21.10.2009 · Sportgerichtshof, das klingt groß - und für deutsche Ohren nach Bundesgerichtshof, nach dritter Gewalt im Staat, nach Strafgericht. Kritiker jedoch weisen auf die finanzielle Abhängigkeit von Sportinstitutionen und vage Kriterien bei der Richterwahl hin.
Von Christoph Becker, Lausanne„In Deutschland? Mein Eindruck ist: In Deutschland weiß man vor allem vom Cas, dass da entschieden wird, ob ein Jan Ullrich fahren darf. Das ist wie in vielen anderen Ländern auch“, sagt Michele Bernasconi. Bernasconi ist Anwalt, Partner bei der Bär und Karrer AG, einer der größten Schweizer Kanzleien. Bernasconi ist auch Richter - Schiedsrichter. Beim Court of Arbitration for Sport, dem Internationalen Sportgerichtshof, kurz Cas, der zwar nicht mehr vom vormaligen Radprofi Ullrich angerufen wird - aber von Eisschnellläuferin Claudia Pechstein, der erfolgreichsten deutschen Wintersportlerin.
Die fünfmalige Olympiasiegerin ist wegen Blutdopings gesperrt von der Internationalen Eislauf-Union. In der kommenden Woche verhandelt der Cas ihren Einspruch gegen die Sperre. Bernasconi ist einer der drei Schiedsrichter, die Pechsteins sportliche Zukunft in der Hand haben. Weil die Athletin auf Grund von Indizien gesperrt wurde, könnte es eine juristisch richtungweisende Entscheidung geben.
Am Cas-Hauptsitz, Château de Béthusy, Avenue de Beaumont 2 in Lausanne, steht hinter gepflegten Hecken ein dreistöckiges Gebäude aus dem 18. Jahrhundert, davor plätschert ein Springbrunnen. Doch die Idylle trügt, im Schlösschen mit den beiden Erkertürmen ist die Stimmung vor dem Pechstein-Verfahren angespannt: Wegen der Brisanz des Falles könnte die Kritik an der Cas-Konstruktion lauter werden als bisher.
Im Verhandlungsraum stehen fünf Ledersessel für jede Partei, vor den Fenstern sitzen die Schiedsrichter, ihnen gegenüber sind zwei Plätze für Zeugen. Sportgerichtshof, das klingt groß für diesen bescheidenen Raum - und für deutsche Ohren nach Bundesgerichtshof, nach dritter Gewalt im Staat, nach Strafgericht. Genau das ist der Cas nicht - sondern ein freiwillig, einzig auf Wunsch der streitenden Parteien zusammentretendes Organ, das nach der Anzahl der Fälle, 311 im vergangenen Jahr, inzwischen „in der Champions League“ der Schiedsgerichte spielt, wie der Deutsche Ulrich Haas sagt.
Kritiker bemängeln Interessenkollisionen
Neben Bernasconi und Haas sind derzeit 264 weitere Schiedsrichter im Pool. Die Parteien wählen, wie an Schiedsgerichten üblich, zwei ihrer drei Richter selbst. Diese beiden wiederum können sich auf den Vorsitzenden der Formation einigen, oder er wird vom Vorsitzenden der zuständigen Gerichtskammer - es gibt zwei - bestimmt. Die Kammer für Einsprüche gegen Verbandsstrafen, wie sie Pechstein betrifft, wird von Thomas Bach geführt, dem Präsidenten des Deutschen Olympischen Sportbundes und Vizepräsidenten des Internationalen Olympischen Komitees (IOC).
In Fällen, die deutsche Sportler, das IOC oder die Olympischen Spiele betreffen, überlässt Bach die Aufgabe seinem Stellvertreter Gunnar Werner, dem früheren Präsidenten des schwedischen Schwimmverbandes. Kritiker vermuten dennoch seit Jahren systemimmanente Interessenkollisionen - wie soll ein Gericht unabhängig über Strafen von Verbänden urteilen, wenn Vertreter dieser Verbände eine gewichtige Rolle bei dessen Besetzung spielen?
