Home
http://www.faz.net/-gua-74tgo
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Kriminologe Dieter Rössner „Der Staat muss Doper bestrafen“

 ·  Der Kriminologe Professor Dieter Rössner sieht die Werte des Sports nicht genügend geschützt. Im F.A.Z.-Interview fordert er im Kampf gegen Doper eine Gesetzesänderung. Die Sportführung will davon aber nichts wissen.

Artikel Bilder (2) Lesermeinungen (8)
© dpa Ende des teuflischen Spiels? Ein scharfes Anti-Doping-Gesetz rückte künftig auch Doper wie Jan Ullrich ins Visier staatlicher Fahnder

Staatsanwälte fangen die Doping-Dealer, aber an die Doper kommen die Fahnder nicht heran. Das soll sich ändern. Der Jurist Professor Dieter Rössner unterstützt den Ruf des Deutschen Leichtathletik-Verbandes nach einer Gesetzesänderung. Die Sportführung will davon nichts wissen.

Die Bundesregierung und der organisierte deutsche Sport sind weitgehend zufrieden mit den strafrechtlichen Bedingungen im Kampf gegen Doping. Dagegen sagen Sie, das 2007 novellierte Arzneimittel-Gesetz (AMG) tauge nicht zum Kampf gegen Doping. Warum?

Man muss differenzieren. Der Erfolg des novellierten AMG besteht darin, dass der Kampf gegen die Beschaffungskriminalität erheblich gestärkt worden ist, weil der Besitz nicht geringer Mengen verboten wurde. Es hat mittelbare Auswirkungen auf den Spitzensport, wenn die Verfügbarkeit von Dopingmitteln verringert wird. Das AMG richtet sich aber gegen den Markt, gegen den Handel mit Dopingmitteln, es dient dem Gesundheitsschutz. Es zielt also eher auf Freizeit-, Fitness-Athleten, die auch die Masse der Doper ausmachen. Man muss laut Studien in diesem Bereich von einer Million Dopern ausgehen in der Bundesrepublik. Nur haben deren Motive, ein besonderes Aussehen, große Muskelpakete, nichts mit dem Leistungssport zu tun.

Das AMG zielt am Kampf gegen Doping im Spitzensport vorbei?

Ja. Die Werte des Sports, Chancengleichheit und Fairness, werden davon nicht berührt. Selbst wenn man fragt, ob denn nicht Veranstalter, Sponsoren oder Zuschauer durch dopende Sportler betrogen würden und man deshalb über den Tatbestand des Betruges eingreifen könnte, müsste man sagen: Nein, dieser Aspekt bezieht sich nur auf den Schutz des Vermögens. Das AMG hilft hier nicht weiter. Es schützt die Grundwerte des Sports nicht.

Weil Staatsanwälte, wie Sportfunktionäre behaupten, ihr Potential nicht nutzen...

... das trifft so nicht ohne weiteres zu. Wenn etwa, wie im Radsport geschehen, Teams und Sponsoren zusammenarbeiten, dann ist es schwer, einen Betrug festzustellen. Geht man davon aus, dass die Spitze des Teams Telekom von der Manipulation der Fahrer gewusst hat, dann wäre der Ansatz ohnehin wirkungslos. So kommen sie in den schweren Fällen wie im System Armstrong nicht weiter.

Wie kommt man weiter?

Man kann kriminelle Strukturen nur aufdecken, wenn den Strafverfolgungsbehörden der Einsatz von Zwangsmitteln erlaubt wird. In Ländern mit Anti-Doping-Gesetzen, die auf den Spitzensport zielen, hat man die Wirkung gesehen. In Italien, bei den Winterspielen 2006, wurde die Organisation von Doping im österreichischen Team aufgedeckt. Ähnliches ist beim Giro und während der Tour de France vor einigen Jahren geschehen.

Doping ist mit der gegenwärtigen Gesetzeslage nicht annähernd beizukommen?

Der Sport verweist immer darauf, dass er mit seinen Verbandsgerichten streng vorgeht in Einzelfällen, das System als solches aber in Ordnung ist. Das ist nachvollziehbar, führt aber nicht zur Aufklärung, wie wir gesehen haben. Bislang sind doch kaum Trainer, Ärzte oder Dealer aus dem Spitzensport zur Rechenschaft gezogen worden.

Was muss man tun?

Das Eigendoping der Sportler muss ins Blickfeld genommen werden. Wir brauchen eine direkte Kriminalisierung des Dopings. Das wäre ein echtes Zeichen für den Spitzensport, dass auch die Zentralgestalten des Dopings zur Rechenschaft gezogen werden. Denn wie will man unter dem Gerechtigkeitsaspekt den Bürgern klarmachen, dass dem Doping des Athleten aus strafrechtlicher Sicht keine Bedeutung zukommt, sondern nur der Beschaffung von Dopingmitteln. Das wäre so, als würden wir in Zukunft die Verfolgung von Körperverletzung und Mord zurückfahren, aber den Waffenhandel stärker bestrafen. Das geht nicht. Man muss beide Aspekte berücksichtigen.

Eigendoping soll strafbar werden, die Einnahme von Rauschgiftmitteln aber nicht: Das erscheint auch nicht gerecht.

