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Mittwoch, 19. Juni 2013
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Doping-Bestimmungen Lebenslange Olympia-Sperre unzulässig

 ·  Das Internationale Sportgericht hat entschieden: Ein lebenslanger Ausschluss für Dopingsünder ist nicht zulässig. Leichtathlet Chambers und Radprofi Millar dürfen demnach in London starten.

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Teilnahmeberechtigt trotz Dopingvergangenheit: David Millar (l.) und Dwain Chambers
© AFP
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Teilnahmeberechtigt trotz Dopingvergangenheit: David Millar (l.) und Dwain Chambers
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