Eine Idee von Juan Antonio Samaranch
Der Cas geht auf eine Idee des damaligen IOC-Präsidenten Juan Antonio Samaranch zurück. Mit einer Schiedsstelle für den Sport wollte Samaranch in den achtziger Jahren die von den Verbänden hochgeschätzte Autonomie gegenüber staatlichen Organen sichern - und Schutz vor kostenträchtigen Klagen, etwa gesperrter Athleten, vor staatlichen Gerichten schaffen.
1993 wurde nach einem Urteil des Schweizer Bundesgerichts - des einzigen Gerichts, das als eine Art Revisionsinstanz die Urteile des Cas überprüft - die IOC-lastige Konstruktion reformiert. Im nun geltenden Statut wird der Schiedsgerichtshof von einer Stiftung getragen, dem International Council of Arbitration for Sport (Icas). Und so ist die Stiftung, in deren Präsidium der Cas-Kammervorsitzende Bach sitzt und der zwanzig Juristen angehören (von denen zehn derzeit als Funktionäre in Sportverbänden tätig sind), verantwortlich für die Verwaltung und Finanzierung des Schiedsgerichts - und für die Ernennung und Abberufung der Cas-Schiedsrichter.
Fortbildung als eine der dringlichsten Aufgaben
Die Icas-Besetzung wird in den Medien kritisch gesehen, über Einflussnahmen etwa von Fifa-Präsident Blatter gemunkelt. Haas und Bernasconi aber sind sich darüber einig, dass es eine Einflussnahme auf Entscheidungen nicht gebe. „Das habe ich in den über 150 Verfahren, die ich als Schiedsrichter begleitet habe, nicht erlebt“, sagt Bernasconi. Haas, Professor an der juristischen Fakultät der Zürcher Universität und seit 2002 als Schiedsrichter tätig, will zudem qualitative Fortschritte bei der Ernennung der Schiedsrichter entdeckt haben: „Früher gab es mehr Richter mit Funktionärskarriere oder Stallgeruch.“
In der Vergangenheit soll schon vorgekommen sein, dass Richter sich als zweite Anwälte der Partei verstanden, die sie berufen hatten - und diese nach der Beratung anriefen. Ein klarer Verstoß gegen die Cas-Statuten. Bernasconi und Haas nennen mehr Fortbildung als eine der dringlichsten Aufgaben für die Zukunft. Die Kriterien für die Ernennung der Schiedsrichter sind vage: Juristen mit Sportrechtskompetenz und Sportsachverstand werden gesucht, eine der Amtssprachen Englisch und Französisch sollten sie sprechen.
8,6 Millionen Schweizer Franken Etat
Alle vier Jahre wird die Liste einer Revision unterzogen, werden einzelne Richter abberufen. Die Kriterien dafür sind intransparent: Zu lange Verfahrensdauern mögen eine Rolle spielen, andere werden von Streitparteien nicht ernannt und nach Jahren der Untätigkeit abgesetzt. Absetzung nach missliebigen Urteilen aber wollen weder die Cas-Geschäftsführung noch Haas oder Bernasconi erlebt haben. „Mir ist kein Fall bekannt, in dem ein Richter aus politischen Gründen abberufen wurde“, sagt Bernasconi.
Der Cas-kritische deutsche Anwalt Michael Lehner, der den auf das Dopingmittel Cera positiv getesteten Radprofi Stefan Schumacher vertritt, bemängelt, dass der Cas „ohne den IOC-Geldbeutel nicht leben“ könne. In der Tat kommen von den 8,6 Millionen Schweizer Franken im Etat des Gerichts zwei Drittel vom IOC, den Verbänden und den Nationalen Olympischen Komitees. Das übrige Drittel zahlen im wesentlichen Fußballklubs, die vor dem Cas etwa um Transferentschädigungen streiten, mit ihren Verfahrenskosten - bei Streitwerten in Millionenhöhe durchaus erkleckliche Summen.
