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Doping Strafbefehl für früheren Olympiaarzt

 ·  Wegen einer falschen Eidesstattlichen Versicherung in Zusammenhang mit der Vergabe von Dopingmitteln an Sportler hat der frühere Olympiaarzt Georg Huber einen Strafbefehl erhalten.

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Der langjährige Arzt der deutschen Olympiamannschaft, Georg Huber, hat einen Strafbefehl wegen einer falschen Eidesstattlichen Versicherung in Zusammenhang mit der Vergabe von Dopingmitteln an Sportler erhalten. Das bestätigte der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Freiburg, Wolfgang Maier, am Mittwoch auf Anfrage. Der Mediziner soll demnach zwei Monatsgehälter, insgesamt rund 9000 Euro zahlen.

Huber war 2007 von der Universität Freiburg suspendiert worden, weil er zwei jungen Radfahrern Anabolika, angeblich aus therapeutischen Gründen, verabreicht hatte. In einem Rechtsstreit mit dem Heidelberger Dopingbekämpfer Werner Franke hatte der frühere Verbandsarzt des Bundes Deutscher Radfahrer später eidesstattlich versichert, abgesehen von diesen beiden Fällen niemandem Dopingmittel verabreicht zu haben.

Der ehemalige Radsportler Robert Lechner erklärte allerdings im Februar 2008 gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, von Huber auch in Vorbereitung auf die Olympischen Spiele 1988 in Seoul systematisch gedopt worden zu sein. Der Mediziner lehnte damals eine Stellungnahme ab, während Lechner seine Angaben bei einer Befragung durch eine Kommission zur Aufarbeitung von Doping durch Ärzte der Freiburger Universität detailliert wiederholte. Diesem Gremium gehörte Franke an, der Huber anzeigte. Huber kann den Strafbefehl ablehnen. Dann könnte es zu einer Hauptverhandlung kommen.

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