21.10.2007 · Mindestens 14 mit Doping in Verbindung gebrachte Trainer und Ärzte aus dem ehemaligen DDR-Sport werden einem Medienbericht zufolge auch mit Fördermitteln des Bundesinnenministeriums finanziert.
Mindestens 14 mit Doping in Verbindung gebrachte Trainer und Ärzte aus dem ehemaligen DDR-Sport werden nach einem Bericht des „Spiegel“ auch mit Fördermitteln des Bundesinnenministeriums finanziert. So soll der Leipziger Bernd Grabsch unter dem Dach des Bundesverbands Deutscher Gewichtheber als Landestrainer in Sachsen arbeiten.
Dabei hätten Anfang der neunziger Jahre mindestens vier ehemalige DDR-Athleten Strafanzeige gegen ihn wegen des Verdachts auf Körperverletzung durch Doping gestellt. Der Deutsche Leichtathletik-Verband soll mindestens sechs Bundestrainer beschäftigen, die von der ehemaligen Sondereinheit „Zentrale Ermittlungsstelle für Regierungs- und Vereinigungskriminalität“ der Berliner Kriminalpolizei wegen Verdachts auf Körperverletzung nach dem Strafgesetzbuch der DDR einvernommen worden seien. Darunter sollen der Siebenkampf-Trainer Klaus Baarck, Werner Goldmann (Diskus) und Maria Ritschel (Speer) sein.
Einnahme von anabolen Steroiden angeordnet
Weiter heißt es, dass der inzwischen pensionierte Leistungsdiagnostiker am Olympiastützpunkt Hamburg, Klaus Rudolph, nach wie vor als Lehrwart tätig sei. Rudolph soll im April 1999 vor der Polizei eingeräumt haben, zu früherer Zeit als Cheftrainer SC Empor Rostock die Einnahme von anabolen Steroiden angeordnet und überwacht zu haben. Nach Bekanntwerden der Vorwürfe stellte 2001 das Bundesinnenministerium auf Weisung der damaligen Staatssekretärin Zypries, heute Bundesjustizministerin, die Mitfinanzierung seiner Planstelle aus Bundesmitteln ein. Der Hamburger Senat hatte seinerzeit die Vollfinanzierung übernommen.
Bundesinnenminister Schäuble hatte Ende Mai eine „Projektgruppe Sonderprüfung Doping“ eingesetzt. In ihrem ersten Bericht im August (Siehe auch: Erhebliche Mängel, aber keine Bundesmittel direkt an Doper) wurde festgestellt: Sportfördergelder des Bundes seien nicht unmittelbar an dopende Sportlerinnen und Sportler oder an in Doping-Praktiken verwickelte Ärzte, Trainer oder Betreuer geflossen.
Solche Personen profitierten allerdings systembedingt mittelbar von Bundeszuwendungen, weil Sportfachverbände, Olympiastützpunkte und andere Einrichtungen mit öffentlichen Fördergeldern ihren Betrieb unterhalten. Der Bund will deshalb die Verwendung der Mittel, die in – nach der Definition der Projektgruppe – für Doping anfällige Bereiche fließen (es geht dabei um rund achtzig Millionen Euro) künftig genauer kontrollieren. Die Projektgruppe ermittelt weiter.