Ab 1. Januar entweder Schiedsrichter oder Anwalt
Anwalt Lehner stört, dass der Schiedsgerichtshof „als an sich sinnvoller Baustein der Schiedsgerichtsbarkeit“ Teil im System der geschlossenen Strukturen der Sportverbände sei. „Die Verbände oktroyieren Bestimmungen, denen sich der Sportler unterwerfen muss. Das geltende Recht wird einseitig bestimmt.“ Besonders die Beweislastumkehr, nach der positiv getestete Sportler beweisen müssen, dass sie nicht manipuliert haben, sei ein schwerer Makel. „Diese strikte Haftung wurde in Deutschland als verfassungswidrig angeprangert, beim Cas wird die Regel nicht in Frage gestellt - auch weil die Cas-Richter nicht von der Linie der Verbände abweichen, die sie ernennen.“ Lehner wünscht sich, der „Olymp Cas würde entmystifiziert“ - und die Parteien könnten die Schiedsrichter frei wählen, ohne an die Liste des Icas gebunden zu sein. Schiedsrichter Haas hält das für möglich: „Mittelfristig wird die Liste geöffnet werden.“
Vom 1. Januar 2010 an gilt schon eine Änderung: Schiedsrichter werden künftig nicht mehr - wie gelegentlich etwa Bernasconi - als Anwälte vor dem Cas auftreten können. Mit diesem Schritt soll der Öffentlichkeit die Unabhängigkeit der Richter deutlich gemacht werden. „Ich verstehe, wenn es auf den Athleten, der vor dem Cas ja auftreten muss, zunächst seltsam wirkt, wenn sich sein Anwalt, der Richter und der Anwalt der Gegenseite vertraut in der Verhandlungspause unterhalten“, sagt Bernasconi. „Aber im Sportrecht gibt es weltweit vielleicht 50 Topjuristen. Vor dem Cas sieht man sich ständig wieder.“ Er befürchtet, dass sich jüngere Richter nun für die lukrativere Anwaltsrolle entscheiden. „Dabei brauchen wir mehr gute Richter.“
Ein „ebenes Spielfeld“
Richter erhalten am Cas als Aufwandsentschädigung 250 Schweizer Franken in der Stunde. An anderen Schiedsgerichten ist es für Juristen üblich, bei verschiedenen Fällen in unterschiedlichen Funktionen aufzutreten. Auch Lehner sieht in der Neuregelung einen Rückschritt: „Die engagierteren Richter könnten sich entscheiden, nur noch als Anwälte aufzutreten. So wird das dirigistische System weiter gefördert. Dabei ist es unter guten Juristen nicht schwer, vom Parteidenken wegzukommen.“
Im dritten Stock des Château de Béthusy, ehemals ungenutzter Dachboden, haben die 18 Angestellten der Cas-Geschäftsführung eine Bibliothek eingerichtet. In vier Regalreihen steht Literatur zum Sportrecht. In den Regalen ist noch viel Platz für Neuerwerbungen. Die lex sportiva ist eine verhältnismäßig junge Disziplin. Im Wirtschaftszweig Spitzensport steigt die finanzielle Bedeutung der Verfahren ständig, immer mehr beim Cas unterlegene Parteien lassen die Urteile am Schweizer Bundesgericht prüfen, auch wenn dort in 25 Jahren erst zwei Entscheidungen aufgehoben wurden, zuletzt 2007 im Fall des argentinischen Tennisprofis Guillermo Cañas. Anwalt Lehner schöpft daraus Hoffnung, dass den „dirigistischen Verbänden Punkt für Punkt Grenzen aufgezeigt werden“.
Schiedsrichter Haas wünscht sich wie Bernasconi die fortschreitende Vereinheitlichung der Rechtsprechung am Cas, nicht jedes Urteil sei juristisch zufriedenstellend begründet. Immerhin aber habe man ein „ebenes Spielfeld“ für die Sportler geschaffen. Deshalb, sagt Bernasconi, sei er trotz „mancher Schwäche voll und ganz von der Institution Cas überzeugt und begeistert. Vor fünfzehn Jahren wurde der Sportler aus Russland vor ,seinem' staatlichen Gericht anders behandelt als der Sportler aus Amerika. Jetzt ist vor dem Cas jeder Athlet gleich.“ Auch Claudia Pechstein.