27.11.2009 · Claudia Pechstein geht in die nächste Runde - statt auf dem Eis weiter vor Gericht. Mit ihrem juristischen Beistand will sie die Urteilsbegründung auf Mängel abklopfen. Die Wada erlässt zum 1. Dezember neue Richtlinien für den Umgang mit dem indirekten Nachweis von Blut-Doping.
Von Evi SimeoniBewaffnet mit einer scharfen Lesebrille, ziehen Claudia Pechstein und ihre Entourage in die nächste Runde ihrer Unschuldskampagne. Nun gilt es, die Urteilsbegründung des Internationalen Sportgerichtshofs (Cas) nach Widersprüchen abzusuchen. Weil das Gericht am Mittwoch entschieden hat, dass die Eisschnellläuferin wegen Blut-Dopings für zwei Jahre gesperrt bleibt, geht nun die Suche nach Ansatzpunkten für eine Berufungsklage vor dem Schweizer Bundesgericht los.
Und tatsächlich: Ein umfangreiches, kompliziertes, in Englisch formuliertes Papier wirkt vielversprechend – ein Entwurf der Welt-Anti-Doping-Agentur (Wada), wie künftig der Umgang der Verbände mit dem indirekten Nachweis von Blut-Doping aussehen könnte. Die „Athlete Biological Passport Operating Guidelines“. Dieser Entwurf stammt vom Oktober 2009, konnte also der Internationalen Eislauf-Union bei ihrem Urteilsspruch Anfang Juli noch nicht vorliegen. Und schon gar nicht in der Phase, als Claudia Pechsteins Blutproben analysiert wurden. Die Cas-Richter hatten das Papier trotzdem selbst in die Verhandlung eingebracht, seine Relevanz allerdings in der Urteilsbegründung (Ziffer 118) – auch als Orientierung für „minimum Standards“ – verworfen: „Dieses Dokument ist ein Entwurf, der noch nicht abgeschlossen ist und der nicht bindend sein wird, selbst wenn er vielleicht angenommen wird.“
Die Nachricht, dass die Richtlinien nach einer Sitzung der Wada-Exekutive am kommenden Dienstag in Stockholm sofort in Kraft treten könnten, hat das Pechstein-Lager in Aufruhr versetzt. Ihr Manager Ralf Grengel spricht von einer „Sauerei“. Und wirklich wäre eine Verurteilung Pechsteins wohl nicht möglich gewesen, wenn es sich nicht um einen Entwurf, sondern um gültige Richtlinien gehandelt hätte. „Das Panel hat sehenden Auges kommendes Recht missachtet“, wetterte der Heidelberger Anwalt Michael Lehner denn auch gegenüber dem Sportinformationsdienst.
Neue Regelung ab 1. Dezember
Kommendes Recht? Abgesehen davon, dass ein Gericht einen Angeklagten wohl nicht anhand von Gesetzesentwürfen verurteilen oder freisprechen darf, lässt Lehner außer Acht, dass die Wada-Exekutive die Vorschriften noch bis Dienstag ändern kann. Und dass sie sie möglicherweise gerade nach der gründlichen Lektüre der Urteilsbegründung im Fall Pechstein ändern wird. Genau darin liegt die Präzedenzwirkung des Cas-Urteils. Genau darauf haben die Wada und die anderen Sportverbände gewartet, die eigene Verfahren mit dem indirekten Beweis planen, um Athleten des Blut-Dopings mit Erythropoietin und ähnlichen Substanzen oder der Manipulation mit Eigen- oder Fremdblut zu überführen.
Der Entwurf der Richtlinien, der dieser Zeitung vorliegt, enthält keinen Hinweis auf eine Mindestzahl abweichender Blutwerte, die für einen indirekten Doping-Beweis nötig wäre. In dem Entwurf heißt es unter Ziffer 3.3: „Die folgenden Parameter sollten in Erwägung gezogen werden: Hämatokrit, Hämoglobin, Retikulozyten, Anzahl der roten Blutkörperchen, Erythrozytenvolumen, Hämoglobingehalt der Erythrozyten, mittlere korpuskuläre Hämoglobinkonzentration, weiße Blutkörperchen, Blutplättchen.“
Zur Erinnerung: Claudia Pechstein wurde wegen vier erhöhter Werte eines einzigen Blutparameters, des prozentualen Anteils der Retikulozyten, verurteilt. Die drei Cas-Richter Massimo Coccia, Stephan Netzle und Michele Bernasconi gaben ihr schriftlich, dass die abnormen Werte nur aus der unerlaubten Manipulation ihres eigenen Bluts resultiert sein könnten. Dies sei die „einzige vernünftige Erklärung“.