holstein plädiert für eine besonders weitgehende Liberalisierung.
90 Prozent der Sportwetten spielten sich derzeit „im illegalen Bereich“ ab, sagte Ministerpräsident Beck. Dabei könne es nicht bleiben, denn dem Staat entgingen dadurch Einnahmen „in erheblicher Milliardengröße“. Eine endgültige Entscheidung über den Umfang der Marktöffnung ist nach seinen Angaben noch nicht gefallen. Diskutiert werden Modelle, nach denen Lizenzen bundesweit oder regional vergeben werden, womöglich zunächst als Experiment mit einer Befristung. Geplant sind auch Schutzmechanismen, etwa Beschränkungen für die Werbung.
Der Sport gibt sich nach der Entscheidung hoffnungsvoll. „Wir begrüßen die Grundsatzentscheidung. Damit besteht die Chance, sowohl das Lotteriemonopol zu sichern als auch den Sportwettenmarkt privaten Anbietern auf legale Weise zugänglich zu machen. Alle Veranstalter von Sportwetten müssen dann eine Sportwettenabgabe zahlen, die dem Staat und dem gemeinwohl-orientierten Sport zu Gute kommen soll“, sagte Michael Vesper, Generaldirektor des Deutschen Olympischen Sportbundes. „Wir brauchen eine Liberalisierung des Wettmarktes unter Beibehaltung des Lotteriemonopols. Deshalb freuen wir uns, dass die Ministerpräsidenten dieser Vorstellung in den Grundzügen gefolgt sind. Die Entscheidung ist für den gesamten Sport ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung“, sagte Wolfgang Niersbach, der Generalsekretär des Deutschen Fußball-Bundes.
Gerade die Profiligen im Fußball, Handball, Basketball und Eishockey würden von einer Öffnung besonders profitieren. Es gibt Schätzungen, wonach diese allein mit Sponsoringgeldern legalisierter Wettunternehmen 200 bis 400 Millionen Euro im Jahr einnehmen könnten. Der staatliche Deutsche Lotto- und Totoblock wäre bei einer Öffnung mit seinem Oddset-Angebot im Sport wohl kaum mehr wettbewerbsfähig. Dort warnt man, dass eine Aufweichung den gesamten Lottoblock gefährdete. Von den Lotto-Milliarden der Bundesländer, die auch dem Amateursport anteilig zugutekommen (derzeit etwa 500 Millionen im Jahr), bliebe dann nicht viel übrig, so das Negativszenario.
Lotto-Monopol unberührt
Die Hoheit über das Lottospiel wollen die Bundesländer behalten. Auch wollen sie mit dem Bund darüber verhandeln, ob sie zusätzlich die Kompetenz für die Aufsicht über Spielautomaten und Pferdewetten erhalten: Bislang wird deren Betrieb durch die Gewerbeordnung geregelt; für die Überwachung sind wiederum die Gewerbeaufsichtsämter der Städte und Gemeinden zuständig. Im Gespräch sind Vorgaben für eine längere Spieldauer sowie eine deutliche Begrenzung des höchstmöglichen Gewinns und Verlusts.
Für Verwunderung sorgte bei den Politikern eine Entscheidung des Kölner Landgerichts. Dieses hatte in einer einstweiligen Anordnung dem Anbieter Westlotto untersagt, Sportwetten an Hartz-IV-Empfänger zu verkaufen. „Ich nehme mit Erstaunen zur Kenntnis, dass andere Gerichte gelegentlich zu völlig anderen Ergebnissen kommen“, sagte Ministerpräsident Böhmer nach dem Treffen mit seinen Amtskollegen. Das Gericht folgte damit dem Antrag eines Wettbewerbers mit Geschäftssitz auf Malta. Wie das Verbot in der Praxis umgesetzt werden könne, vermochte ein Justizsprecher nicht zu sagen. Sobald es um höhere Beträge gehe und sobald der Betreiber einer Annahmestelle über die finanziell schwierige Situation des Kunden wisse, dürften die Spielscheine jedenfalls nicht mehr angenommen werden. Es sei zudem nicht ausgeschlossen, dass irgendwann auch eine einstweilige Verfügung auf Lottospiele beantragt werde.
Ein Sprecher von Westlotto äußerte: „Ich kann doch niemandem ansehen, ob er Hartz-IV-Empfänger ist.“ Der geltende Staatsvertrag trägt den Annahmestellen auf, Spieler mit finanziellen Problemen oder einer Suchtgefährdung zu sperren, wenn sie dies „aufgrund der Wahrnehmung ihres Personals, durch Meldung Dritter oder sonstiger Anhaltspunkte wissen oder annehmen müssen“. Vermutet wird, dass der Kläger zuvor zwei Testkäufer losgeschickt hat, die sich im Laden laut über ihr angeblich bezogenes Arbeitslosengeld unterhalten hätten.
strengere Auflagen für Spielautomaten?
A Rohde (zwiebelfleisch)
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Joachim Jahn Jahrgang 1959, Redakteur der Wirtschaft in Berlin, zuständig für „Recht und Steuern“.
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