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Fall Pechstein Cas entscheidet frühestens im Herbst

06.07.2009 ·  Ein Urteil des Internationalen Sportgerichtshofes Cas im Fall der gesperrten Eisschnelllauf-Olympiasiegerin Claudia Pechstein wird frühestens im Herbst fallen. Das erklärte ein erfahrener Cas-Richter, der eine „Schlacht der Sachverständigen“ erwartet. Ähnlich äußerte sich Dopingexperte Sörgel.

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Ein Urteil des Internationalen Sportgerichtshofes Cas im Fall der gesperrten Eisschnelllauf-Olympiasiegerin Claudia Pechstein wird frühestens im Herbst fallen. „Ein Eilantrag hat kaum eine Chance auf Erfolg, weil die Sache nicht eilbedürftig ist. Wenn übermorgen ein Wettkampf wäre, sähe das anders aus“, erklärte ein erfahrener Cas-Richter der Deutschen Presse-Agentur dpa. „Im Herbst auch nur, wenn alle Seiten miteinander kooperieren.“

Sollten Claudia Pechstein und ihre Anwälte an eine Startmöglichkeit der Athletin bei Sommerwettkämpfen in Berlin oder Hamar denken, müsste beim Cas eine sogenannte „vorläufige Maßnahme“ beantragt werden, über die relativ schnell - in ein bis zwei Wochen - entschieden werden könnte. Dabei stünden die Dringlichkeit des Falles und die Möglichkeit eines Sieges in der Hauptsache-Verhandlung im Mittelpunkt der Beurteilung des Cas. Mit der eigentlichen Hauptverhandlung hätte dies aber nichts zu tun. Der Cas-Richter prophezeite für die Hauptverhandlung in Lausanne „eine Schlacht der Sachverständigen“ und sagte: „Es geht um hochtechnische Fragen, ich erwarte eine kontroverse Diskussion.“

Cas-Entscheidung endgültig

Claudia Pechstein müsse ihre anormalen Blutwerte erklären, die Gegenseite ihre Darstellung mit Fakten untermauern. Zum Prozedere der erwarteten Verhandlung führte der Richter aus, dass sich Claudia Pechstein wie auch der Weltverband ISU unter rund 250 Cas-Richtern je einen aussuchen dürfe. Ein dritter Richter werde vom Cas selbst ausgewählt. Hinzu käme von allen drei Seiten jeweils ein Sachverständiger und die Beteiligten selbst - Claudia Pechstein und ein ISU-Vertreter.

Der Cas-Experte, der ungenannt bleiben wollte, empfahl der Berlinerin, unbedingt selbst zur Verhandlung zu erscheinen. Nach den Olympischen Spielen 2002 in Salt Lake City war der gesperrte Skilangläufer Johann Mühlegg selbst nicht zur Verhandlung gekommen, was beim Cas keinen guten Eindruck gemacht hatte. Das vom Cas gefällte Urteil wird endgültigen Charakter haben. Ein Einspruch wegen Verfahrensfragen sei dann nur noch durch das Schweizer Bundesgericht - der Kontrollinstanz des Cas auf Schweizer Boden - zulässig. Aber man könne das Urteil keineswegs mehr anfechten, betonte der Jurist.

Unterdessen hat der anerkannte Doping-Experte Fritz Sörgel eine aktivere Rolle der Nationalen Anti-Doping Agentur Nada gefordert. Zugleich relativierte er nach umfassender Einsicht in die Beurteilung der Internationalen Eislauf-Union ISU seine im ZDF-„Sportstudio“ getroffenen Einschätzungen zum Fall der gesperrten Eisschnellläuferin in einigen Punkten. „In dem Urteil hat mir nicht gefallen, dass zu viel einfach nur beschrieben wird und zu wenig Fakten auf den Tisch gelegt werden“, sagte er der dpa. Jetzt sei der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) gemeinsam mit der Nada gefordert, in möglichst kurzer Zeit eine statistische Erhebung vorzulegen. „Es müssen sich die Experten mit Statistikern an einen Tisch setzen und eine Wahrscheinlichkeit ermitteln, wie häufig so ein Retikulozyten-Wert in der Bevölkerung überhaupt entstehen kann.“

Sörgel: „Keine triviale Geschichte“

Insofern sei auch der neue Code der Welt-Anti-Doping-Agentur Wada noch nicht zu Ende gedacht, der es den Dopingjägern ermöglicht, Athleten auch ohne positiven Dopingbefund anhand einer Indizienkette zu sperren. „Man muss da differenzierter herangehen und den Wissenschaftlern und Funktionären ein besseres Handwerkzeug in die Hand geben“, sagte er. „Wir brauchen mehr Mathematik und Statistik - mehr Wahrscheinlichkeitsrechnung.“ Zudem beklagte er, dass in der Begründung der Sperre zu wenig auf die vorliegende Fachliteratur eingegangen worden sei. „Es war keine gute Lösung, eine so wichtige Entscheidung vom Urteil einer Disziplinarkommission abhängig zu machen. Funktionäre sind immer emotional, der eine ist ein Doping-Jäger, der andere mehr auf der Seite der Sportler. Der Cas ist da die bessere Stelle.“

Er sehe Pechstein vor dem Internationalen Sportgerichtshof Cas nicht chancenlos, wenn sie lückenlos alles auf den Tisch lege. Sörgel bekräftigte seine Äußerung, wonach Claudia Pechstein wohl kaum die Möglichkeit haben werde, eine genetische Krankheit nachzuweisen. „Aber man muss jetzt fair sein zu der Betroffenen, denn ihre Profile sind tatsächlich absolut ungewöhnlich. Es ist phänomenal, wie niedrig ihre Hämatokrit- und Hämoglobin-Werte sind. Sie liegen ja sogar teilweise unter den Normalwerten“, meinte der Professor aus Nürnberg, aus dessen Sicht die Verhandlung vor dem Cas sehr harte Anforderungen an die Wissenschaft stellt. „Die Sache wird keine triviale Geschichte.“

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