Ich bin auch der Auffassung, dass der Staat seine Bürger nicht gängeln darf. Jeder hat das Recht, bis zu einem gewissen Grad mit seiner Gesundheit umzugehen, wie er es will. Aber im Spitzensport geht es auch um die Gemeinschaftswerte, insbesondere um die Fairness, um Erziehung und Kultur in unserer Gesellschaft. Dazu kommt der kommerzielle Wettbewerb. Bei einer Tour de France können Sportler erhebliche Gewinne erzielen. Die müssen sauber erwirtschaftet werden. Wir haben es also mit einem echten Rechtsgut zu tun. Sportliche Fairness und sauberer Wettbewerb in der Sportwirtschaft haben eine andere Bedeutung als der reine Gesundheitsschutz, die Eigenschädigung oder Eigenverletzung. Doping ist in diesem Fall ein Betrug, der sich unmittelbar und direkt auf einen Wert des Sports bezieht.

Würde ein Straftatbestand Doping den Spielraum der Staatsanwälte, wie etwa Spezialisten in München fordern, tatsächlich erweitern?

Die Untersuchung der Bundesregierung hat gezeigt, dass der Anfangsverdacht, die Voraussetzung für die Aufnahme von Ermittlungen, sehr stark mit dem Besitz von Dopingmitteln zusammenhängt. Bis 2007 war das AMG totes Recht. Mit der Bestrafung beim Besitz nicht geringer Mengen, die eindeutig auf den Handeltreibenden zielen, ist man schon einen Schritt weitergekommen. Aber erst die Besitzstrafbarkeit ohne Einschränkungen gäbe den Ermittlern die Möglichkeit, in den Spitzensport vorzudringen.

Warum?

Weil als Folge einer solchen Verschärfung Spezialzuständigkeiten entstünden bei Polizei und Staatsanwaltschaft. Ein Netzwerk würde auch eine Verbesserung der Zusammenarbeit mit der Nationalen Anti-Doping-Agentur (Nada) bewirken. Diese Entwicklung fordert der Bericht der Bundesregierung zu Recht. Die Ermittlungsbasis würde verbreitert. Und nicht zuletzt hätten die Staatsanwälte einen besseren Zugriff auf die Zwangsmittel der Behörden und auch umgekehrt. Durchsuchungen spielen eine große Rolle, Telefonüberwachungen vielleicht nicht so sehr, weil viel über das Internet läuft. Aber dann müsste man Wege nutzen, dort Informationen herauszufiltern.

Deutschland braucht also ein eigenständiges Anti-Doping-Gesetz?

Ja. Denn im AMG kann man diese Aspekte nicht unterbringen. Es leistet gute und notwendige Arbeit gegen die allgemeine Verbreitung und leichte Verfügbarkeit von Dopingmitteln. Wenn man aber auch Doping im Spitzensport angreifen will, dann muss man Eigendoping unter Strafe stellen.

Welche Strafe hätte ein Doper von einem staatlichen Gericht zu erwarten?

Die Verbandsgerichte des Sports haben, das darf man nicht verkennen, ein Sanktionsrecht, mit dem der Staat nicht mithalten kann. Ein zweijähriges Berufsverbot, also eine Sperre über diesen Zeitraum, wie sie der Sport im ersten schweren Dopingfall ausspricht, wird es vom Staat nicht geben.

Gegner Ihres Vorschlages sagen, Sportgerichte seien in der Regel nicht nur schneller. Die Athleten müssten bei positiven Tests beweisen, dass sie schuldlos sind, während im Strafrecht die Anklage den Beweis zu erbringen hätte und im Zweifel für den Angeklagten entschiede.

Das stimmt, ist aber nicht der entscheidende Punkt. Es geht um die staatliche Aufklärung, um die Verhinderung von Vertuschung, um die Erfassung aller, die sich auf Doping einlassen. Wir Kriminologen wissen, dass Entdeckung, Aufdeckung und Verfolgungsdruck die entscheidenden Wirkpunkte für die Prävention sind. Es ist nicht die Sanktion.

Die Bundesregierungen der vergangenen zehn Jahre haben immer auf den Rat der Sportführer gehört. Glauben Sie, dass sich daran etwas ändern wird?

Es braucht wohl noch einige Zeit, bis der Vorteil erkannt ist. Im Moment sieht der Sport nur die Nachteile der staatlichen Unterstützung. Aber ich stelle ein stärkeres Problembewusstsein fest. Der Vorstoß des Leichtathletik-Verbandes ist ein Zeichen, dass man die Problematik erkennt und die Zusammenarbeit fördert. Ich habe vorgeschlagen, dass man die Nada als die Schaltstelle etwas stärker öffentlich-rechtlich ausgestaltet, ähnlich wie es in Frankreich der Fall ist, wo die Nada eine staatlich organisierte Institution ist, die Zwangsrechte besitzt und keine Finanzierungsprobleme zu bewältigen hat. Es muss einen Kompromiss zwischen der verbandspolitischen Anti-Doping-Arbeit und der staatlichen Strafverfolgung geben. Ich habe zusammen mit Mitarbeitern 2008 im Auftrag des Bundesinstitutes für Sportwissenschaften ein 300 Seiten starkes Gutachten zu all diesen Fragen vorgelegt. Darüber ist allerdings nie diskutiert worden.

Das Gespräch führte Anno Hecker.

Quelle: F.A.Z.
Hier können Sie die Rechte an diesem Artikel erwerben

  Weitersagen Kommentieren Merken Drucken
Weitersagen
Themen zu diesem Artikel

Mehr Fans, weniger Sympathien

Von Michael Ashelm

Die Dortmunder haben angeblich mehr Sympathien in Deutschland als die Bayern. Allein das wird den Rekordmeister nicht vom Siegen abhalten. Und er kann auf die Vorherrschaft in den Postleitzahlenbezirken verweisen. Mehr