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Kommentar Besser seriös als laut und schnell

05.11.2009 ·  Die Richter des Internationalen Sportgerichtshofs lassen sich mit dem Urteil im Fall der Eisschnellläuferin Pechstein Zeit. Damit demonstrieren sie Unabhängigkeit - und zeigen, dass sie nicht die Büttel von Pechsteins Terminplanung sind.

Von Christoph Becker
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Dieses Warten. Die deutsche Meisterschaft? Längst passé. Der Weltcup am Wochenende in Berlin? Findet ebenfalls ohne Claudia Pechstein statt. Der Weltcup in Heerenveen in acht Tagen? Pechstein kann die Schlittschuhe wohl auch dann nicht schnüren.

Die Richter in Lausanne lassen sich Zeit, der Eisschnellläuferin zerrinnt sie. Sie will sich für Olympia qualifizieren, allein: sie darf nicht, solange der Internationale Sportgerichtshof (Cas) ihre Dopingsperre nicht aufgehoben hat. Und dabei hat Pechstein fest mit ihrem Freispruch gerechnet, besonders seit das Gericht sein Urteil statt für den 10. schon für den 5. November angekündigt hatte. Und nun soll es noch weitere zwei Wochen dauern, mindestens. Die drei Richter wollen ihren Schiedsspruch gemeinsam mit den Urteilsgründen veröffentlichen, einen genauen Termin dafür gibt es nicht.

Was das für Pechsteins Erfolgschancen bedeutet, lässt sich seriös gar nicht beurteilen. Ob sie tatsächlich so gut stehen, wie sie und die Deutsche Eisschnelllaufgemeinschaft in den vergangenen Tagen Glauben machen wollten? Oder ist der öffentlich zur Schau getragene Optimismus Teil einer autosuggestiven Strategie? Bewerten kann das nur, wer bei der nicht öffentlichen Verhandlung vor zwei Wochen dabei war – Recht bekommt jedenfalls nicht zwangsläufig, wer vor dem Gerichtssaal am lautesten trommelt.

Nicht die Büttel von Pechsteins Terminplanung

Der Schritt, das Urteil erst mit seinen Gründen zu veröffentlichen, ist ungewöhnlich und läuft der üblichen Praxis des Cas zuwider. Und doch ist er richtig. Pechsteins Indizienprozess ist ein Präzedenzfall: Es geht um nicht weniger als die Frage, ob der Beweis für Blutdoping indirekt geführt und anschließend gerichtsfest begründet werden kann. Kritik ist den drei Richtern sicher – unabhängig davon, wie und zu wessen Gunsten sie urteilen. Der Begründung kommt daher eminente Bedeutung zu.

Ein Urteil ohne Gründe wäre bejubelt und zerpflückt und mit einiger Wahrscheinlichkeit auch fehlinterpretiert worden. Mit ihrer Politik geben sich die Richter selber argumentative Rückendeckung – und dienen so der Seriosität ihres Gerichts und des Sportrechts. Vor allem aber zeigen sie, dass sie nicht die Büttel von Pechsteins Terminplanung sind. Die Sportlerin muss warten, die Richter demonstrieren ihre Unabhängigkeit.

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Jahrgang 1978, Sportredakteur.

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