26.11.2009 · Die Nationale Anti-Doping-Agentur wird Strafanzeige im Fall Pechstein erstatten. Und eine bayrische Gesetzes-Initiative fordert, Betrug, Bestechung und Doping im Sport mit bis zu fünfzehn Jahren Haft zu bestrafen.
Von Michael ReinschDie Nationale Anti-Doping-Agentur (Nada) in Bonn wird voraussichtlich in der kommenden Woche Strafanzeige im Fall Pechstein erstatten. Sie setzt damit um, was Thomas Bach, der Präsident des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB), in Reaktion auf die Bestätigung der Dopingsperre der Eisschnellläuferin aus Berlin am Mittwoch, gefordert hatte: die Hintermänner zu bestrafen. Während Bach an Claudia Pechstein appellierte, ihre Helfer zu nennen, setzen die Dopingkontrolleure aus Bonn auf den Einsatz der Polizei. Am Donnerstag berieten sie über ihr Vorgehen. Noch ist offen, ob sie Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Bonn erstatten, die im Fall Jan Ullrich Doping-Sachkunde erworben hat, am Wohnort von Claudia Pechstein, Berlin, oder bei der in München eingerichteten Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Doping.
Der Ausgang der Ermittlungen und des womöglich folgenden Verfahrens gegen Helfer des Blutdopings, für das die Eisschnellläuferin für zwei Jahre gesperrt worden ist, dürfte mitentscheiden über den Erfolg der Gesetzesinitiative der bayrischen Justizministerin Beate Merk. Zur Überraschung nicht nur der Sportwelt, sondern auch ihres eigenen Hauses, hatte die derzeit wegen Krankheit fehlende CSU-Politikern in der „Süddeutschen Zeitung“ einen Referentenentwurf für ein Gesetz zum Schutz des Sports lanciert, nach dem Betrug, Bestechung und Doping mit bis zu fünfzehn Jahren Haft bestraft werden sollen. Auch dopende Sportler sollen danach wegen Betrugs bestraft werden. Nach derzeitiger Gesetzeslage ist Doping, als Selbstschädigung verstanden, straffrei. Die Anti-Doping-Bestimmungen in § 6 a des Arzneimittelgesetzes richten sich gegen Manipulation mit Medikamenten; Eigenblutdoping ist nicht erwähnt. Die neue Vorsitzende des Sportausschusses des Bundestages, die SPD-Politikerin Dagmar Freitag, begrüßte die Aussicht, dass der Freistaat Bayern drei Jahre nach seinem ersten, vergeblichen Versuch ein Gesetz im Bundesrat einbringen will. „Effektive Dopingbekämpfung geht nur unter Einbeziehung der staatlichen Ermittlungsbehörden“, sagte sie.
Vesper fordert mehr Elan, die bestehenden Gesetze umzusetzen
Politiker der Regierungskoalition und Vertreter des Sports dagegen machten deutlich, dass sie nicht viel von der bayrischen Initiative halten. In Anspielung auf das Handspiel, das für die Weltmeisterschafts-Qualifikation der französischen Fußball-Nationalelf sorgte, malte DOSB-Generaldirektor Michael Vesper sich aus: „Bei einem solchen Gesetz hätte Thierry Henry noch im Stadion verhaftet werden müssen.“ Ein solcher Gesetzentwurf kollidiere mit dem verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgebot, und der Nutzen sei umstritten, sagte Vesper. Die staatsanwaltlichen Ermittlungen im derzeitigen Wettskandal zeigten - wie die Gefängnisstrafen, die im Fall des korrupten Schiedsrichters Hoyzer verhängt wurden -, dass es keine neuen Gesetze brauche, sondern mehr Elan, die bestehenden umzusetzen. Der Staat könne und müsse die Hintermänner von Manipulationen, sowohl bei Wettbetrug als auch bei Doping, verfolgen und den Sumpf trockenlegen, in dem so etwas gedeihe. „Das kann der Staat“, sagte Vesper, „da muss er ran.“
Der sportpolitische Sprecher der Unionsfraktionen im Bundestag, Klaus Riegert, verwies in seiner Argumentation gegen ein gesetzliches Dopingverbot auf die Manipulationen der Telekom-Radprofis durch Sportärzte der Universität Freiburg. Die Ermittlungen der Justiz liefen immer noch, während der Sport sofort Sperren habe aussprechen können. „Der Sport braucht keine gesetzlichen Sonderbestimmungen“, sagte Riegert. „Im Fall Pechstein erwarte ich Anzeigen gegen Unbekannt, damit die Hintermänner bestraft werden.“
Pechstein könnte ihr Beamtenverhältnis verlieren
Auch der sportpolitische Sprecher der FDP im Bundestag, Joachim Günther, tat den Vorstoß aus Bayern als populistisch ab: „Da versucht jemand den Wettskandal politisch zu nutzen.“ Der Koalitionsvertrag zwischen Liberalen und Union gebe weder in Bayern noch im Bund eine solche Initiative her.
Claudia Pechstein könnte dennoch auch über ihre Startsperre und den Verlust von Sponsoren hinaus bestraft werden. Das Bundesinnenministerium in Berlin teilte am Donnerstag auf Anfrage mit, dass Doping einer geförderten Leistungssportlerin ein schweres Dienstvergehen sei. Claudia Pechstein ist als Hauptmeisterin der Bundespolizei Beamtin auf Lebenszeit und wird in der Ausübung ihres Sportes gefördert. Ein Disziplinarverfahren soll aber nicht vor einem Urteil des Schweizer Bundesgerichts, das Claudia Pechstein letztinstanzlich anrufen will, eingeleitet werden. In § 13 des Bundesdisziplinargesetzes heißt es: „Ein Beamter, der durch ein schweres Dienstvergehen das Vertrauen des Dienstherrn oder der Allgemeinheit endgültig verloren hat, ist aus dem Beamtenverhältnis zu entfernen.“
Gesetzwidriges Rechtsverständis
joachim bovier (jbovier)
- 26.11.2009, 16:31 Uhr
@bovier: Gesetz und Recht sind nicht immer deckungsgleich.
Karl-Heinz Andresen (khaproperty)
- 26.11.2009, 17:07 Uhr
ihr könnt nicht mehr sicher sein
hans HUEBER (HUEBER1)
- 26.11.2009, 17:28 Uhr
Stimmt, der Sportler kann sich nicht mehr sicher sein. - Rechtssicherheit ade!
Dieter Kahlmann (DKEH)
- 26.11.2009, 17:50 Uhr
Anomalie
Jürgen Zwiebel (Konspirant)
- 26.11.2009, 19:20 Uhr