Was für ein Appell: „Wenn du ein dopender Athlet bist und planst, in London anzutreten, musst du aus deiner Olympiamannschaft ausscheiden.“ Das ruft John Fahey der Jugend der Welt zu, drei Wochen vor der Eröffnungsfeier der Sommerspiele.
In seiner scheinbar schlichten Aufforderung verdichtet der dem Sport so ferne Präsident der Welt-Anti-Doping-Agentur (Wada) einige Widersprüche der Dopingbekämpfung, womöglich unabsichtlich. Niemand, der seine Teilnahme an den Spielen plant, wird darauf verzichten, weil er plötzlich realisiert, dass er Konkurrenten und Fans betrügt, dass er eine Schande für die Farben seiner Heimat und für die olympischen Ideale ist, wie Fahey es ausführt. Das Problem beginnt schon mit der Frage: Wer ist ein dopender Athlet?
Stärker und schneller? Nicht nachweisbar
Die Staatsanwaltschaft Erfurt hat am Mittwoch einen sachdienlichen Hinweis gegeben, in Wort und Tat. Die staatliche Anklagebehörde stellte die Ermittlungen gegen den Arzt ein, der am Olympiastützpunkt der Stadt über die Jahre mehr als dreißig Sportlerinnen und Sportler mit deren UV-bestrahltem Blut behandelt und das alles ordentlich abgerechnet hat.
Strafrechtlich ist dem Mann offenbar nichts vorzuwerfen, das gibt das Arzneimittelgesetz nicht her. Gleichwohl weist der Staatsanwalt darauf hin, dass Abnahme, Bestrahlung und Rückführung des Blutes objektiv gegen den Anti-Doping-Kodex der Wada verstießen.
Interessante Frage: Ist der Verstoß gegen Doping-Regeln Doping? Da der Arzt nicht Leistungssteigerung, sondern die Gesundheit seiner Patienten im Sinn hatte, besser: da nicht nachweisbar ist, dass er seine Patienten stärker und schneller machen wollte, ist die Erfurter Bestrahlung kein Fall mehr - jedenfalls für die Staatsanwaltschaft.
Nun darf die Nationale Anti-Doping-Agentur (Nada) feststellen, ob dieser objektive Verstoß gegen Dopingrichtlinien nach Recht und Regeln des Sports Doping ist und ob er Folgen haben muss. Dazu wird sie unter Umständen noch rund dreißig Mal das Schiedsgericht des Sports anrufen, jene Einrichtung, die im ersten Erfurter Fall sinngemäß zu dem Spruch kam: Ja, das war Doping, aber nein, die betroffene Eisschnellläuferin ist keine Doperin.
Nach der heutigen Verfahrenseinstellung stellt sich der Fall Erfurt so dar: Das Delikt ist festgestellt, aber es gibt weder Schuld noch Täter. Zwar wird nun erst recht kein Athlet aus der Erfurter Patientenkartei beschämt seinen Platz in der Olympiamannschaft aufgeben. Schließlich war es allein die unschuldig gedopte Eisschnellläuferin, die sich überhaupt beim sogenannten Kompetenzzentrum für Doping-Bekämpfung, der Nada, erkundigte, ob die Vitalisierung mit der Kanüle gegen Regeln verstößt oder nicht.
Alle anderen Sportlerinnen und Sportler verhielten sich - im Gegensatz zu ihrem Arzt - als hätten sie etwas zu verbergen. Diese Frage wird das Schiedsgericht beantworten müssen: Sind Athleten, deren Behandlung objektiv gegen die Doping-Regeln verstoßen hat, gedopte Athleten? Oder sind sie dopende Athleten? Manchmal wünscht man sich, dass die Wirklichkeit sich an schlichten Appellen orientierte.
Eigenwillig wie hier mit Kretik umgegangen wird
Nils Kuhs (N.Holgerson)
- 12.07.2012, 16:50 Uhr
Es ist wie beim Euro
Michael Scheffler (Striesner)
- 12.07.2012, 12:34 Uhr
Der Autor hat da wohl einiges durcheinandergebracht
Nils Kuhs (N.Holgerson)
- 12.07.2012, 11:55 Uhr