04.02.2009 · Der ehemalige Kugelstoßer Gerd Jacobs, dessen Aussagen zur Aufhebung des Arbeitsverhältnisses von Kugelstoß-Bundestrainer Werner Goldmann wegen dessen Vergangenheit im Dopingsystem der DDR führten, war ein Stasi-Spitzel. Das sagte Jacobs der „Sport Bild“.
Der ehemalige Kugelstoßer Gerd Jacobs, dessen Aussagen zur Aufhebung des Arbeitsverhältnisses von Kugelstoß-Bundestrainer Werner Goldmann wegen dessen Vergangenheit im Dopingsystem der DDR führten, war Inoffizieller Mitarbeiter der Staatssicherheit. „Ich bin hochgradig beteiligt gewesen. Das will ich nicht abstreiten. Ich wurde vereidigt und war auch Täter“, sagte das staatlich anerkannte DDR-Dopingopfer der „Sport Bild“.
Die Zeitschrift veröffentlichte am Mittwoch die handgeschriebene Verpflichtungserklärung des heute 48-Jährigen vom 22. Januar 1986. Jacobs arbeitete von Januar 1986 bis August 1988 als Inoffizieller Mitarbeiter (IM) unter dem Decknamen Heinz Krüger für die Stasi.
„Wir sind sicher, dass uns Jacobs nicht angelogen hat“
Jacobs, der sich 2004 einer Herztransplantation unterziehen musste, hatte vor der unabhängigen Antidoping-Kommission des DOSB unter Vorsitz des Bundesverfassungsrichters a.D. Udo Steiner erklärt, Goldmann habe ihm Anfang der 80er Jahre das Dopingmittel Oral-Turinabol verabreicht. Daraufhin wurde der Vertrag von Goldmann mit dem Deutschen Leichtathletik-Verband (DLV) Ende des vergangenen Jahres nicht verlängert (siehe: Spezial zum Fall Goldmann: Versagen der Athleten).
Unvorbereitet traf die Nachricht den Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB). „Ich finde es problematisch, dass sich Gerd Jacobs zum Ankläger aufschwingt, aber auf sich selbst bezogen nicht so offen und ehrlich war. Das ändert aber nichts am Fall Werner Goldmann“, meinte DOSB-Generaldirektor Michael Vesper. „Uns war bislang nicht bekannt, dass Gerd Jacobs für die Stasi gearbeitet hat“, sagte Udo Steiner der „Sport Bild“ und fügte an: „Wir sind uns dennoch sicher, dass er uns nicht angelogen hat.“ Goldmann klagt jetzt vor dem Arbeitsgericht in Darmstadt auf Weiterbeschäftigung (siehe: Fall Goldmann: Goldmann klagt auf Weiterbeschäftigung beim DLV). Die erste Verhandlung findet am 16. Februar statt.