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Dopingverfahren Armstrong legt neue Klage vor

 ·  Nachdem seine 80-seitige Erstfassung abgelehnt worden war, legt Lance Armstrong nun eine gekürzte Version vor, mit der er beim Amtsgericht gegen die amerikanische Doping-Agentur klagt.

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© dapd Lance Armstrong: mechanisch wirkender Vortrag standardklausulierter Vorwürfe

Der ehemalige Radprofi Lance Armstrong hat wie erwartet eine zweite Klage bei einem Amtsgericht in Austin/Texas gegen die amerikanische Doping-Agentur Usada eingereicht. Nachdem Amtsrichter Sam Sparks zunächst zu Wochenbeginn die 80-seitige Erstfassung als überlangen „mechanisch wirkenden Vortrag standardklausulierter Vorwürfe“ ablehnte, legten die Armstrong-Anwälte am Dienstag (Ortszeit) eine überarbeitete und auf 25 Seiten zusammengekürzte Version vor.

In der Klage argumentieren sie, die Usada verletze die Rechte des Athleten und habe nicht die Gerichtsbarkeit, Anklage gegen den siebenmaligen Tour de France-Gewinner zu erheben. Es wurde zudem erklärt, dass der Verband im Zuge seiner Doping-Untersuchungen gegen den Texaner gesetzeswidrig vorgegangen sein könnte. Armstrong möchte bis Samstag eine gerichtliche Entscheidung. Denn bis dann muss er offiziell auf die von der Usada erbrachten Dopingvorwürfe reagieren und ein Schiedsgericht anrufen. Sollte der 40-Jährige verzichten, könnte er lebenslang gesperrt werden und einige seiner Tour-Titel verlieren.

Drei seiner langjährigen Weggefährten sind am Dienstag wegen Dopingverstrickungen lebenslang gesperrt worden. Der frühere Radsport-Teamarzt Luis Garcia del Moral, der umstrittene italienische Mediziner Michele Ferrari und Betreuer Jose Marti hätten die Frist für eine Schiedsgerichts-Verhandlung verstreichen lassen, teilte Usada am Dienstag mit. Dem Trio wird der Besitz von und der Handel mit leistungssteigernden Substanzen wie Steroiden, Epo und Wachstumshormonen zwischen 1999 und 2007 vorgeworfen.

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